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Als
1999 die nationale Klasse T eingeführt wurde, konnte niemand ahnen,
wie sehr sich die landwirtschaftlichen Zugmaschinen im Laufe nur
weniger Jahre weiterentwickeln würden. In den ersten Jahren waren
die Traktoren und die mit ihnen gebildeten Züge noch überschaubar.
Doch die Spezialisierung der Landwirte und der von ihnen
beauftragten Lohnunternehmen führten zu immer stärkeren Maschinen.
Der Zwang, große Flächen möglichst wirtschaftlich zu bearbeiten,
wurde und wird durch Flurbereinigungsmaßnahmen, Flächenstilllegungen
und Hofaufgaben ausgelöst.
Leistung, Größe und
technische Komplexität der Traktoren haben in den letzten Jahren
rasant zugenommen. Daraus ergibt sich für Fahrlehrer u.a. die
zwingende Erkenntnis, in dieser Klasse unbedingt auf dem Laufenden
bleiben zu müssen. Wer das unterlässt, ist beim Schulen mit diesen
Super-Traktoren eindeutig überfordert.
Hohe Verantwortung des Fahrlehrers
Die Schwierigkeiten
ergeben sich einerseits aus der Technik, andererseits aus der
schieren Größe der Fahrzeuge. Schulungsfahrten mit diesen Giganten
samt Anhängern erfordern ein hohes Maß an Wissen, Routine, Geschick
bei der Streckenwahl und Einfühlungsvermögen für das „Lampenfieber“
der Fahrschüler. Für gekonntes und verantwortungsvolles Verhalten im
öffentlichen Verkehr ist da mit einer oder zwei Stunden nichts
erreicht. Töchter und Söhne von Landwirten bringen zwar vom Fahren
auf dem Acker oft schon einiges an Kenntnissen mit. Aber das hat,
wie sich meist schnell herausstellt, mit dem Fahren im Realverkehr
wenig zu tun.
Führerschein soll wenig kosten
Ein Problem machen
gelegentlich Arbeitskräfte aus Lohnunternehmen. Sie kommen nicht aus
der Landwirtschaft und bringen deshalb auch wenig oder keine
Vorerfahrung im Umgang mit Traktoren mit. Aber sie sollen möglichst
schnell und billig zum Führerschein gebracht werden. Da darf man
sich weder vom Bauern noch vom Lohnunternehmer oder dem
Bauernverband zu Abstrichen an der Ausbildung drängen lassen. Denn
letztlich fallen Ausbildungsmängel und alsbald verursachte
Maschinenschäden und Unfälle immer auf den Fahrlehrer zurück.
Nachfolgend einige beachtenswerte Punkte:
- Als Fahrlehrer
sollte man die ersten Stunden sorgfältig planen (viel Zeit
mitbringen und nicht die besten Kleider tragen),
- bevor man das
Fahrzeug (die Kombination) bewegt, Betriebs- und
Verkehrssicherheit eingehend kontrollieren,
- Zulassung und
Geltungsdauer der HU überprüfen,
- Besonderheiten des
Traktors und des Anhängers erfragen,
-
Fremdfahrzeugversicherung und Haftpflichtversicherung müssen
geregelt sein,
- die Papiere
(Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I sowie
Beiblätter beider Fahrzeuge) überprüfen,
- die ersten Stunden
auf dem Notsitz mitfahren (ungemütlich, aber sehr wichtig!),
- mit Führungsfunk
erst fahren, wenn der Schüler die Bedienungstechnik voll intus
hat.
Wer diese Punkte
konsequent beachtet, hat eine gute Grundlage für sichere Ausbildung
auf den Giganten der Agrarier. Weitere Hinweise und Anregungen zur
Ausbildung Klasse T lesen Sie in der nächsten Ausgabe der
FahrSchulPraxis.
Karl-Heinz Schmid |