FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2006

November 2006

Oktober 2006

September 2006

August 2006

Juli 2006

Juni 2006

Mai 2006

April 2006

März 2006

Februar 2006

Januar 2006

Übersicht 2006

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2006, Seite 486

Zur Fahrausbildung behinderter Menschen

Gespräch mit Behindertenreferent Bernd Zawatzky

 

Die Fahrausbildung Behinderter ist eine Aufgabe, die vom Fahrlehrer neben speziellen Qualifikationen ein hohes Maß an Verständnis, Zuwendung und Einfühlungsvermögen verlangt. Bernd Zawatzky bildet seit Jahren Behinderte aus und ist bereit, seine Erkenntnisse und Erfahrungen mit interessierten Kolleginnen und Kollegen zu teilen.

FPX: Herr Zawatzky, Sie sind seit einem knappen Jahr Behindertenreferent des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Worin sehen Sie Ihre Aufgaben?

Zawatzky: In erster Linie habe ich bei den Beratungen im Beirat darauf zu achten, dass die Belange der Behindertenausbildung gebührend berücksichtigt werden. Zum anderen berate ich Kollegen, wenn bei der Ausbildung eines behinderten Kunden Probleme auftreten. Und zum dritten arbeite ich dem Vorstand und Beirat konzeptionell zu, das heißt, ich entwickle konkrete Pläne für die Fortbildung von an der Behindertenausbildung interessierten Kolleginnen und Kollegen.

FPX: Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt, dass jeder Verkehrsteilnehmer körperlich und geistig geeignet sein muss.

Zawatzky: Der Gesetzgeber appelliert aber zugleich an die Verantwortung des Einzelnen, bei mangelnder Eignung nicht am Verkehr teilzunehmen.

FPX: Bedeutet das, Autofahrer müssen sich vor jedem Fahrtantritt Gedanken über ihre Eignung machen?

Zawatzky: Das ist richtig. Wer morgens mit hohem Fieber und triefender Nase aufwacht und kaum aus den Augen sehen kann, muss für sich selbst entscheiden, ob er in diesem Zustand in der Lage ist, am Verkehr teilzunehmen. Als Fußgänger mag das ja noch gehen, als Kraftfahrer wäre aber seine Eignung nicht mehr gegeben.

FPX: In der Konsequenz bedeutet dies, dass er in diesem Zustand nicht Auto fahren darf. Was aber, wenn er gleichwohl fährt?

Zawatzky: Kommt es wegen körperlicher Mängel zu einer Gefährdung oder gar Schädigung anderer, droht hohe Geld- oder gar Freiheitsstrafe.

FPX: Solche Fälle einer vorübergehenden Mindereignung fallen aber sicher nicht in den Aufgabenbereich des vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. berufenen Behindertenbeauftragten.

Zawatzky: Sicher nicht. Ich wollte aber zunächst auf etwas ganz Grundsätzliches aufmerksam machen, nämlich auf die Eigenverantwortung. Die muss bezüglich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu einem sehr frühen Zeitpunkt einsetzen, am besten vor Beginn der Fahrausbildung. Jeder Führerscheininteressent sollte sich ernsthaft die Frage stellen, ob er körperlich und geistig dafür geeignet ist.

FPX: Damit sind wir bei einem für die Fahrlehrer wichtigen Punkt. Wie erkenne ich, dass mein Kunde behindert ist?

Zawatzky: Bei körperlichen Mängeln ist das relativ einfach. Wenn eine Gliedmaße fehlt oder ein Kunde gelähmt ist, kann man das ohne weiteres erkennen. Ist die Eignung wegen geistiger Mängel eingeschränkt, sind diese auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen.

FPX: Welcher Art sind die geistigen Mängel, die die Kraftfahreignung einschränken können?

Zawatzky: Beispielsweise gehören dazu Infantile Zerebralparese (ICP) und Spina bifida, die heute zusammen mehr als die Hälfte aller Fälle in der Behindertenausbildung ausmachen.

FPX: Was verbirgt sich hinter diesen beiden medizinischen Fachbegriffen?

Zawatzky: In beiden Fällen handelt es sich um Gehirnschädigungen. Zu ICP kommt es, wenn während der Geburt das Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Spina bifida wird dagegen durch einen Überdruck im Gehirn ausgelöst. In beiden Fällen werden einige Gehirnbereiche geschädigt.

FPX: Bei nur körperlichen Behinderungen kann doch wohl fast jeder Fahrlehrer den Betroffenen ausbilden.

Zawatzky: Das stimmt, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist entsprechend ausgerüstet. Oft genügt ja schon ein automatisches Getriebe. Falls ein Arm fehlt oder in der Bewegung eingeschränkt ist, kann meist schon mit einem Drehknopf am Lenkrad die notwendige Hilfe gegeben werden. Das setzt aber immer voraus, dass es sich um rein körperliche Einschränkungen handelt und das Gehirn nicht betroffen ist.

FPX: Der Fahrlehrer kann aber doch nicht jeden Kunden fragen, ob er geistige Mängel hat. Wie erfährt er das?

Zawatzky: Wenn der Betroffene es nicht sagt, kann es der Fahrlehrer nicht wissen. Ich erinnere hier noch einmal an die Eigenverantwortung. Wenn der Kunde oder die für ihn Verantwortlichen nichts sagen, kann es der Fahrlehrer auch nicht wissen. Selbst beim Ausfüllen des Führerscheinantrags sind die Antworten auf die Fragen nach körperlichen oder geistigen Mängeln freiwillig. Niemand ist gezwungen, anderen solche Einschränkungen mitzuteilen.

