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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2007, Seite 540

Neues bei der Fahrzeugzulassung

Doppelkarte hat ausgespielt

 

Die gute alte Doppelkarte, mit dem offiziellen Namen Versicherungsbestätigung, hat endgültig ausgespielt. Mit der am 01.03.2007 in Kraft getretenen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde auch eine Vereinfachung des Zulassungsverfahrens angestrebt. Dieses Ziel soll u.a. durch den papierlosen Datenaustausch zwischen den Versicherungen und der Zulassungsbehörde erreicht werden. Der elektronische Datenaustausch beginnt am 01.03.2008.

Samstagabend, kurz vor sieben. Fritz Partner, Inhaber der gleichnamigen Fahrschule und Kreisvorsitzender des Fahrlehrerverbandes ist dabei, sich zum Ausgehen fertig zu machen. Er hat seine Frau für diesen Abend zum Essen eingeladen. Kurz bevor sie das Haus verlassen läutet das Telefon. Karl Schnell, ein Kollege, ist am Apparat und will wissen, ob er noch schnell vorbeikommen und eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigung) abholen kann. Am Montag soll sein neues Auto zugelassen werden und er hat eben festgestellt, dass er noch eine Doppelkarte braucht. Fritz Partner bittet Schnell um Verständnis, dass dies nicht möglich sei. Er bietet ihm aber an, die Karte im Laufe des Sonntagvormittags abzuholen. Schnell ist zufrieden und wünscht einen schönen Abend.

Dieses Verfahren wird ab dem 1. März 2008 im Papierkorb der Geschichte landen. Mit diesem Datum wird die Versicherungsbestätigung nur noch elektronisch erstellt werden. Die Kreisvorsitzenden werden diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird nur noch bei der Landesagentur oder direkt bei der Fahrlehrerversicherung angefordert werden können. Sie besteht dann nur noch aus einer siebenstelligen Zahlen-/Buchstaben-Kombination und einem im Zentralcomputer des Gesamtverbandes der Versicherungen (GdV) hinterlegten Datensatz. Dem Fahrzeughalter wird die für sein Fahrzeug gültige Nummer per Brief, E-Mail, SMS oder telefonisch übermittelt. Zwar sind alle Versicherungsgesellschaften verpflichtet, ab dem 01.03.2008 die eVB anzubieten; für die Zulassungsstellen ist dieses Datum aber nicht verpflichtend. Sie können sich mit der Einführung noch Zeit lassen. Da das elektronische Verfahren aber auch für die Zulassungsstellen eine deutliche Erleichterung darstellt, kann man davon ausgehen, dass alle Behörden sehr bald die eVB nutzen können. Solange dies noch nicht bei allen Behörden der Fall ist, schickt die Fahrlehrerversicherung jedem Versicherungsnehmer zunächst noch die Nummer der eVB zusammen mit dem Versicherungsantrag per Post. Dies gilt auch dann, wenn sie die Nummer per SMS oder E-Mail übermittelt hat.

Damit die Kunden wie bisher ihre Versicherungsbestätigung auch kurzfristig bekommen können, wird die Fahrlehrerversicherung ihre Erreichbarkeitszeiten an den Werktagen deutlich verlängern. Sonntagsdienst wird es aber auch künftig für die Mitarbeiter der Fahrlehrerversicherung nicht geben. Dies wird auch nicht nötig sein, da die für die Zulassung wichtige Nummer auf jeden Fall elektronisch dem Fahrzeughalter übermittelt werden kann. Allerdings müssen die Kollegen, deren Zulassungsstellen noch nicht an das moderne Verfahren angeschlossen sind, künftig zwei Tage vor dem Zulassungstermin ihre eVB anfordern, damit ihnen das Dokument rechtzeitig per Post zugeschickt werden kann.

Nimmt die Behörde am elektronischen Verfahren teil, kann die eVB auch noch unmittelbar vor dem Gang zur Behörde vom Versicherungsnehmer telefonisch angefordert werden. Die Zulassung mit der eVB-Nummer kann erst erfolgen, wenn der Datensatz beim GdV vorliegt. Da dieser Datensatz automatisch zusammen mit der eVB erstellt und verschickt wird, werden aber sicher nur wenige Minuten vergehen, bis der Beamte der Zulassungsbehörde mit seinem Computer auf den Datensatz zugreifen kann.

Jürgen Bauer

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2007

Erscheinungsdatum 15.10.2007

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