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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2007, Seite 486

Fahrausbildung Klasse T

Auf dem Weg ins Gigantische

 

Als 1999 die nationale Klasse T eingeführt wurde, konnte niemand ahnen, wie sehr sich die landwirtschaftlichen Zugmaschinen im Laufe nur weniger Jahre weiterentwickeln würden. In den ersten Jahren waren die Traktoren und die mit ihnen gebildeten Züge noch überschaubar. Doch die Spezialisierung der Landwirte und der von ihnen beauftragten Lohnunternehmen führten zu immer stärkeren Maschinen. Der Zwang, große Flächen möglichst wirtschaftlich zu bearbeiten, wurde und wird durch Flurbereinigungsmaßnahmen, Flächenstilllegungen und Hofaufgaben ausgelöst.

Leistung, Größe und technische Komplexität der Traktoren haben in den letzten Jahren rasant zugenommen. Daraus ergibt sich für Fahrlehrer u.a. die zwingende Erkenntnis, in dieser Klasse unbedingt auf dem Laufenden bleiben zu müssen. Wer das unterlässt, ist beim Schulen mit diesen Super-Traktoren eindeutig überfordert.

Hohe Verantwortung des Fahrlehrers

Die Schwierigkeiten ergeben sich einerseits aus der Technik, andererseits aus der schieren Größe der Fahrzeuge. Schulungsfahrten mit diesen Giganten samt Anhängern erfordern ein hohes Maß an Wissen, Routine, Geschick bei der Streckenwahl und Einfühlungsvermögen für das „Lampenfieber“ der Fahrschüler. Für gekonntes und verantwortungsvolles Verhalten im öffentlichen Verkehr ist da mit einer oder zwei Stunden nichts erreicht. Töchter und Söhne von Landwirten bringen zwar vom Fahren auf dem Acker oft schon einiges an Kenntnissen mit. Aber das hat, wie sich meist schnell herausstellt, mit dem Fahren im Realverkehr wenig zu tun.

Führerschein soll wenig kosten

Ein Problem machen gelegentlich Arbeitskräfte aus Lohnunternehmen. Sie kommen nicht aus der Landwirtschaft und bringen deshalb auch wenig oder keine Vorerfahrung im Umgang mit Traktoren mit. Aber sie sollen möglichst schnell und billig zum Führerschein gebracht werden. Da darf man sich weder vom Bauern noch vom Lohnunternehmer oder dem Bauernverband zu Abstrichen an der Ausbildung drängen lassen. Denn letztlich fallen Ausbildungsmängel und alsbald verursachte Maschinenschäden und Unfälle immer auf den Fahrlehrer zurück.

Nachfolgend einige beachtenswerte Punkte:

  • Als Fahrlehrer sollte man die ersten Stunden sorgfältig planen (viel Zeit mitbringen und nicht die besten Kleider tragen),
  • bevor man das Fahrzeug (die Kombination) bewegt, Betriebs- und Verkehrssicherheit eingehend kontrollieren,
  • Zulassung und Geltungsdauer der HU überprüfen,
  • Besonderheiten des Traktors und des Anhängers erfragen,
  • Fremdfahrzeugversicherung und Haftpflichtversicherung müssen geregelt sein,
  • die Papiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Beiblätter beider Fahrzeuge) überprüfen,
  • die ersten Stunden auf dem Notsitz mitfahren (ungemütlich, aber sehr wichtig!),
  • mit Führungsfunk erst fahren, wenn der Schüler die Bedienungstechnik voll intus hat.

Wer diese Punkte konsequent beachtet, hat eine gute Grundlage für sichere Ausbildung auf den Giganten der Agrarier. Weitere Hinweise und Anregungen zur Ausbildung Klasse T lesen Sie in der nächsten Ausgabe der FahrSchulPraxis.

Karl-Heinz Schmid

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2007

Erscheinungsdatum 15.09.2007

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