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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ... |
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
20.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2007, Seite 341 |
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Zwangsmitgliedschaft?
IHK verlangen Beitritt der
Fahrschulen
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In FPX
5/1997 informierte der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V.
über die angebliche Pflicht der Fahrschulen zur Mitgliedschaft bei
der IHK. Danach war klar, dass Fahrschulen in der Rechtsform eines
Einzelunternehmens in der Regel nicht Mitglied der IHK sein müssen.
In jüngster Zeit häufen sich beim Fahrlehrerverband wieder Anfragen
zu diesem Thema. Deshalb veröffentlichen wir erneut den Beitrag vom
Mai 1997, der bei unveränderter Rechtslage nach wie vor aktuell
ist... ...Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der FahrSchulPraxis,
Ausgabe Juni/2007, S. 341.
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FahrSchulPraxis
Ausgabe
Juni
2007
Erscheinungsdatum 15.06.2007
Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:
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