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Oft
wird der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. um Hilfe gebeten,
wenn die Versicherung des Unfallverursachers nicht alle von der
Fahrschule geltend gemachten Schäden ersetzen will. In der Ausgabe
vom Februar 2006 dieser Zeitschrift hat Jochen Klima auf den Seiten
86 und 87 die üblichen Konditionen, besonders hinsichtlich des
Verdienstausfalls, behandelt. Hierzu folgen in diesem Beitrag einige
weitere praktische Betrachtungen.
Ausführliche
Informationen zum Thema, können Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe
August/2007, ab S. 448, nachlesen.
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