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Die Fahrausbildung Behinderter ist eine
Aufgabe, die vom Fahrlehrer neben speziellen Qualifikationen ein hohes Maß
an Verständnis, Zuwendung und Einfühlungsvermögen verlangt. Bernd Zawatzky
bildet seit Jahren Behinderte aus und ist bereit, seine Erkenntnisse und
Erfahrungen mit interessierten Kolleginnen und Kollegen zu teilen.
FPX: Herr Zawatzky, Sie sind
seit einem knappen Jahr Behindertenreferent des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V. Worin sehen Sie Ihre Aufgaben?
Zawatzky: In erster Linie
habe ich bei den Beratungen im Beirat darauf zu achten, dass die Belange
der Behindertenausbildung gebührend berücksichtigt werden. Zum anderen
berate ich Kollegen, wenn bei der Ausbildung eines behinderten Kunden
Probleme auftreten. Und zum dritten arbeite ich dem Vorstand und Beirat
konzeptionell zu, das heißt, ich entwickle konkrete Pläne für die
Fortbildung von an der Behindertenausbildung interessierten Kolleginnen
und Kollegen.
FPX: Die
Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt, dass jeder Verkehrsteilnehmer
körperlich und geistig geeignet sein muss.
Zawatzky: Der Gesetzgeber
appelliert aber zugleich an die Verantwortung des Einzelnen, bei
mangelnder Eignung nicht am Verkehr teilzunehmen.
FPX: Bedeutet das, Autofahrer
müssen sich vor jedem Fahrtantritt Gedanken über ihre Eignung machen?
Zawatzky: Das ist richtig.
Wer morgens mit hohem Fieber und triefender Nase aufwacht und kaum aus den
Augen sehen kann, muss für sich selbst entscheiden, ob er in diesem
Zustand in der Lage ist, am Verkehr teilzunehmen. Als Fußgänger mag das ja
noch gehen, als Kraftfahrer wäre aber seine Eignung nicht mehr gegeben.
FPX: In der Konsequenz
bedeutet dies, dass er in diesem Zustand nicht Auto fahren darf. Was aber,
wenn er gleichwohl fährt?
Zawatzky: Kommt es wegen
körperlicher Mängel zu einer Gefährdung oder gar Schädigung anderer, droht
hohe Geld- oder gar Freiheitsstrafe.
FPX: Solche Fälle einer
vorübergehenden Mindereignung fallen aber sicher nicht in den
Aufgabenbereich des vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. berufenen
Behindertenbeauftragten.
Zawatzky: Sicher nicht. Ich
wollte aber zunächst auf etwas ganz Grundsätzliches aufmerksam machen,
nämlich auf die Eigenverantwortung. Die muss bezüglich der Eignung zum
Führen von Kraftfahrzeugen zu einem sehr frühen Zeitpunkt einsetzen, am
besten vor Beginn der Fahrausbildung. Jeder Führerscheininteressent sollte
sich ernsthaft die Frage stellen, ob er körperlich und geistig dafür
geeignet ist.
FPX: Damit sind wir bei einem
für die Fahrlehrer wichtigen Punkt. Wie erkenne ich, dass mein Kunde
behindert ist?
Zawatzky: Bei körperlichen
Mängeln ist das relativ einfach. Wenn eine Gliedmaße fehlt oder ein Kunde
gelähmt ist, kann man das ohne weiteres erkennen. Ist die Eignung wegen
geistiger Mängel eingeschränkt, sind diese auf den ersten Blick oft nicht
zu erkennen.
FPX: Welcher Art sind die
geistigen Mängel, die die Kraftfahreignung einschränken können?
Zawatzky: Beispielsweise
gehören dazu Infantile Zerebralparese (ICP) und Spina bifida, die heute
zusammen mehr als die Hälfte aller Fälle in der Behindertenausbildung
ausmachen.
FPX: Was verbirgt sich hinter
diesen beiden medizinischen Fachbegriffen?
Zawatzky: In beiden Fällen
handelt es sich um Gehirnschädigungen. Zu ICP kommt es, wenn während der
Geburt das Gehirn nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Spina
bifida wird dagegen durch einen Überdruck im Gehirn ausgelöst. In beiden
Fällen werden einige Gehirnbereiche geschädigt.
FPX: Bei nur körperlichen
Behinderungen kann doch wohl fast jeder Fahrlehrer den Betroffenen
ausbilden.
Zawatzky: Das stimmt,
vorausgesetzt, das Fahrzeug ist entsprechend ausgerüstet. Oft genügt ja
schon ein automatisches Getriebe. Falls ein Arm fehlt oder in der Bewegung
eingeschränkt ist, kann meist schon mit einem Drehknopf am Lenkrad die
notwendige Hilfe gegeben werden. Das setzt aber immer voraus, dass es sich
um rein körperliche Einschränkungen handelt und das Gehirn nicht betroffen
ist.
FPX: Der Fahrlehrer kann aber
doch nicht jeden Kunden fragen, ob er geistige Mängel hat. Wie erfährt er
das?
Zawatzky: Wenn der Betroffene
es nicht sagt, kann es der Fahrlehrer nicht wissen. Ich erinnere hier noch
einmal an die Eigenverantwortung. Wenn der Kunde oder die für ihn
Verantwortlichen nichts sagen, kann es der Fahrlehrer auch nicht wissen.
