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Auf
der diesjährigen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V. wurden die Positionen des zweiten und dritten
Vorsitzenden neu besetzt. Dies nahm der Vorstand zum Anlass, seinen
Geschäftsbereichsplan neu zu fassen. Der Plan hat vor allem interne
Bedeutung, soll aber zugleich den Mitgliedern die Aufgabenteilung
transparent machen.
Nach der Satzung
führt der erste Vorsitzende den Verband und nimmt die laufenden
Geschäfte wahr. Dazu gehört u.a. die Öffentlichkeitsarbeit
(Medienkontakte allgemein, Pressemitteilungen, Internet, Redaktion
FahrSchulPraxis). Daneben fallen berufspolitische Grundsatzfragen
und die Vertretung des Verbandes nach außen in das Ressort des
Ersten.
Wettbewerb und mehr
Dem zweiten Vorsitzenden
obliegt die Leitung der Rechtsabteilung. Im Tagesgeschäft tritt hier
besonders die Beratung der Mitglieder, namentlich auch in
wettbewerbsrechtlichen Fragen, hervor. Außerdem vertritt der Zweite
den Verband in den Gremien des Treuhandvereins und im Gesprächskreis
Fahrerlaubnis. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beantwortung der
Anfragen von Bürgern und Behörden.
Betreuung der Mitglieder
Einen Großteil der
Arbeit des dritten Vorsitzenden nimmt die Beratung und Betreuung der
Mitglieder und der Kreisvereine ein. Er ist außerdem für Kontakte
zum Angestelltenvertreter und für die Referenten und Ausschüsse des
Beirats zuständig. Eine weitere Kernaufgabe ist die Betreuung von
Sonderprogrammen wie „Patenschaft der Besonnenheit“ oder „Fit im
Verkehr“. Schließlich vertritt der Dritte den Verband bei der
Verkehrssicherheitsaktion „Gib acht im Verkehr“ des
Innenministeriums Baden-Württemberg.
(jkl)
Geschäftsbereich I
(1. Vorsitzender, Peter Tschöpe)
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Führung des Verbandes
und der laufenden Geschäfte gemäß § 10 Abs. 7 Satzung / Allgemeine
Planung
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Koordination der
Mitgliederbetreuung
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Leitung der
Beiratssitzungen
-
Berufspolitische
Grundsatzfragen
-
Vertretung des Verbandes
gegenüber:
a) Landtag /
Abgeordneten / politischen Parteien,
b) Landesregierung,
c) Landesmittelbehörden,
d) anderen Verbänden,
Institutionen und Behörden,
e) Technischer
Überwachungsverein (TÜV),
f) Treuhandverein;
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Redaktion
FahrSchulPraxis
-
Mitwirkung im
Gesamtvorstand der Bundesvereinigung
-
QS-System für
Fahrschulen
-
Berufskraftfahrerqualifikation
-
Öffentlichkeitsarbeit
-
Fahrlehrerausbildung,
-fort- und -weiterbildung
-
Industriekontakte
Geschäftsbereich II
(2.
Vorsitzender, Jochen Klima)
-
Ständige Mitwirkung bei
Nr. 1 bis 6 des GB I und Abwesenheitsvertretung
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Leitung der
Rechtsabteilung / allgemeine Rechtsfragen / Wettbewerbsrecht /
Straßen-verkehrsrecht und angrenzende Rechtsgebiete /
Fahrlehrerrecht / Arbeitsrecht und Sozialrecht
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Anfragen von
Nichtmitgliedern
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Fahrschulüberwachung
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Gesprächskreis
Fahrerlaubnisprüfung TÜV / Fahrlehrerverband
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Administrative und
kaufmännische Führung von Fahrschulen
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Aufbauseminare und
Nachschulungsmodelle für Kraftfahrer
Geschäftsbereich III
(3.
Vorsitzender, Karl-Heinz Schmid)
-
Ständige Mitwirkung bei
Nr. 7 des GB I und Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen
und satzungsmäßigen Möglichkeiten
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Betreuung der
Kreisvereine
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Betreuung der
angestellten Fahrlehrer / Kontakte mit dem Angestelltenvertreter
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Betreuung von
Ausschüssen und Referenten des Beirates / Allgemeine
Organisationsfragen
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Betreuung und Beratung
der Mitglieder allgemein und in Einzelfällen / Gutachten /
Bearbeitung von Anfragen der Mitglieder (ausgenommen Wettbewerb)
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Durchführung und
Betreuung von Sonderprogrammen
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Gib Acht im Verkehr
-
Entwicklung und
Aktualisierung von fachlichen Verlautbarungen und Informationen des
Verbandes / Internet
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