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Unlängst erhielt die Redaktion Kenntnis von einer zwar seltenen,
aber offenbar trotz ABS nicht ganz auszuschließenden Unfallart. Bei
einer Motorradprüfung fand der Prüfer die Bremsprobe etwas zu lasch,
worauf er den Prüfling um Wiederholung bat. Beim zweiten Versuch
blockierte das Vorderrad trotz ABS, die Maschine, eine BMW F 800 S,
stieg hinten hoch und überschlug sich. Glücklicherweise kam der Mann
mit ein paar Prellungen davon. Aber der Schreck fuhr ihm so in die
Knochen, dass er sich weigert, jemals wieder auf dieses Motorrad zu
steigen. Der
Kollege hat dem Hause BMW den misslichen Vorfall in einem sehr
sachlich gehaltenen Schreiben mitgeteilt und um Stellungnahme
gebeten. Die kam ziemlich prompt und enthält, etwas gekürzt,
folgende Erklärungen:
Es muss bei dieser Bremsung zu einem extrem hohen Reibungswert
gekommen sein, der durch folgende Faktoren entstand:
-
guter Reifen,
-
optimale Temperatur des Reifens, die durch häufig
(hintereinander, Anm. Red.)
erfolgte Bremsungen „begünstigt“ wird,
-
Überschläge ereignen sich „eher bei einer mittleren
Geschwindigkeit“ als bei hoher,
-
ein Neigungssensor, der den drohenden Überschlag erkennen könnte,
„ist technisch zurzeit nicht darstellbar und daher weltweit in
keinem Motorrad mit ABS verbaut“,
-
eine nach vorn ausgerichtete Sitzposition des Fahrers, die den
Überschlag begünstigt, muss hinzukommen,
-
in der täglichen Fahrpraxis “konnten wir bis heute noch keinen
Fall eindeutig nachvollziehen, in dem es bei einer BMW F 800 S
oder einem anderen mit ABS ausgerüsteten BMW-Motorrad zu einem
Überschlag im Straßenverkehr gekommen wäre“,
-
„aus diesem Grund wird bei unseren Produkten weder in einem
Prospekt noch in einer Bedienungsanleitung eines Motorrades im
Zusammenhang mit ABS von einem Überschlagschutz gesprochen“.
Es folgt dann noch
eine Belehrung darüber, was der Fahrlehrer seinen Schülern immer
wieder zu sagen habe, nämlich „dass ein Überschlag wohl
theoretisch möglich ist, aber in der täglichen Fahrpraxis so gut wie
nie vorkommen kann“.
Arrogante
Zumutung
Dieser Brief wirft
Fragen auf und ist insgesamt eine arrogante Zumutung, die auch nicht
durch die am Schluss üblichen Höflichkeitsfloskeln, guten Wünsche
und die darin ausgesprochene Hoffnung gemildert wird, „wir
sind uns sicher, dass auch Ihr Fahrschüler Herr Rothmann
(Name geändert, Red.)
nach unseren Informationen
(eben jenen dieses Briefes, Red.)
wieder ein BMW Motorrad mit ABS fahren wird“.
Die unnötige
Erwähnung physikalischer Binsenwahrheiten soll wohl darüber
hinwegtäuschen, dass die Verfasser mehr über Überschläge trotz ABS
wissen, als sie zuzugeben bereit sind. Was heißt hier in der
„täglichen Fahrpraxis“ habe man noch keinen solchen „Fall eindeutig
nachvollziehen“ können? Das kann doch nur so verstanden werden, dass
es das schon gegeben hat, aber nach Auffassung von BMW der letzte
Beweis für das Versagen des ABS fehlt. Die Erwähnung des Begriffs
„Neigungssensor“ lässt erkennen, dass man bei BMW über einen solchen
nachdenkt. Warum wohl? Wenn doch Überschlagen von mit ABS
ausgerüsteten Motorrädern „in der täglichen Fahrpraxis so gut wie
nie vorkommen kann“? Im Übrigen enthält der Brief den gänzlich
überflüssigen Versuch, einen eventuellen Haftungsanspruch von
vornherein abzutun, obwohl der Kollege in seinem Schreiben an BMW
dergleichen mit keiner Silbe erwähnt hat.
Hier geht es nicht
darum, den zweifellos hohen Schutz, der gewöhnlich von ABS ausgeht,
zu schmälern. Und es sollen auch nicht die Verdienste von BMW,
einsamer Vorreiter für das mit ABS ausgerüstete Motorrad gewesen zu
sein, geschmälert werden. Die Fahrlehrer wissen das zu schätzen. Was
sie hingegen nicht schätzen, ist die ignorante, abwiegelnde Note des
BMW-Briefs: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrschüler die richtige
Sitzhaltung einnehmen, dann passiert das nicht. Denn unsere Produkte
sind top. Im Übrigen wissen wir alles und machen alles richtig, da
muss nichts mehr getan werden, für uns ist die Sache erledigt,
basta!
Gebhard L. Heiler |