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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2006, Seite 672

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Wie Fahrlehrer mitwirken können

 

In den ersten Oktobertagen wurden die neuen Seminarräume der FSG/TTVA mbH fertiggestellt. Eingeweiht wurden sie am 05.10.2006 mit dem ersten von insgesamt vier Info-Treffs des AK Nutzfahrzeuge. Die hellen, freundlichen Räume bieten Seminarteilnehmern eine angenehme Atmosphäre. Die Einrichtung spiegelt badisch-schwäbische Lebensart wider: funktional, geschmackvoll, behaglich.

Annähernd 160 Lkw- und Bus-Fahrlehrer aus ganz Baden-Württemberg haben bislang das Angebot des Fahrlehrerverbandes genutzt, sich in Korntal umfassend über die Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zu informieren. Zwar müssen Busfahrer erst ab dem 10.09.2008 und Lkw-Fahrer erst ab dem 10.09.2009 zusätzlich zum Führerschein den Qualifikationsnachweis erbringen, aber die Zeit läuft rasch. Und deshalb sollten sich interessierte Fahrschulen ab sofort mit den Inhalten des Gesetzes und der darauf beruhenden Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) befassen und entscheiden, ob sie in die Aus- und/oder Weiterbildung einsteigen wollen.

Marktanalyse ist unerlässlich

Voraussetzung für eine erfolgversprechende Entscheidung ist zunächst eine individuelle Analyse des Marktes. Statistische Zahlen helfen da im Zweifel nicht, es kommt immer darauf an, welcher Bedarf am jeweiligen Standort zu erwarten ist. Nach Auskunft des KBA werden jährlich etwa 8.000 Bus und ca. 70.000 Lkw-Fahrerlaubnisse erteilt. Die überwiegende Mehrzahl dieser neuen Fahrerlaubnisinhaber muss künftig zusätzlich zur Fahrerlaubnis die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen. Da es kaum Ausnahmen von dieser gesetzlichen Verpflichtung gibt, kommen neben den Fahrern in Omnibusunternehmen und den Fuhrparks der Speditionen und des Werkverkehrs auch die aller anderen Betriebe in Betracht, in denen Lkw laufen: Getränkemärkte, Lebensmittelketten, Handwerksbetriebe, Großhändler usw.

Erwerb der Grundqualifikation

Die vorgeschriebene Grundqualifikation kann auf drei Wegen erlangt werden:

  • durch eine dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb,

  • oder durch eine aufwendige Prüfung in Theorie und Praxis ohne Ausbildungsverpflichtung,

  • oder durch die sog. Beschleunigte Grundqualifikation mit obligatorischer Ausbildung (mindestens 140 Stunden) und einer theoretischen Prüfung.

Je nach Zugangsart erwirbt der Kraftfahrer unterschiedliche Berechtigungen. Kurz dargestellt sieht das für Busfahrer so aus:

  • Die durch dreijährige Berufsausbildung erworbene Grundqualifikation berechtigt

    • zum Führen von Bussen im Linienverkehr auf Linien bis zu einer Länge von 50 Kilometern bereits ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und

    • zum uneingeschränkten Führen von Bussen bereits ab dem vollendeten 20. Lebensjahr.

  • Die nur durch Prüfung erworbene Grundqualifikation berechtigt zum Führen von Bussen erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres.

  • Wer die Beschleunigte Grundqualifikation erwirbt, darf Busse erst ab Vollendung des 23. Lebensjahres führen.

Wie viele der künftigen Kraftfahrer sich für den einen oder anderen Weg entscheiden, kann man zutreffend nicht vorhersagen. Die Annahme, dass die dreijährige Berufsausbildung zunächst nicht sehr häufig gewählt wird, ist plausibel. Die 140 Stunden umfassende Ausbildung (Beschleunigte Grundqualifikation) anzubieten, wird den meisten Fahrschulen kaum möglich sein. Schließlich kann niemand seine Fahrschule für 6 Wochen schließen, um einen solchen Lehrgang durchzuführen. Hier ist Zusammenarbeit angesagt. Musterverträge für solche Kooperationen wird der Verband seinen Mitgliedern schon bald zur Verfügung stellen.

Weiterbildung

Außer dem Erwerb der Grundqualifikation schreibt das Gesetz für alle Bus- und Lkw-Fahrer eine regelmäßige Weiterbildung vor: mindestens 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren. Aufteilung in mehrere Einheiten zu mindestens sieben Stunden ist zulässig. Den meisten Teilnehmern der Info-Treffs wurde rasch klar, dass diese Aufgabe auch von kleineren Fahrschulen übernommen werden kann. In der Begründung des Gesetzes kann man u.a. nachlesen, um welche Größenordnungen es sich bei der Weiterbildung handelt. Danach müssen in jedem Jahr etwa 150.000 Bus- und 1 Million Lkw-Fahrer weitergebildet werden. Der große Vorteil der Fahrschulen gegenüber den großen Anbietern dürfte die Präsenz vor Ort und die größere Flexibilität sein. Da diese Kurse nicht zwingend in abgenommenen Fahrschulräumen abgehalten werden müssen, können Fahrschulen die Weiterbildung auch in den Betriebsräumen der Fahrzeughaltungen durchführen. Für einige Themen muss allerdings auch der Einsatz externer Lehrkräfte in Erwägung gezogen werden. Die Teilnehmer erörterten auch die Chancen von Fahrlehrern, bei Anbietern von Aus- und Weiterbildungskursen als externe Lehrkraft tätig zu werden. Einig war sich der Großteil der Teilnehmer in der Einschätzung, mit der Aus- und Weiterbildung der Kraftfahrer werde sich für die Fahrschulen ein neues und wichtiges Betätigungsfeld eröffnen.

Jürgen Bauer

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2006

Erscheinungsdatum 15.12.2006

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