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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2007, Seite 212

 

Werbung im Internet

Impressumspflichten beachten!

 

Immer mehr Fahrschulen sind mit einer eigenen Homepage im Internet präsent. Sie haben erkannt, dass das Web ein bevorzugtes Informationsmedium der jungen Kunden ist. Doch häufig riskieren Unternehmen wegen fehlerhaftem oder unvollständigem Impressum eine teure Abmahnung. Lesen Sie im folgenden Beitrag, welche Angaben zwingend erforderlich sind.

In jüngster Zeit flatterte vielen Fahrschulen eine neue Publikation ins Haus. Das Blatt erhebt den Anspruch „Die Fachzeitung für den Fahrschulunternehmer“ zu sein. In einem dort veröffentlichten Artikel zum Fahrschul-Marketing wird folgender Tipp gegeben: „Beim Erstellen der Homepage nie die E-Mail-Adresse ins Netz stellen. So verhindern Sie ungewollte Werbemails. Lieber ein so genanntes Feedback-Formular über das die potenzielle Kundschaft Sie kontaktieren kann.“

Telemediengesetz* - Lex specialis für das Internet:

Der Autor des oben erwähnten Tipps scheint dabei die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG)* übersehen zu haben. Dort regelt Paragraf 5* genau, welche Pflichtangaben eine gewerbliche Homepage unter dem Link „Impressum“ oder „Kontakt“ enthalten muss. Dazu gehören unter anderem auch „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“. Im Klartext: Wer den oben erwähnten Tipp befolgt, riskiert leicht eine teure Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale oder einen Anwalt.

Pflichtangaben im Impressum:

Ein korrektes Impressum muss gemäß Paragraf 5 TMG* mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name der Fahrschule

  • Vor- und Nachname des Inhabers bzw. des verantwortlichen Leiters

  • Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Achtung: Ein Postfach reicht nicht aus!

  • Telefonnummer

  • E-Mail-Adresse

  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde

Nur wenn vorhanden:

  • Nummer und Ort des zuständigen Handelsregisters

  • Umsatzsteuer-Ident-Nummer.

Die Angabe der „normalen“ Steuernummer ist nicht erforderlich!

MUSTER:

Fahrschule Powerdrive GmbH
Verantwortlicher Leiter: Hugo Schlau
Anschrift: Sonnenscheinstraße 1 54321 Blauhausen
Telefon: 01234 / 5678-0
Telefax: 01234 / 5678-11
E-Mail: info@fs-powerdrive.de
Internet: http://www.fs-powerdrive.de
Aufsichtsbehörde: Landratsamt Blauhausen
Handelsregister: HRB 0815, AG Blauhausen
USt.-IdNr.: DE4711/11833

Spamfilter hilft lästige Werbemails zu vermeiden!

Übrigens: Das Problem lästiger Werbe- und Spam-Mails lässt sich leicht mit einem so genannten Spamfilter in den Griff bekommen. Ist dieser korrekt installiert, filtert er zuverlässig alle unerwünschten E-Mails aus dem elektronischen Postfach heraus. Spamfilter sind bei vielen Internetdiensten kostenlos im Programm enthalten; außerdem kann man sie aus dem Internet herunterladen oder bei Softwareanbietern erwerben.

 Jochen Klima

* Dieser Artikel wurde aufgrund einer Gesetzesänderung aktualisiert: Im Frühjahr 2007 trat das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft. Das bis dahin geltende Teledienstegesetz (TDG) ging darin auf. Die Bestimmungen zu den "Pflichtangaben im Impressum" des bisherigen § 6 Teledienstegesetz (TDG) finden sich nun in § 5 Telemediengesetz (TMG).

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe April 2007

Erscheinungsdatum 15.04.2007

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