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In den ersten Oktobertagen wurden die neuen
Seminarräume der FSG/TTVA mbH fertiggestellt. Eingeweiht wurden sie am
05.10.2006 mit dem ersten von insgesamt vier Info-Treffs des AK
Nutzfahrzeuge. Die hellen, freundlichen Räume bieten Seminarteilnehmern
eine angenehme Atmosphäre. Die Einrichtung spiegelt badisch-schwäbische
Lebensart wider: funktional, geschmackvoll, behaglich.
Annähernd 160 Lkw- und Bus-Fahrlehrer aus ganz
Baden-Württemberg haben bislang das Angebot des Fahrlehrerverbandes
genutzt, sich in Korntal umfassend über die Auswirkungen des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zu informieren. Zwar
müssen Busfahrer erst ab dem 10.09.2008 und Lkw-Fahrer erst ab dem
10.09.2009 zusätzlich zum Führerschein den Qualifikationsnachweis
erbringen, aber die Zeit läuft rasch. Und deshalb sollten sich
interessierte Fahrschulen ab sofort mit den Inhalten des Gesetzes und der
darauf beruhenden Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
befassen und entscheiden, ob sie in die Aus- und/oder Weiterbildung
einsteigen wollen.
Marktanalyse ist unerlässlich
Voraussetzung für eine erfolgversprechende
Entscheidung ist zunächst eine individuelle Analyse des Marktes.
Statistische Zahlen helfen da im Zweifel nicht, es kommt immer darauf an,
welcher Bedarf am jeweiligen Standort zu erwarten ist. Nach Auskunft des
KBA werden jährlich etwa 8.000 Bus und ca. 70.000 Lkw-Fahrerlaubnisse
erteilt. Die überwiegende Mehrzahl dieser neuen Fahrerlaubnisinhaber muss
künftig zusätzlich zur Fahrerlaubnis die Grundqualifikation für
Berufskraftfahrer nachweisen. Da es kaum Ausnahmen von dieser gesetzlichen
Verpflichtung gibt, kommen neben den Fahrern in Omnibusunternehmen und den
Fuhrparks der Speditionen und des Werkverkehrs auch die aller anderen
Betriebe in Betracht, in denen Lkw laufen: Getränkemärkte,
Lebensmittelketten, Handwerksbetriebe, Großhändler usw.
Erwerb der Grundqualifikation
Die vorgeschriebene Grundqualifikation kann
auf drei Wegen erlangt werden:
-
durch eine dreijährige Berufsausbildung zum
Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb,
-
oder durch eine aufwendige Prüfung in
Theorie und Praxis ohne Ausbildungsverpflichtung,
-
oder durch die sog. Beschleunigte
Grundqualifikation mit obligatorischer Ausbildung (mindestens 140
Stunden) und einer theoretischen Prüfung.
Je nach Zugangsart erwirbt der Kraftfahrer
unterschiedliche Berechtigungen. Kurz dargestellt sieht das für Busfahrer
so aus:
-
Die durch dreijährige Berufsausbildung
erworbene Grundqualifikation berechtigt
-
zum Führen von Bussen im Linienverkehr auf
Linien bis zu einer Länge von 50 Kilometern bereits ab dem vollendeten
18. Lebensjahr und
-
zum uneingeschränkten Führen von Bussen
bereits ab dem vollendeten 20. Lebensjahr.
-
Die nur durch Prüfung erworbene
Grundqualifikation berechtigt zum Führen von Bussen erst ab Vollendung
des 21. Lebensjahres.
-
Wer die Beschleunigte Grundqualifikation
erwirbt, darf Busse erst ab Vollendung des 23. Lebensjahres führen.
Wie viele der künftigen Kraftfahrer sich
für den einen oder anderen Weg entscheiden, kann man zutreffend nicht
vorhersagen. Die Annahme, dass die dreijährige Berufsausbildung zunächst
nicht sehr häufig gewählt wird, ist plausibel. Die 140 Stunden umfassende
Ausbildung (Beschleunigte Grundqualifikation) anzubieten, wird den meisten
Fahrschulen kaum möglich sein. Schließlich kann niemand seine Fahrschule
für 6 Wochen schließen, um einen solchen Lehrgang durchzuführen. Hier ist
Zusammenarbeit angesagt. Musterverträge für solche Kooperationen wird der
Verband seinen Mitgliedern schon bald zur Verfügung stellen.
Weiterbildung
Außer dem Erwerb der Grundqualifikation
schreibt das Gesetz für alle Bus- und Lkw-Fahrer eine regelmäßige
Weiterbildung vor: mindestens 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
Aufteilung in mehrere Einheiten zu mindestens sieben Stunden ist zulässig.
Den meisten Teilnehmern der Info-Treffs wurde rasch klar, dass diese
Aufgabe auch von kleineren Fahrschulen übernommen werden kann. In der
Begründung des Gesetzes kann man u.a. nachlesen, um welche Größenordnungen
es sich bei der Weiterbildung handelt. Danach müssen in jedem Jahr etwa
150.000 Bus- und 1 Million Lkw-Fahrer weitergebildet werden. Der große
Vorteil der Fahrschulen gegenüber den großen Anbietern dürfte die Präsenz
vor Ort und die größere Flexibilität sein. Da diese Kurse nicht zwingend
in abgenommenen Fahrschulräumen abgehalten werden müssen, können
Fahrschulen die Weiterbildung auch in den Betriebsräumen der
Fahrzeughaltungen durchführen. Für einige Themen muss allerdings auch der
Einsatz externer Lehrkräfte in Erwägung gezogen werden. Die Teilnehmer
erörterten auch die Chancen von Fahrlehrern, bei Anbietern von Aus- und
Weiterbildungskursen als externe Lehrkraft tätig zu werden. Einig war sich
der Großteil der Teilnehmer in der Einschätzung, mit der Aus- und
Weiterbildung der Kraftfahrer werde sich für die Fahrschulen ein neues und
wichtiges Betätigungsfeld eröffnen.
Jürgen Bauer |