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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2007, Seite 420

Aufgaben des Vorstands

Geschäftsbereichsplan neu gefasst

 

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. wurden die Positionen des zweiten und dritten Vorsitzenden neu besetzt. Dies nahm der Vorstand zum Anlass, seinen Geschäftsbereichsplan neu zu fassen. Der Plan hat vor allem interne Bedeutung, soll aber zugleich den Mitgliedern die Aufgabenteilung transparent machen.

Nach der Satzung führt der erste Vorsitzende den Verband und nimmt die laufenden Geschäfte wahr. Dazu gehört u.a. die Öffentlichkeitsarbeit (Medienkontakte allgemein, Pressemitteilungen, Internet, Redaktion FahrSchulPraxis). Daneben fallen berufspolitische Grundsatzfragen und die Vertretung des Verbandes nach außen in das Ressort des Ersten.

Wettbewerb und mehr

Dem zweiten Vorsitzenden obliegt die Leitung der Rechtsabteilung. Im Tagesgeschäft tritt hier besonders die Beratung der Mitglieder, namentlich auch in wettbewerbsrechtlichen Fragen, hervor. Außerdem vertritt der Zweite den Verband in den Gremien des Treuhandvereins und im Gesprächskreis Fahrerlaubnis. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beantwortung der Anfragen von Bürgern und Behörden.

Betreuung der Mitglieder

Einen Großteil der Arbeit des dritten Vorsitzenden nimmt die Beratung und Betreuung der Mitglieder und der Kreisvereine ein. Er ist außerdem für Kontakte zum Angestelltenvertreter und für die Referenten und Ausschüsse des Beirats zuständig. Eine weitere Kernaufgabe ist die Betreuung von Sonderprogrammen wie „Patenschaft der Besonnenheit“ oder „Fit im Verkehr“. Schließlich vertritt der Dritte den Verband bei der Verkehrssicherheitsaktion „Gib acht im Verkehr“ des Innenministeriums Baden-Württemberg.

(jkl)

Geschäftsbereich I
(1. Vorsitzender, Peter Tschöpe)

  1. Führung des Verbandes und der laufenden Geschäfte gemäß § 10 Abs. 7 Satzung / Allgemeine Planung

  2. Koordination der Mitgliederbetreuung

  3. Leitung der Beiratssitzungen

  4. Berufspolitische Grundsatzfragen

  5. Vertretung des Verbandes gegenüber:

    a) Landtag / Abgeordneten / politischen Parteien,

    b) Landesregierung,

    c) Landesmittelbehörden,

    d) anderen Verbänden, Institutionen und Behörden,

    e) Technischer Überwachungsverein (TÜV),

    f) Treuhandverein;

  6. Redaktion FahrSchulPraxis

  7. Mitwirkung im Gesamtvorstand der Bundesvereinigung

  8. QS-System für Fahrschulen

  9. Berufskraftfahrerqualifikation

  10. Öffentlichkeitsarbeit

  11. Fahrlehrerausbildung, -fort- und -weiterbildung

  12. Industriekontakte

Geschäftsbereich II
(2. Vorsitzender, Jochen Klima)

  1. Ständige Mitwirkung bei Nr. 1 bis 6 des GB I und Abwesenheitsvertretung

  2. Leitung der Rechtsabteilung / allgemeine Rechtsfragen / Wettbewerbsrecht / Straßen-verkehrsrecht und angrenzende Rechtsgebiete / Fahrlehrerrecht / Arbeitsrecht und Sozialrecht

  3. Anfragen von Nichtmitgliedern

  4. Fahrschulüberwachung

  5. Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung TÜV / Fahrlehrerverband

  6. Administrative und kaufmännische Führung von Fahrschulen

  7. Aufbauseminare und Nachschulungsmodelle für Kraftfahrer

Geschäftsbereich III
(3. Vorsitzender, Karl-Heinz Schmid)

  1. Ständige Mitwirkung bei Nr. 7 des GB I und Abwesenheitsvertretung im Rahmen der rechtlichen und satzungsmäßigen Möglichkeiten

  2. Betreuung der Kreisvereine

  3. Betreuung der angestellten Fahrlehrer / Kontakte mit dem Angestelltenvertreter

  4. Betreuung von Ausschüssen und Referenten des Beirates / Allgemeine Organisationsfragen

  5. Betreuung und Beratung der Mitglieder allgemein und in Einzelfällen / Gutachten / Bearbeitung von Anfragen der Mitglieder (ausgenommen Wettbewerb)

  6. Durchführung und Betreuung von Sonderprogrammen

  7. Gib Acht im Verkehr

  8. Entwicklung und Aktualisierung von fachlichen Verlautbarungen und Informationen des Verbandes / Internet

FahrSchulPraxis
Ausgabe August 2007

Erscheinungsdatum 15.08.2007

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