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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2007, Seite 453

Landgericht Nürnberg-Fürth

Simulator spart keine Fahrstunden!

 

Eine Fahrschule hatte sich einen so genannten Fahrsimulator angeschafft und in der Werbung vollmundig behauptet, dass darauf trainierte Schüler mit weniger Fahrstunden im Realverkehr auskämen, was die Führerscheinkosten senke. Diese Werbung wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 01.02.2007 (Az.: 1 HK O 7432/06) untersagt.

„Googelt“ man im Internet mit den Suchworten „Fahrschule“ und „Fahrsimulator“, findet man eine erkleckliche Anzahl von Fahrschulen, die mit dem Besitz eines Fahrsimulators werben. Darunter versteht man in der Regel ein Gerät, das wie folgt aufgebaut ist: Hinter einem Bildschirm befinden sich ein Fahrersitz, ein Lenkrad, ein Schalthebel, die üblichen Pedale und einige Schalter für Blinker, Beleuchtung und Scheibenwischer. Ein Tonträger simuliert über Lautsprecher „drehzahlabhängig“ so etwas wie an- und abschwellendes Motorgeräusch. In einem derartigen „Fahrstand“, so wurden diese primitiven Pseudo-Simulatoren früher gewöhnlich bezeichnet, kann der Schüler – ähnlich wie bei einem Computerspiel – Manöver wie Sitzeinstellung, Anfahren, Schalten, Lenken und Abbiegen üben. Dagegen gibt es auch keinerlei Einwände.

Aber senkt Ausbildung an einem solchen „Simulator“ die Kosten?

Eine Fahrschule in Bayern hatte mit folgendem Slogan geworben:

„Simulatorausbildung … Führerscheinkosten runter – Fahrsicherheit rauf!

Den Mitbewerbern gefiel diese Werbung nicht besonders. Die Wettbewerbszentrale wurde eingeschaltet. Schließlich landete die Angelegenheit nach einer längeren Auseinandersetzung vor dem Kadi.

Bislang keine empirischen Daten!

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat festgestellt, dass diese Werbung irreführend und damit unzulässig ist. Es hat den Beklagten unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € (!) dazu verurteilt, diese Werbung zu unterlassen, „es sei denn, es gibt empirische Erfahrungen im Sinne von gesicherten Daten, mit denen die in der Werbung aufgestellten Behauptungen untermauert werden können.“

Werbung überprüfen (lassen)!

Da bislang noch kein Simulatorenhersteller beweisen konnte, dass durch Training am Simulator tatsächlich die Zahl der Fahrstunden gesenkt werden kann, ist jegliche Werbung, die dies behauptet, wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.

Aus gutem Grund soll deshalb an dieser Stelle erneut auf das Beratungsangebot des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hingewiesen werden: Jede Mitgliedsfahrschule kann geplante Werbemaßnahmen jederzeit auf rechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen. Dieses Angebot ist für Mitglieder kostenlos.

Jochen Klima

FahrSchulPraxis
Ausgabe August 2007

Erscheinungsdatum 15.08.2007

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