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Die
gute alte Doppelkarte, mit dem offiziellen Namen
Versicherungsbestätigung, hat endgültig ausgespielt. Mit der am
01.03.2007 in Kraft getretenen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
wurde auch eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens angestrebt.
Dieses Ziel soll u.a. durch den papierlosen Datenaustausch zwischen
den Versicherungen und der Zulassungsbehörde erreicht werden. Der
elektronische Datenaustausch beginnt am 01.03.2008.
Samstagabend, kurz vor
sieben. Fritz Partner, Inhaber der gleichnamigen Fahrschule und
Kreisvorsitzender des Fahrlehrerverbandes ist dabei, sich zum
Ausgehen fertig zu machen. Er hat seine Frau für diesen Abend zum
Essen eingeladen. Kurz bevor sie das Haus verlassen läutet das
Telefon. Karl Schnell, ein Kollege, ist am Apparat und will wissen,
ob er noch schnell vorbeikommen und eine Doppelkarte
(Versicherungsbestätigung) abholen kann. Am Montag soll sein neues
Auto zugelassen werden und er hat eben festgestellt, dass er noch
eine Doppelkarte braucht. Fritz Partner bittet Schnell um
Verständnis, dass dies nicht möglich sei. Er bietet ihm aber an, die
Karte im Laufe des Sonntagvormittags abzuholen. Schnell ist
zufrieden und wünscht einen schönen Abend.
Dieses Verfahren wird
ab dem 1. März 2008 im Papierkorb der Geschichte landen. Mit diesem
Datum wird die Versicherungsbestätigung nur noch elektronisch
erstellt werden. Die Kreisvorsitzenden werden diese Aufgabe nicht
mehr wahrnehmen können. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
wird nur noch bei der Landesagentur oder direkt bei der
Fahrlehrerversicherung angefordert werden können. Sie besteht dann
nur noch aus einer siebenstelligen Zahlen-/Buchstaben-Kombination
und einem im Zentralcomputer des Gesamtverbandes der Versicherungen
(GdV) hinterlegten Datensatz. Dem Fahrzeughalter wird die für sein
Fahrzeug gültige Nummer per Brief, E-Mail, SMS oder telefonisch
übermittelt. Zwar sind alle Versicherungsgesellschaften
verpflichtet, ab dem 01.03.2008 die eVB anzubieten; für die
Zulassungsstellen ist dieses Datum aber nicht verpflichtend. Sie
können sich mit der Einführung noch Zeit lassen. Da das
elektronische Verfahren aber auch für die Zulassungsstellen eine
deutliche Erleichterung darstellt, kann man davon ausgehen, dass
alle Behörden sehr bald die eVB nutzen können. Solange dies noch
nicht bei allen Behörden der Fall ist, schickt die
Fahrlehrerversicherung jedem Versicherungsnehmer zunächst noch die
Nummer der eVB zusammen mit dem Versicherungsantrag per Post. Dies
gilt auch dann, wenn sie die Nummer per SMS oder E-Mail übermittelt
hat.
Damit die Kunden wie
bisher ihre Versicherungsbestätigung auch kurzfristig bekommen
können, wird die Fahrlehrerversicherung ihre Erreichbarkeitszeiten
an den Werktagen deutlich verlängern. Sonntagsdienst wird es aber
auch künftig für die Mitarbeiter der Fahrlehrerversicherung nicht
geben. Dies wird auch nicht nötig sein, da die für die Zulassung
wichtige Nummer auf jeden Fall elektronisch dem Fahrzeughalter
übermittelt werden kann. Allerdings müssen die Kollegen, deren
Zulassungsstellen noch nicht an das moderne Verfahren angeschlossen
sind, künftig zwei Tage vor dem Zulassungstermin ihre eVB anfordern,
damit ihnen das Dokument rechtzeitig per Post zugeschickt werden
kann.
Nimmt die Behörde am
elektronischen Verfahren teil, kann die eVB auch noch unmittelbar
vor dem Gang zur Behörde vom Versicherungsnehmer telefonisch
angefordert werden. Die Zulassung mit der eVB-Nummer kann erst
erfolgen, wenn der Datensatz beim GdV vorliegt. Da dieser Datensatz
automatisch zusammen mit der eVB erstellt und verschickt wird,
werden aber sicher nur wenige Minuten vergehen, bis der Beamte der
Zulassungsbehörde mit seinem Computer auf den Datensatz zugreifen
kann.
Jürgen Bauer |