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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2006, Seite 649

Steigen TÜV-Gebühren zwei Mal?

Aufpassen beim Inkasso

 

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer geht auch am TÜV nicht spurlos vorbei. Die Steuererhöhung wird ab 1. Januar 2007 an die Kunden weitergegeben. Deshalb: aufpassen beim Inkasso der Prüfgebühren. Bewerber, die erst im nächsten Jahr die Prüfung ablegen, müssen in jedem Fall höhere Gebühren entrichten.

Die letzte echte Gebührenanpassung gab es für den TÜV im Jahr 1999. Bei der Umstellung von der DM auf den EURO wurden ab 01.01.2002 lediglich die ungeraden Minibeträge der Umrechnung geglättet. Obwohl auch beim TÜV seit 1999 die Kosten, namentlich die für das Personal, erheblich gestiegen sind, musste das Unternehmen im preisregulierten F-Bereich auf Preisanpassungen verzichten, weil Berlin an eine Erhöhung der Gebühren nicht heran wollte. So bestechend der Gedanke an eine staatliche Gebührenordnung für manchen Fahrschulinhaber immer noch sein mag, so klar zeigt dieses Beispiel, dass der Unternehmer in punkto Kalkulation nicht mehr Herr im Haus ist.

Politische Opportunität statt Kalkulation

Vom Staat diktierte Preise richten sich nicht zuerst nach kaufmännischen Gesichtspunkten, sondern danach, wie opportun sie politisch sind. Schon Ende 2002 hat der TÜV eine Gebührenanpassung beantragt. Über diesen Antrag ist nach rund vier Jahren noch immer nicht befunden worden. Die Entscheidungsfreudigkeit der Politik war hier deutlich geringer als bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dem Vernehmen nach will das Bundesverkehrsministerium das Zusammentreffen der höheren Mehrwertsteuer mit der Anhebung der Gebührensätze unter allen Umständen vermeiden. TÜV, Fahrschulen und Führerscheinbewerber müssen sich deshalb darauf einstellen, dass vielleicht innerhalb weniger Wochen zwei Gebührenerhöhungen kommen. Ein Unsinn, der nicht dem TÜV anzulasten wäre.

3 Prozent sind jedenfalls sicher

Auch wenn die Entscheidung über die eigentliche Gebührenerhöhung nicht mehr rechtzeitig fällt, gehen ab 1. Januar 2007 die Prüfgebühren um 3 Prozent nach oben (19% statt 16% Mehrwertsteuer). Die Gebühr für die theoretische Prüfung in deutscher Sprache würde so von 10,09 € auf 10,35 €, für die praktische Prüfung Klasse B von 77,72 € auf 79,73 € und für die praktische Prüfung der Klasse C von 128,76 € auf 132,09 € steigen. Sobald endgültige Klarheit herrscht, werden die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. rasch und umfassend informiert. Die Mitgliedsfahrschulen tun gut daran, ihre Kunden schon jetzt auf die bevorstehende Gebührenerhöhung hinzuweisen.

Peter Tschöpe

Neue TÜV-Gebührenliste finden Sie hier...
Die Gebühren werden zum 01.01.2007 nur an den erhöhten Mehrwertsteuersatz angepasst. Der TÜV wird allen Bewerbern, die nach dem 01.01.2007 die Prüfung ablegen, die neuen Gebühren berechnen.

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2006

Erscheinungsdatum 15.11.2006

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