|
Immer
mehr Fahrschulen sind mit einer eigenen Homepage im Internet
präsent. Sie haben erkannt, dass das Web ein bevorzugtes
Informationsmedium der jungen Kunden ist. Doch häufig riskieren
Unternehmen wegen fehlerhaftem oder unvollständigem Impressum eine
teure Abmahnung. Lesen Sie im folgenden Beitrag, welche Angaben
zwingend erforderlich sind.
In jüngster Zeit
flatterte vielen Fahrschulen eine neue Publikation ins Haus. Das
Blatt erhebt den Anspruch „Die Fachzeitung für den
Fahrschulunternehmer“ zu sein. In einem dort veröffentlichten
Artikel zum Fahrschul-Marketing wird folgender Tipp gegeben: „Beim
Erstellen der Homepage nie die E-Mail-Adresse ins Netz stellen. So
verhindern Sie ungewollte Werbemails. Lieber ein so genanntes
Feedback-Formular über das die potenzielle Kundschaft Sie
kontaktieren kann.“
Telemediengesetz* - Lex specialis für das Internet:
Der Autor des oben
erwähnten Tipps scheint dabei die Bestimmungen des
Telemediengesetzes (TMG)* übersehen zu haben. Dort regelt Paragraf
5*
genau, welche Pflichtangaben eine gewerbliche Homepage unter dem
Link „Impressum“ oder „Kontakt“ enthalten muss. Dazu gehören unter
anderem auch „Angaben, die eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post“. Im Klartext: Wer den oben erwähnten Tipp
befolgt, riskiert leicht eine teure Abmahnung durch die
Wettbewerbszentrale oder einen Anwalt.
Pflichtangaben im Impressum:
Ein korrektes
Impressum muss gemäß Paragraf 5 TMG* mindestens folgende Angaben
enthalten:
-
Name der Fahrschule
-
Vor- und Nachname des
Inhabers bzw. des verantwortlichen Leiters
-
Adresse (Straße,
Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Achtung: Ein
Postfach reicht nicht aus!
-
Telefonnummer
-
E-Mail-Adresse
-
Angaben zur
zuständigen Aufsichtsbehörde
Nur wenn vorhanden:
Die Angabe der
„normalen“ Steuernummer ist nicht erforderlich!
MUSTER:
|
Fahrschule Powerdrive GmbH |
|
Verantwortlicher Leiter: |
Hugo Schlau |
|
Anschrift: |
Sonnenscheinstraße
1 54321 Blauhausen |
|
Telefon: |
01234 / 5678-0 |
|
Telefax: |
01234 / 5678-11 |
|
E-Mail: |
info@fs-powerdrive.de |
|
Internet: |
http://www.fs-powerdrive.de |
|
Aufsichtsbehörde: |
Landratsamt
Blauhausen |
|
Handelsregister: |
HRB 0815, AG
Blauhausen |
|
USt.-IdNr.: |
DE4711/11833 |
Spamfilter hilft lästige Werbemails zu vermeiden!
Übrigens: Das Problem
lästiger Werbe- und Spam-Mails lässt sich leicht mit einem so
genannten Spamfilter in den Griff bekommen. Ist dieser korrekt
installiert, filtert er zuverlässig alle unerwünschten E-Mails aus
dem elektronischen Postfach heraus. Spamfilter sind bei vielen
Internetdiensten kostenlos im Programm enthalten; außerdem kann man
sie aus dem Internet herunterladen oder bei Softwareanbietern
erwerben.
Jochen
Klima
* Dieser Artikel wurde aufgrund einer Gesetzesänderung aktualisiert:
Im
Frühjahr 2007 trat das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft. Das bis
dahin geltende Teledienstegesetz (TDG) ging darin auf. Die
Bestimmungen zu den "Pflichtangaben im Impressum" des bisherigen § 6
Teledienstegesetz (TDG) finden sich nun in § 5 Telemediengesetz (TMG).
|