Selbst beim Ausfüllen des Führerscheinantrags sind die Antworten auf die
Fragen nach körperlichen oder geistigen Mängeln freiwillig. Niemand ist
gezwungen, anderen solche Einschränkungen mitzuteilen.
FPX: Heißt das, bei
bestimmten körperlichen Mängeln sollte der Fahrlehrer immer daran denken,
es könnten auch geistige Schädigungen vorliegen?
Zawatzky: Das ist richtig. Ob
die Behinderung rein körperlich ist oder ob auch geistige Mängel damit
verbunden sind, kann der Fahrlehrer eventuell durch entsprechende Fragen
herauszufinden versuchen. Wenn sich beispielsweise ein Mensch mit
Muskelschwächen oder Lähmungserscheinungen zur Ausbildung anmeldet, muss
man immer auch Gehirnschädigungen in Erwägung ziehen.
FPX: Wie soll der Fahrlehrer
hier handeln?
Zawatzky: Da die letzte
Entscheidung bei der Fahrerlaubnisbehörde liegt, wäre es sinnvoll, in
solchen Fällen zunächst Kontakt mit dieser aufzunehmen. Dann kann
entschieden werden, ob ein fachärztliches Gutachten erforderlich ist.
FPX: Nun haben aber
Betroffene oft große Scheu, ihre Probleme der Behörde zu erzählen und sie
damit aktenkundig zu machen.
Zawatzky: In diesem Fall
würde ich dem Betroffenen raten, sich von einem Facharzt mit
verkehrsmedizinischer Qualifikation untersuchen zu lassen. Im Zweifel
reicht ein solches Gutachten jedoch nicht aus. Die Fahrerlaubnisbehörde
kann unter Umständen zum Ergebnis kommen, dass zusätzlich zum
fachärztlichen Gutachten das Gutachten eines Sachverständigen nötig ist
oder durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung weitergehende
Fragen geklärt werden müssen. Der Fahrlehrer sollte deshalb auf jeden Fall
den Kunden darauf hinweisen, dass letztendlich die Fahrerlaubnisbehörde
entscheidet, welche Gutachten vorgelegt werden müssen. Das wird von den
Betroffenen oft als Schikane empfunden. Wir Fahrlehrer sollten uns da aber
mit Bewertungen sehr zurückhalten, da wir keine medizinischen Experten
sind und auch keine Befunde kennen. Letztlich geht es ja um die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer.
FPX: In diesem Gespräch
konnten wir nur ganz wenige grundsätzliche Fragen ansprechen. Können
Behinderte oder auch Kolleginnen und Kollegen sich im Bedarfsfall direkt
an Sie wenden?
Zawatzky: Selbstverständlich
ist dies immer möglich. Daneben empfehle ich den Kolleginnen und Kollegen,
die Lektüre des von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. herausgegebenen
Fachbuchs „Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug“. Es wurde allen
Verbandsmitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das
Fachbuch "Mobilitätsbehinderte
und Kraftfahrzeug" ist über den Buchhandel
(ISBN 3-929478-19-6) oder über die
FSG/TTVA mbH zu
beziehen.
FPX: Im Frühjahr hat die
Bundesvereinigung zwei Fortbildungsseminare für an der
Behindertenausbildung interessierte Fahrlehrer angeboten. Bei diesen
Seminaren, die von allen Teilnehmern ausgezeichnete Bewertungen bekamen,
haben Sie als Referent mitgewirkt. Ist der Besuch einer solchen
dreitägigen Fortbildung für jeden Fahrlehrer erforderlich? Müsste der
Gesetzgeber gar die Teilnahme an einem solchen speziellen Seminar für
jeden Fahrlehrer verbindlich vorschreiben?
Zawatzky: Ich denke, das wäre
der verkehrte Weg. Es kann nicht unser Ziel sein, alle Fahrlehrer zu
Fachleuten für Behindertenausbildung zu machen, was in drei Tagen ohnehin
nicht möglich wäre. Wichtig ist, dass wir über das Land verteilt
spezialisierte Fahrschulen haben, die kompetent beraten können und die
auch regelmäßig Behinderte ausbilden. Denn auch hier gilt: „Übung macht
den Meister“.
FPX: Wie kann ein Behinderter
sich informieren, wo sich eine spezialisierte Fahrschule befindet?
Zawatzky: Da ist zum einen
natürlich die Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes. Zum anderen ist
über den Internetauftritt des Fahrlehrerverbandes bzw. der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. eine Liste mit den
Anschriften der Fahrschulen einzusehen, die sich gegenüber dem
Fahrlehrerverband durch Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens als
Behindertenfahrschule erklärt haben.
Weitere Infos zum Thema und Link zu den Kontaktdaten der Fahrschulen in
Deutschland, die Behindertenausbildung anbieten (im PDF-Format)...
FPX: Was kann eine auf die
Ausbildung Behinderter spezialisierte Fahrschule tun, die sich in dieser
Liste nicht findet?
Zawatzky: Am einfachsten ist
es, wenn sie bei der Verbandsgeschäftsstelle den Fragebogen anfordert und
diesen ausgefüllt zurückschickt.
FPX: Wie können sich
interessierte Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin über Fragen der
Behindertensausbildung informieren?
Zawatzky: Ich werde via
FahrSchulPraxis immer wieder einmal versuchen, nützliche Informationen zu
Fragen der Behindertenausbildung zu geben.
FPX: Das greifen wir gerne
auf und bedanken uns für das Gespräch. Interview: Peter Tschöpe
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