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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2007, Seite 28

Motorradausbildung

Überschlag trotz ABS

 

Unlängst erhielt die Redaktion Kenntnis von einer zwar seltenen, aber offenbar trotz ABS nicht ganz auszuschließenden Unfallart. Bei einer Motorradprüfung fand der Prüfer die Bremsprobe etwas zu lasch, worauf er den Prüfling um Wiederholung bat. Beim zweiten Versuch blockierte das Vorderrad trotz ABS, die Maschine, eine BMW F 800 S, stieg hinten hoch und überschlug sich. Glücklicherweise kam der Mann mit ein paar Prellungen davon. Aber der Schreck fuhr ihm so in die Knochen, dass er sich weigert, jemals wieder auf dieses Motorrad zu steigen.

Der Kollege hat dem Hause BMW den misslichen Vorfall in einem sehr sachlich gehaltenen Schreiben mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. Die kam ziemlich prompt und enthält, etwas gekürzt, folgende Erklärungen:

Es muss bei dieser Bremsung zu einem extrem hohen Reibungswert gekommen sein, der durch folgende Faktoren entstand:

  • guter Reifen,

  • optimale Temperatur des Reifens, die durch häufig (hintereinander, Anm. Red.) erfolgte Bremsungen „begünstigt“ wird,

  • Überschläge ereignen sich „eher bei einer mittleren Geschwindigkeit“ als bei hoher,

  • ein Neigungssensor, der den drohenden Überschlag erkennen könnte, „ist technisch zurzeit nicht darstellbar und daher weltweit in keinem Motorrad mit ABS verbaut“,

  • eine nach vorn ausgerichtete Sitzposition des Fahrers, die den Überschlag begünstigt, muss hinzukommen,

  • in der täglichen Fahrpraxis “konnten wir bis heute noch keinen Fall eindeutig nachvollziehen, in dem es bei einer BMW F 800 S oder einem anderen mit ABS ausgerüsteten BMW-Motorrad zu einem Überschlag im Straßenverkehr gekommen wäre“,

  • „aus diesem Grund wird bei unseren Produkten weder in einem Prospekt noch in einer Bedienungsanleitung eines Motorrades im Zusammenhang mit ABS von einem Überschlagschutz gesprochen“.

Es folgt dann noch eine Belehrung darüber, was der Fahrlehrer seinen Schülern immer wieder zu sagen habe, nämlich „dass ein Überschlag wohl theoretisch möglich ist, aber in der täglichen Fahrpraxis so gut wie nie vorkommen kann“.

Arrogante Zumutung

Dieser Brief wirft Fragen auf und ist insgesamt eine arrogante Zumutung, die auch nicht durch die am Schluss üblichen Höflichkeitsfloskeln, guten Wünsche und die darin ausgesprochene Hoffnung gemildert wird, „wir sind uns sicher, dass auch Ihr Fahrschüler Herr Rothmann (Name geändert, Red.) nach unseren Informationen (eben jenen dieses Briefes, Red.) wieder ein BMW Motorrad mit ABS fahren wird“.

Die unnötige Erwähnung physikalischer Binsenwahrheiten soll wohl darüber hinwegtäuschen, dass die Verfasser mehr über Überschläge trotz ABS wissen, als sie zuzugeben bereit sind. Was heißt hier in der „täglichen Fahrpraxis“ habe man noch keinen solchen „Fall eindeutig nachvollziehen“ können? Das kann doch nur so verstanden werden, dass es das schon gegeben hat, aber nach Auffassung von BMW der letzte Beweis für das Versagen des ABS fehlt. Die Erwähnung des Begriffs „Neigungssensor“ lässt erkennen, dass man bei BMW über einen solchen nachdenkt. Warum wohl? Wenn doch Überschlagen von mit ABS ausgerüsteten Motorrädern „in der täglichen Fahrpraxis so gut wie nie vorkommen kann“? Im Übrigen enthält der Brief den gänzlich überflüssigen Versuch, einen eventuellen Haftungsanspruch von vornherein abzutun, obwohl der Kollege in seinem Schreiben an BMW dergleichen mit keiner Silbe erwähnt hat.

Hier geht es nicht darum, den zweifellos hohen Schutz, der gewöhnlich von ABS ausgeht, zu schmälern. Und es sollen auch nicht die Verdienste von BMW, einsamer Vorreiter für das mit ABS ausgerüstete Motorrad gewesen zu sein, geschmälert werden. Die Fahrlehrer wissen das zu schätzen. Was sie hingegen nicht schätzen, ist die ignorante, abwiegelnde Note des BMW-Briefs: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrschüler die richtige Sitzhaltung einnehmen, dann passiert das nicht. Denn unsere Produkte sind top. Im Übrigen wissen wir alles und machen alles richtig, da muss nichts mehr getan werden, für uns ist die Sache erledigt, basta!

Gebhard L. Heiler

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2007

Erscheinungsdatum 15.01.2007

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