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Noch
sind es gut zwei Jahre, bis die ersten Bewerber zur Vorbereitung auf
die beschleunigte Grundqualifikation in die Fahrschulen kommen.
Manchem mag das noch sehr lange vorkommen. Wer sich aber erst in
letzter Minute für diese Aufgabe interessiert, soll sich nicht
wundern, wenn andere den Markt bereits besetzt haben. Zwar rechnet
das Bundesverkehrsministerium mit rund 70.000 Personen, die jährlich
die Grundqualifikation erwerben, doch wie viele davon den Weg der
beschleunigten Grundqualifikation wählen, ist nicht abzuschätzen.
Die Ausbildungsinhalte
für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation und die der
regelmäßigen Weiterbildung sind in der Anlage 1 der
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) enthalten. Wer
sich damit näher befasst, stellt bald fest, dass die
Fahrlehrerkompetenz nicht für alle Unterrichtsfächer ausreicht.
Deshalb sollten sich Fahrschulinhaber rechtzeitig um externe
Lehrkräfte bemühen.
Experten verpflichten
Es liegt nahe, für
das Thema „Erste-Hilfe“ eine der Sanitätsorganisationen, für die
Themen „Bekämpfung der Kriminalität auf der Straße“ und
„Verhinderung der Schleusung illegaler Einwanderer“ einen
fachkundigen Polizeibeamten ins Boot zu holen. Da es keine
unbegrenzte Anzahl von Beamten gibt, die auf diesen Gebieten firm
sind, gilt auch hier: Wer zu spät kommt, hat Pech.
Frachtdokumente und mehr
Die Behandlung von
Frachtdokumenten bildet einen weiteren Themenblock, bei dem
unbedingt fachkundige Lehrkräfte mitwirken sollten. Gleiches gilt
wohl für die Verpflichtungen im Rahmen des CMR oder die Aufgaben der
Verkehrskommissionäre. Wichtig ist aber, dass der Fahrschulinhaber
auch über ein Grundwissen in den von externen Kräften zu
unterrichtenden Fächern verfügt.
Seminar für Fahrlehrer
Deshalb hat der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. mit dem Verband Spedition
und Logistik (VSL) Kontakt aufgenommen, um im Herbst dieses Jahres
mit dem VSL ein eintägiges Pilot-Seminar zur Vermittlung eben jener
Grundkenntnisse durchzuführen. Bei entsprechendem Interesse werden
weitere Seminare folgen.
Devise: Zusammenarbeit
Außerdem werden die
beiden Verbände nach Möglichkeiten suchen, wie Fahrschulen und
Speditionen im Bereich der Berufskraftfahrerweiterbildung sinnvoll
zusammenarbeiten können. Speditionen, die in der Vergangenheit
bereits Berufskraftfahrer ausgebildet haben, sind wie CE-Fahrschulen
gesetzlich als Ausbildungsstätten im Sinne des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes anerkannt. Sicher werden
auch größere Speditionen, die nicht gesetzlich anerkannt sind, um
die behördliche Anerkennung nachsuchen. Bei diesen Aktivitäten muss
es nicht zu Rivalitäten kommen, die letztlich niemandem nützen.
Sinnvoller erscheint es, rechtzeitig aufeinander zu zugehen, um nach
gemeinsamen Wegen Ausschau zu halten.
Das Seminar "Transportdokumente
(Berufskraftfahrer-Qualifikation)" findet im Seminarraum der FSG/TTVA mbH in Korntal
statt.
Seminartermin:
20.11.2007
Seminargebühren (netto):
140,00 € für Mitglieder eines Fahrlehrerverbandes /
182,00 € für Nichtmitglieder.
Weitere Informationen und das
Anmeldeformular erhalten Sie hier...
Peter Tschöpe |