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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2007, Seite 18

 

Ende der Probezeit

Welcher ist der letzte Tag?

 

Es ist klar, die Probezeit beginnt sofort nach Aushändigung des Führerscheins. Aber gilt dieser Tag auch schon als Beginn der zweijährigen Frist? Unser Autor Jürgen Bauer weiß die Antwort.

Am 18. Mai 2004 war es endlich so weit. Karl bekam den Führerschein Klasse B ausgehändigt. Jetzt war der Traum von selbstständiger Mobilität wahr! Alles lief bestens, bis zum 1. „Geburtstag“ seines Führerscheins hatte er mehr als 20.000 Kilometer hinter sich gebracht und wähnte sich schon als Routinier. Das erste Probejahr war also geschafft. Auch das zweite Jahr hatte sich bis zum Abend des 18. Mai 2006 gut angelassen. Doch da, auf dem Heimweg, plötzlich ein Blitzlicht. Blick auf den Tacho – au weh! 50 km/h statt der an dieser Stelle zulässigen 30! Schwein gehabt, denkt Karl, denn hätte es gestern geblitzt, wäre ich noch in der Probezeit gewesen.

Aufbauseminar?

Schon beim Bußgeldbescheid über 60 Euro schluckte Karl zweimal. Aber als er ein paar Wochen später von der Führerscheinstelle aufgefordert wurde, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und ihm zugleich die Verlängerung der Probezeit mitgeteilt wurde, war er bestürzt und dachte an ein grobes Missverständnis. Die Probezeit hat am 18. Mai 2004 begonnen, also war sie nach seiner Rechnung am 17. Mai 2006, 24.00 Uhr, beendet. Auch seine Freunde teilten diese Auffassung. Bevor er der Führerscheinstelle den Marsch blasen wollte, ging er vorsichtshalber zu seinem Fahrlehrer, um sich über die Rechtslage zu informieren. Der erklärte ihm, die Probezeit habe bis 18. Mai 2006, 24.00 Uhr, gedauert, weil hier die Fristenregelungen der Paragrafen 187 und 188 des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Danach wird der Tag des Ereignisses, also der Aushändigung des Führerscheins, nicht in die Dauer der Frist einbezogen. Oder anders gesagt, die Probezeit dauert 2 Jahre und einen Tag. Eine Ausnahme davon ist in Schaltjahren möglich. Wird der Führerschein an einem 29. Februar ausgehändigt, endet die Probezeit zwei Jahre danach mit Ablauf des 28. Februar. Mit einem etwas langen Gesicht, aber immerhin über das Ende der verlängerten Probezeit aufgeklärt, nämlich 18. Mai 2008, 24.00 Uhr, dankte Karl seinem Fahrlehrer.

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2007

Erscheinungsdatum 15.01.2007

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