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Die Erhöhung der Mehrwertsteuer geht auch
am TÜV nicht spurlos vorbei. Die Steuererhöhung wird ab 1. Januar 2007 an
die Kunden weitergegeben. Deshalb: aufpassen beim Inkasso der
Prüfgebühren. Bewerber, die erst im nächsten Jahr die Prüfung ablegen,
müssen in jedem Fall höhere Gebühren entrichten.
Die letzte echte Gebührenanpassung gab es für
den TÜV im Jahr 1999. Bei der Umstellung von der DM auf den EURO wurden ab
01.01.2002 lediglich die ungeraden Minibeträge der Umrechnung geglättet.
Obwohl auch beim TÜV seit 1999 die Kosten, namentlich die für das
Personal, erheblich gestiegen sind, musste das Unternehmen im
preisregulierten F-Bereich auf Preisanpassungen verzichten, weil Berlin an
eine Erhöhung der Gebühren nicht heran wollte. So bestechend der Gedanke
an eine staatliche Gebührenordnung für manchen Fahrschulinhaber immer noch
sein mag, so klar zeigt dieses Beispiel, dass der Unternehmer in punkto
Kalkulation nicht mehr Herr im Haus ist.
Politische Opportunität statt
Kalkulation
Vom Staat diktierte Preise richten sich
nicht zuerst nach kaufmännischen Gesichtspunkten, sondern danach, wie
opportun sie politisch sind. Schon Ende 2002 hat der TÜV eine
Gebührenanpassung beantragt. Über diesen Antrag ist nach rund vier Jahren
noch immer nicht befunden worden. Die Entscheidungsfreudigkeit der Politik
war hier deutlich geringer als bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dem
Vernehmen nach will das Bundesverkehrsministerium das Zusammentreffen der
höheren Mehrwertsteuer mit der Anhebung der Gebührensätze unter allen
Umständen vermeiden. TÜV, Fahrschulen und Führerscheinbewerber müssen sich
deshalb darauf einstellen, dass vielleicht innerhalb weniger Wochen zwei
Gebührenerhöhungen kommen. Ein Unsinn, der nicht dem TÜV anzulasten wäre.
3 Prozent sind jedenfalls sicher
Auch wenn die Entscheidung über die
eigentliche Gebührenerhöhung nicht mehr rechtzeitig fällt, gehen ab 1.
Januar 2007 die Prüfgebühren um 3 Prozent nach oben (19% statt 16%
Mehrwertsteuer). Die Gebühr für die theoretische Prüfung in deutscher
Sprache würde so von 10,09 € auf 10,35 €, für die praktische Prüfung
Klasse B von 77,72 € auf 79,73 € und für die praktische Prüfung der Klasse
C von 128,76 € auf 132,09 € steigen. Sobald endgültige Klarheit herrscht,
werden die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. rasch
und umfassend informiert. Die Mitgliedsfahrschulen tun gut daran, ihre
Kunden schon jetzt auf die bevorstehende Gebührenerhöhung hinzuweisen.
Peter Tschöpe
Neue TÜV-Gebührenliste finden Sie hier...
Die Gebühren werden zum 01.01.2007 nur an den
erhöhten Mehrwertsteuersatz angepasst. Der TÜV wird allen Bewerbern, die
nach dem 01.01.2007 die Prüfung ablegen, die neuen Gebühren berechnen.
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