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Die massiven Proteste gegen die Erfassung
der im Büro genutzten Computer als gebührenpflichtige „Fernsehgeräte“
haben zumindest teilweisen Erfolg gehabt. Zunächst war beabsichtigt, dass
ab 01.01.2007 für jeden in Unternehmen eingesetzten internetfähigen
Computer die volle Fernsehgebühr entrichtet werden muss. Die Länder haben
dieses Vorhaben nur in abgeschwächter Form umgesetzt. Gleichwohl wird
diese Regelung einer Reihe von Fahrschulen zusätzliche Kosten verursachen.
Zahlt ein Unternehmer für ein in einem
betrieblich genutzten Fahrzeug eingebautes Autoradio Rundfunkgebühr, wird
der Computer als Zweitgerät behandelt und ist gebührenfrei. Das gilt
jedoch nur, wenn das Fahrzeug der Betriebsstelle zugeordnet ist, in der
auch der PC aufgestellt ist. Fahrschulen, die in mehreren
Unterrichtsräumen einen PC stehen haben, müssen also darauf achten, dass
auch jeder dieser Betriebsstellen ein Pkw mit Autoradio zugeordnet ist.
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