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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2007, Seite 341

Zwangsmitgliedschaft?

IHK verlangen Beitritt der Fahrschulen

 

In FPX 5/1997 informierte der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. über die angebliche Pflicht der Fahrschulen zur Mitgliedschaft bei der IHK. Danach war klar, dass Fahrschulen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens in der Regel nicht Mitglied der IHK sein müssen. In jüngster Zeit häufen sich beim Fahrlehrerverband wieder Anfragen zu diesem Thema. Deshalb veröffentlichen wir erneut den Beitrag vom Mai 1997, der bei unveränderter Rechtslage nach wie vor aktuell ist...

...Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2007, S. 341.

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2007

Erscheinungsdatum 15.06.2007

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