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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 26.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2006, Seite 696

Rundfunkgebühren für Computer

Proteste waren teilweise erfolgreich

 

Die massiven Proteste gegen die Erfassung der im Büro genutzten Computer als gebührenpflichtige „Fernsehgeräte“ haben zumindest teilweisen Erfolg gehabt. Zunächst war beabsichtigt, dass ab 01.01.2007 für jeden in Unternehmen eingesetzten internetfähigen Computer die volle Fernsehgebühr entrichtet werden muss. Die Länder haben dieses Vorhaben nur in abgeschwächter Form umgesetzt. Gleichwohl wird diese Regelung einer Reihe von Fahrschulen zusätzliche Kosten verursachen.

Zahlt ein Unternehmer für ein in einem betrieblich genutzten Fahrzeug eingebautes Autoradio Rundfunkgebühr, wird der Computer als Zweitgerät behandelt und ist gebührenfrei. Das gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug der Betriebsstelle zugeordnet ist, in der auch der PC aufgestellt ist. Fahrschulen, die in mehreren Unterrichtsräumen einen PC stehen haben, müssen also darauf achten, dass auch jeder dieser Betriebsstellen ein Pkw mit Autoradio zugeordnet ist.

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2006

Erscheinungsdatum 15.12.2006

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