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Es ist
klar, die Probezeit beginnt sofort nach Aushändigung des
Führerscheins. Aber gilt dieser Tag auch schon als Beginn der
zweijährigen Frist? Unser Autor Jürgen Bauer weiß die Antwort.
Am 18. Mai 2004 war
es endlich so weit. Karl bekam den Führerschein Klasse B
ausgehändigt. Jetzt war der Traum von selbstständiger Mobilität
wahr! Alles lief bestens, bis zum 1. „Geburtstag“ seines
Führerscheins hatte er mehr als 20.000 Kilometer hinter sich
gebracht und wähnte sich schon als Routinier. Das erste Probejahr
war also geschafft. Auch das zweite Jahr hatte sich bis zum Abend
des 18. Mai 2006 gut angelassen. Doch da, auf dem Heimweg, plötzlich
ein Blitzlicht. Blick auf den Tacho – au weh! 50 km/h statt der an
dieser Stelle zulässigen 30! Schwein gehabt, denkt Karl, denn hätte
es gestern geblitzt, wäre ich noch in der Probezeit gewesen.
Aufbauseminar?
Schon beim
Bußgeldbescheid über 60 Euro schluckte Karl zweimal. Aber als er ein
paar Wochen später von der Führerscheinstelle aufgefordert wurde, an
einem Aufbauseminar teilzunehmen und ihm zugleich die Verlängerung
der Probezeit mitgeteilt wurde, war er bestürzt und dachte an ein
grobes Missverständnis. Die Probezeit hat am 18. Mai 2004 begonnen,
also war sie nach seiner Rechnung am 17. Mai 2006, 24.00 Uhr,
beendet. Auch seine Freunde teilten diese Auffassung. Bevor er der
Führerscheinstelle den Marsch blasen wollte, ging er vorsichtshalber
zu seinem Fahrlehrer, um sich über die Rechtslage zu informieren.
Der erklärte ihm, die Probezeit habe bis 18. Mai 2006, 24.00 Uhr,
gedauert, weil hier die Fristenregelungen der Paragrafen 187 und 188
des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Danach wird der Tag des
Ereignisses, also der Aushändigung des Führerscheins, nicht in die
Dauer der Frist einbezogen. Oder anders gesagt, die Probezeit dauert
2 Jahre und einen Tag. Eine Ausnahme davon ist in Schaltjahren
möglich. Wird der Führerschein an einem 29. Februar ausgehändigt,
endet die Probezeit zwei Jahre danach mit Ablauf des 28. Februar.
Mit einem etwas langen Gesicht, aber immerhin über das Ende der
verlängerten Probezeit aufgeklärt, nämlich 18. Mai 2008, 24.00 Uhr,
dankte Karl seinem Fahrlehrer. |