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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2007, Seite 20

Assistenzsysteme in der Prüfung

Frevel an der Verkehrssicherheit?

 

Mit der großen Reform des Fahrerlaubnisrechts wurde auch eine seit Jahren problematische Regelung der StVZO aufgegeben. Seit 1. Januar 1999 darf in Prüfungsfahrzeugen das gesamte von den Fahrzeugherstellern lieferbare Zubehör eingebaut sein.

Die praxisnahe Regelung hat sich seitdem bewährt. ABS, ESP, BAS, ASR und alle anderen Fahrerassistenzsysteme wurden von Fahrlehrern und Prüfern akzeptiert. Setzt ein Fahrschüler den automatischen Geschwindigkeitsregler (Tempomat) sinnvoll ein, wird das von den Prüfern nicht nur geduldet. Im Gegenteil, der Bewerber bekommt in aller Regel sogar ein Lob für seine umweltschonende Fahrweise. Die ersten Probleme tauchten auf, als die Fahrzeughersteller Parkassistenzsysteme anboten.

Da wurde in Prüfungen sogleich die Zulässigkeit in Frage gestellt. Von einem Prüfer soll der Ausspruch stammen: „Wenn’s beim Parken piepst, ist der Führerschein futsch!“ Das war jedoch bald ausgestanden, denn die TP-Leitung entschied, dass der Piepser zulässig ist. Eine kluge Entscheidung! Warum? Nun, wo, wenn nicht in der Fahrschule, sollen die jungen Fahrerinnen und Fahrer die Systeme kennen und bedienen lernen? Selbst wenn der erste Gebrauchtwagen noch nicht alle diese Helfer hat, so bleibt doch das Wissen um deren Nutzen und Annehmlichkeiten haften.

Autos warnen sich gegenseitig

Immer intelligentere Assistenzsysteme

Einer Pressemeldung der DaimlerChrysler AG zufolge hat die Entwicklung eines einzigartigen Warnsystems in einem ersten Praxisversuch nachgewiesen, dass es funktioniert. Die so ge-nannte Car-2-X Communication ermöglicht es Autofahrern, Gefahren bereits zu erkennen, obwohl sie erst hinter der nächsten Kurve oder sogar jenseits des Horizonts lauern. Das System meldete kritische Situationen, die die Sensoren erkannt hatten – wie Nebel, Glatteis oder Straßenhindernisse per Funk an nachfolgende Autos. Dank dieser Warnmeldungen konnten sich deren Fahrer frühzeitig auf die Gefahrenmomente einstellen und rechtzeitig die Geschwindigkeit anpassen. Bereits vor sechs Jahren hatte DaimlerChrysler diese Technik weltweit zum ersten Mal erprobt. DaimlerChrysler schickte damals im Rahmen des Forschungsprojektes „FleetNet“ die erste kommunizierende Fahrzeugflotte auf die Straße und demonstrierte damit in der Praxis, dass die als drahtloser Internetzugang bewährte WLAN-Technik (Wireless Local Area Network) auch bei der Kommunikation von Fahrzeugen untereinander funktioniert. Besonderer Vorteil: Teure, fest installierte Sende- und Empfangseinrichtungen sind nicht notwendig, denn die Automobile sind selbst Sender und Empfänger zugleich. Sie bauen ein spontanes Funk-Netzwerk (ad hoc-Funknetz) auf und senden notwendige Warnmeldungen an alle Fahrzeuge im Umkreis von etwa 500 Metern. Für Autos außerhalb der Funkreichweite dienen sie als Vermittler und geben die Warnung wie einen Staffelstab an diese weiter. Zur Erfassung kritischer Situationen sind keine zusätzlichen Sensoren notwendig.

Zugleich aber kann der Fahrlehrer der Gläubigkeit und dem Vertrauen in solche Systeme die gebotenen Grenzen setzen. Eine Untersuchung von Bosch hat gezeigt, dass Autoverkäufer hinsichtlich Assistenzsysteme oft nicht die allerbesten Berater sind. Der Fahrlehrer ist hier unverdächtig, einen zusätzlichen Euro machen zu wollen.

Beschränkung der Fahrerlaubnis?

Zählt man automatische Getriebe zu den Fahrerassistenzsystemen, ist es das einzige, das heute eine Beschränkung der Fahrerlaubnis auslöst. Das ist sachgerecht, kann aber nicht auf andere Assistenzsysteme übertragen werden. Wer weder gescheit schalten noch kuppeln kann, gefährdet den Verkehr. Deshalb muss das geprüft werden. Rein nichts passiert hingegen, wenn ein Fahranfänger einen Parkassistenten benutzt, wie er neuerdings von VW im Touran angeboten wird. Trotzdem hat dieser Gehilfe eine ziemliche Diskussion darüber entfacht, ob einem Führerscheinbewerber, der damit in der praktischen Prüfung einparkt, eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Das System weist angesichts immer knapper werdenden Parkraums eindeutig in die Zukunft, denn es „misst“ sehr genau, ob die angesteuerte Parklücke ausreicht. Wenn ja, bugsiert es das Auto selbsttätig in die Lücke - vorausgesetzt, der Fahrer sorgt für langsames Rollen und gibt das Lenkrad frei. Besonders Letzteres sehen manche als Frevel an der Verkehrssicherheit an.

Die Diskussion ist, wie schon erwähnt, eröffnet. Über Ihre rege Beteiligung, liebe Leserinnen und Leser, per Fax, E-Mail, Anruf oder auch Postbrief würde sich die Redaktion der FahrSchulPraxis sehr freuen.

Peter Tschöpe

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2007

Erscheinungsdatum 15.01.2007

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