FPX: Heißt das, bei bestimmten körperlichen Mängeln sollte der Fahrlehrer immer daran denken, es könnten auch geistige Schädigungen vorliegen?

Zawatzky: Das ist richtig. Ob die Behinderung rein körperlich ist oder ob auch geistige Mängel damit verbunden sind, kann der Fahrlehrer eventuell durch entsprechende Fragen herauszufinden versuchen. Wenn sich beispielsweise ein Mensch mit Muskelschwächen oder Lähmungserscheinungen zur Ausbildung anmeldet, muss man immer auch Gehirnschädigungen in Erwägung ziehen.

FPX: Wie soll der Fahrlehrer hier handeln?

Zawatzky: Da die letzte Entscheidung bei der Fahrerlaubnisbehörde liegt, wäre es sinnvoll, in solchen Fällen zunächst Kontakt mit dieser aufzunehmen. Dann kann entschieden werden, ob ein fachärztliches Gutachten erforderlich ist.

FPX: Nun haben aber Betroffene oft große Scheu, ihre Probleme der Behörde zu erzählen und sie damit aktenkundig zu machen.

Zawatzky: In diesem Fall würde ich dem Betroffenen raten, sich von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation untersuchen zu lassen. Im Zweifel reicht ein solches Gutachten jedoch nicht aus. Die Fahrerlaubnisbehörde kann unter Umständen zum Ergebnis kommen, dass zusätzlich zum fachärztlichen Gutachten das Gutachten eines Sachverständigen nötig ist oder durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung weitergehende Fragen geklärt werden müssen. Der Fahrlehrer sollte deshalb auf jeden Fall den Kunden darauf hinweisen, dass letztendlich die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet, welche Gutachten vorgelegt werden müssen. Das wird von den Betroffenen oft als Schikane empfunden. Wir Fahrlehrer sollten uns da aber mit Bewertungen sehr zurückhalten, da wir keine medizinischen Experten sind und auch keine Befunde kennen. Letztlich geht es ja um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

FPX: In diesem Gespräch konnten wir nur ganz wenige grundsätzliche Fragen ansprechen. Können Behinderte oder auch Kolleginnen und Kollegen sich im Bedarfsfall direkt an Sie wenden?

Zawatzky: Selbstverständlich ist dies immer möglich. Daneben empfehle ich den Kolleginnen und Kollegen, die Lektüre des von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. herausgegebenen Fachbuchs „Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug“. Es wurde allen Verbandsmitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Fachbuch "Mobilitätsbehinderte
und Kraftfahrzeug" ist über den Buchhandel
(ISBN 3-929478-19-6) oder über die
FSG/TTVA mbH zu beziehen.

FPX: Im Frühjahr hat die Bundesvereinigung zwei Fortbildungsseminare für an der Behindertenausbildung interessierte Fahrlehrer angeboten. Bei diesen Seminaren, die von allen Teilnehmern ausgezeichnete Bewertungen bekamen, haben Sie als Referent mitgewirkt. Ist der Besuch einer solchen dreitägigen Fortbildung für jeden Fahrlehrer erforderlich? Müsste der Gesetzgeber gar die Teilnahme an einem solchen speziellen Seminar für jeden Fahrlehrer verbindlich vorschreiben?

Zawatzky: Ich denke, das wäre der verkehrte Weg. Es kann nicht unser Ziel sein, alle Fahrlehrer zu Fachleuten für Behindertenausbildung zu machen, was in drei Tagen ohnehin nicht möglich wäre. Wichtig ist, dass wir über das Land verteilt spezialisierte Fahrschulen haben, die kompetent beraten können und die auch regelmäßig Behinderte ausbilden. Denn auch hier gilt: „Übung macht den Meister“.

FPX: Wie kann ein Behinderter sich informieren, wo sich eine spezialisierte Fahrschule befindet?

Zawatzky: Da ist zum einen natürlich die Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes. Zum anderen ist über den Internetauftritt des Fahrlehrerverbandes bzw. der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. eine Liste mit den Anschriften der Fahrschulen einzusehen, die sich gegenüber dem Fahrlehrerverband durch Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens als Behindertenfahrschule erklärt haben.

Weitere Infos zum Thema und Link zu den Kontaktdaten der Fahrschulen in Deutschland, die Behindertenausbildung anbieten (im PDF-Format)...

FPX: Was kann eine auf die Ausbildung Behinderter spezialisierte Fahrschule tun, die sich in dieser Liste nicht findet?

Zawatzky: Am einfachsten ist es, wenn sie bei der Verbandsgeschäftsstelle den Fragebogen anfordert und diesen ausgefüllt zurückschickt.

FPX: Wie können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin über Fragen der Behindertensausbildung informieren?

Zawatzky: Ich werde via FahrSchulPraxis immer wieder einmal versuchen, nützliche Informationen zu Fragen der Behindertenausbildung zu geben.

FPX: Das greifen wir gerne auf und bedanken uns für das Gespräch. Interview: Peter Tschöpe

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2006

Erscheinungsdatum 15.09.2006

Artikel dieser Ausgabe im WWW: