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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2007, Seite 213

 

Tankgutschein von der Fahrlehrerversicherung

Mitmachen: Kunde empfiehlt Kunde

 

In die im Jahr 1952 gegründete Fahrlehrerversicherung VaG durften lange nur Fahrlehrer als Mitglieder aufgenommen werden. So wollte es die Satzung. Familienangehörige der Fahrlehrer, Sachverständige der Technischen Prüfstellen, Mitarbeiter der Fachverlage, Dozenten der Fahrlehreraus- und -fortbildung und andere dem Berufsstand nahe stehende Personen konnten nur Versicherungsnehmer sein. Nach Satzungsänderung von 1986 bzw. 1994 konnten auch die oben genannten Personen Mitglied des Gegenseitigkeitsvereins werden.

Die Fahrlehrerversicherung VaG hat sich also von Anfang an auf einen bestimmten Kundenkreis beschränkt. Maxime der Fahrlehrerversicherung war und ist es, ihren Mitgliedern neben günstigen, wahrhaftigen und überschaubaren Tarifen einen exzellenten Service zu bieten.

Blickfang-Tarife

Seit der Deregulierung von 1994 wird der Versicherungsmarkt – namentlich in der Sparte Kfz-Versicherungen – immer wieder mal mit aggressiver Werbung aufgemischt. Die Methoden der Kundengewinnung sind teilweise dubios, gelegentlich sogar sittenwidrig. In diesem heißen Wettstreit um den Kunden erinnern sich mitunter plötzlich auch die ganz Großen an die Fahrschulen und umwerben sie mit Blickfang-Tarifen.

Kurzatmige Versprechungen

Doch offensichtlich halten diese Tarife nicht lange, was sie so vollmundig versprechen. Oft kommen Fahrschulen schon ein Jahr nach dem Wechsel wieder zur Fahrlehrerversicherung zurück. Manche jüngere Kolleginnen und Kollegen versichern ihre Risiken wegen familiärer oder anderer Bindungen zuerst bei anderen Gesellschaften. Erfreulicherweise melden sich auch viele davon nach einiger Zeit bei den Direktionsbeauftragten oder den Landesagenturen, weil Kolleginnen oder Kollegen sie von den Vorteilen der berufsständischen Fahrlehrerversicherung überzeugt hatten.

Kennen Sie „KeK“?

Die beste Werbung für eine Fahrschule ist schon immer die Mund-zu-Mund-Werbung. Das trifft genauso auf Versicherungen zu. Deshalb hat die Fahrlehrerversicherung vor zwei Jahren die Aktion „Kunde empfiehlt Kunde“, kurz „KeK“, gestartet. Der Erfolg lässt sich sehen. Rund 2000 Mitglieder der Fahrlehrerversicherung sind seitdem für die Werbung eines neuen Versicherungsnehmers in den Genuss der Prämie - ein Tankgutschein im Wert von 25 € - gekommen. Dieser schöne Erfolg muss uns alle beflügeln, diese Aktion noch mehr bekannt zu machen. Denn lange noch nicht alle wissen von „KeK“, das jedenfalls ergab eine kurze Umfrage bei Verbandsmitgliedern in Baden-Württemberg.

„KeK“-Aktion verlängert

Die Aktion wurde noch einmal verlängert. Wer bis zum 01.07.2007 der Fahrlehrerversicherung VaG einen neuen Versicherungsnehmer bringt, bekommt den Tankgutschein.

Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen möglichen Kunden ansprechen, geht es nicht nur um die Kraftfahrtversicherung. Die Fahrlehrerversicherung bietet auch in den Sparten

  • der Sachversicherungen (Hausrat, Gebäude, Leitungswasser),
  • der Haftpflicht- und
  • der Unfallversicherungen

attraktive Tarife. Es lohnt sich, von der Landesagentur oder den Direktionsbeauftragten ein Angebot erstellen zu lassen.

Die Landesagentur Baden-Württemberg ist telefonisch (0711 839875-26) von

  • Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten

zu erreichen.

Die Fahrlehrerversicherung im Internet finden Sie hier...

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe April 2007

Erscheinungsdatum 15.04.2007

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW: