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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2007, Seite 387

Alkoholisierter Fahrlehrer

Wer ist Führer des Schulungsfahrzeugs?

 

Am 19.12.2005 hat das OLG Dresden einen bei der Fahrausbildung als alkoholisiert aufgefallenen Fahrlehrer freigesprochen. Das Gericht hat sein auf großes Unverständnis gestoßenes Urteil mit der Auffassung begründet, der Fahrlehrer gelte nur im Sinne des § 2 Absatz 15 StVG als Führer des Fahrschulfahrzeugs, nicht aber im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Strafgesetzbuches (§ 316). In einem in der Ausgabe 5/2007 der NZV (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht) erschienenen Aufsatz haben zwei Juristen die Frage „Wer ist Führer des Fahrschulwagens?“ aufgegriffen und sind zu einem für uns Fahrlehrer nahe liegenden Schluss gekommen.

Wir bedanken uns bei der NZV, die uns den Nachdruck des Beitrags gestattet hat, den Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2007, ab S. 387, nachlesen können.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2007

Erscheinungsdatum 15.07.2007

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