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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2007, Seite 64

 

Modell "Begleitetes Fahren"

Ausbildung noch nicht möglich

 

(Anm. der Redaktion: Die roten Textstellen wurden am 19.04.07 aktualisiert.)

Paragraf 6e StVG bildet seit 14. August 2005 die rechtliche Grundlage für das Begleitete Fahren. Darin werden u.a. die Regierungen der Bundesländer ermächtigt, das Modell durch Landesverordnung einzuführen. Ministerpräsident Oettinger hat im letzten Jahr angekündigt, im Laufe des Jahres 2007 werde auch Baden-Württemberg das Begleitete Fahren einführen.

Inzwischen ist die Fachabteilung des Innenministeriums mit der Vorbereitung der Einführungsverordnung befasst. Sobald der Verordnungsentwurf steht, geht er zur Beratung ins Kabinett. Danach, etwa Mitte April, wird der Verordnungsentwurf den zu hörenden Gruppen und Verbänden, also auch dem Fahrlehrerverband, übersandt. Die dazu eingehenden Stellungnahmen werden im Innenministerium gesichtet und finden, soweit dienlich, Eingang in den Entwurf. Danach wird der Verordnungstext noch einmal dem Kabinett vorgelegt. Die Verabschiedung soll im Juni erfolgen, sodass die Verordnung am 1. Juli 2007 in Kraft treten könnte.

Anträge

Erst danach können Anträge auf Teilnahme am Modell bearbeitet werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der praktischen Ausbildung von Bewerbern, die noch nicht 17½ Jahre alt sind, vor dem Inkrafttreten der Verordnung nicht begonnen werden darf. Es wäre deshalb wenig sinnvoll, jetzt schon 16¾ Jährige in den Unterricht zu setzen, weil sonst zwischen Unterrichtsabschluss und dem Prüfungstermin ein viel zu langer Zeitraum läge.

Frühe Anmeldungen sind möglich

Freilich wären Fahrschulinhaber schlecht beraten, Interessenten jetzt einfach wegzuschicken. Informiert man die Jugendlichen und ihre Eltern, dass die Prüfungen erst nach Inkrafttreten der Verordnung möglich sind, werden sie einsehen, dass der Ausbildungsbeginn zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Die Anmeldung indes ist schon jetzt möglich. Dabei ist daran zu denken, dass die Wirksamkeit von Ausbildungsverträgen, die mit Minderjährigen abgeschlossen werden, ohne die Unterschrift der Erziehungsberechtigten Makulatur ist.

Werbung

Werbung wie „Bei uns Führerschein ab 17!“ sind zurzeit nur mit dem Hinweis zulässig, dass Prüfungen erst nach Inkrafttreten der Vorordnung erfolgen können. Wenn die Fahrschulinhaber das Modell mit Augenmaß und ohne unnötige Eile angehen, wird ein zur Jahresmitte evtl. zu erwartender Anstieg der Schülerzahlen mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen sein. Sollte das Modell zusätzliche Anmeldungen in einer nennenswerten Größenordnung bringen, so ebbt diese Welle spätestens nach einem Jahr wieder ab. Das sollte man als verantwortungsbewusster Arbeitgeber unbedingt im Auge behalten.

Der TÜV hat signalisiert, dass er wegen eines vorübergehend evtl. höheren Prüfungsaufkommens nicht zusätzliche Prüfer einstellen wird, da er für diese Arbeitsplätze keinen dauerhaften Bestand sieht. Vielmehr werden die einzelnen Niederlassungen durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Aufgaben bewältigt werden können.

Aktuelle Info in Pforzheim

Der Verband wird am Vortag seiner Mitgliederversammlung in Pforzheim, am Freitag, 20.04.2007, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in einer Informationsveranstaltung über die dann schon gesicherten Einzelheiten des Modells ausführlich informieren.

Hier finden Sie das Programm der Mitgliederversammlung 2007 und die Anmeldeunterlagen...

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2007

Erscheinungsdatum 15.02.2007

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