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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2007, Seite 544

Hasch, Ecstasy und Co.

Fahrlehrer als Drogenfahnder?

 

In den letzten Jahren nahm die Anzahl der unter Drogeneinfluss stehenden Fahrer deutlich zu. Zum einen sind es verdichtete Kontrollen, mehr speziell geschulte Polizeibeamte und bessere Nachweismöglichkeiten, zum anderen aber hat die Anzahl der Drogenkonsumenten zugenommen. Wie ist das mit Fahrschülern? Kommen da welche bekifft zum Unterricht? Und was kann der Fahrlehrer tun?

In der Nordausgabe eines bunten Boulevardblattes wurde in den letzten Monaten mehrfach über polizeiliche Kontrollen von Fahrschulwagen berichtet, bei denen unter Drogeneinfluss stehende Fahrschüler angetroffen wurden. In einem Fall soll sich das sogar auf der Fahrt zur Fahrprüfung zugetragen haben. Das löste eine Diskussion darüber aus, ob nicht der Fahrlehrer zur Rechenschaft zu ziehen sei, wenn er unter Drogeneinfluss stehende Fahrschüler ans Steuer lasse.

Zeitungsente oder was?

Auffällig ist allerdings, dass noch nie über die Verurteilung eines Fahrschülers berichtet wurde. Ging das jeweils wie das Hornberger Schießen aus? Reichten die Beweise für die Anklageerhebung nicht aus? Auch über eine Anklage der Fahrlehrer wurde nicht berichtet. Verantwortungsbewusste Fahrlehrer achten darauf, dass Fahrschüler nicht am theoretischen oder praktischen Unterricht teilnehmen, wenn sie unter Drogeneinfluss stehen. Das gilt gleichermaßen für illegale Drogen wie auch für Alkohol. Doch wie kann der Fahrlehrer erkennen, dass der Fahrschüler Drogen konsumiert hat? Beim Alkohol ist das unter Umständen an der Fahne auszumachen. Aber woran erkennt man, dass er vor zwei oder drei Stunden einen Joint geraucht hat?

Wie erkennt man Drogenkonsum?

In den zurückliegenden Jahren wurde in der Fahrlehrerfortbildung wie auch in der für Seminarleiter das Thema Drogen und Fahren immer wieder behandelt. Drogenbeauftragte der Polizei haben die unterschiedliche Wirkung von Drogen dargestellt. Sie haben Tipps gegeben und mit den Teilnehmern darüber diskutiert, woran man Drogenkonsumenten erkennen kann. Doch alle Hinweise blieben vage, mussten auch vage bleiben, weil es keine absolut sicheren Anzeichen gibt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene nicht ganz deutliche Ausfallerscheinungen zeigt. Gerötete Augen, weite Pupillen, langärmlige Hemden und Blusen im Hochsommer können Hinweise auf Drogenkonsum sein. Für all das kann es aber auch ganz harmlose Erklärungen geben: Vielleicht leidet der Fahrschüler unter einer Allergie oder unter einem grippalen Infekt? Vielleicht hat er Probleme im Beruf? Genauere Erkenntnisse könnte allenfalls ein Drogenschnelltest liefern. Aber kann das die Lösung sein? Gewiss nicht in der Fahrschule!

Wie soll sich der Fahrlehrer verhalten?

In den Seminaren wurde sehr verantwortungsbewusst die Frage diskutiert, wie sich ein Fahrlehrer verhalten soll, wenn er Anlass zu der Annahme hat, dass ein Fahrschüler Drogen nimmt. Manche sprachen sich für drastische Maßnahmen bis hin zur Anzeige bei der Polizei aus. Einige forderten, bei Verdacht auf Drogenkonsum solle der Fahrlehrer bei der Polizei vorbeifahren und einen Drogenschnelltest machen lassen. Andere wollten es dem Schüler überlassen, ob er sich einem Drogenschnelltest unterzieht oder die Fahrstunde ausfallen lässt (freilich gegen Bezahlung). In der Diskussion wurde aber bald deutlich, dass niemand dem Fahrlehrer geschäftliches Harakiri zumuten dürfe. Welche Konsequenzen hätte z.B. ein negatives Testergebnis? Welche ein positives? Könnte die Fahrschule weiterhin mit Kunden rechnen, wenn sich herumspräche, dass man auf einen vagen Verdacht hin vom Fahrlehrer zur Polizei geschleppt wird? Andere Stimmen wollten wissen, strikte Kontrollen der Fahrschüler könnten die Fahrschule als vorbildlich ausweisen und ihr so besonderen Zuspruch verschaffen. Diese Auffassung fand jedoch wenig Resonanz.

Wenn man Fahrschülern nicht schon bei den geringsten Anzeichen Drogenkonsum unterstellen will, bleibt nur der Weg, den verantwortungsbewusste Fahrlehrer seit Langem gehen: Gibt es einmal Anzeichen eingeschränkter Leistungsfähigkeit, fragt man den Schüler, ob er schlecht geschlafen habe, ihn etwas bedrücke oder was sonst falsch laufe. Vielleicht hat er eine Klausur verhauen, Probleme im Betrieb oder Stress mit Freundin oder Freund. Auch in solchen Situationen kommt es zu Konzentrationsproblemen.

Gute Fragen, gutes Zuhören

Wer Drogen genommen hat, wird das kaum klar eingestehen. Doch wenn der Fahrlehrer gut zuhört, erhält er vielleicht das eine oder andere Zeichen, das auf Drogenkonsum hinweist. Hier ist das Eis des Vertrauens sehr dünn! Vor voreiligen Schlüssen und Handlungen kann man nur warnen. Wenn aber sicher ist, dass der Schüler Drogen nimmt, bleibt dem Fahrlehrer nur, ihm dringend professionelle Hilfe anzuraten; ggf. sollte er ihm sagen, wo solche Beratungsstellen zu finden sind. Ob im konkreten Fall die Fahrstunde abgebrochen werden muss, entscheiden Fahrlehrer und Kunde gemeinsam. Meist macht es keinen Sinn, wenn ein Fahrschüler mit starken Kopfschmerzen fährt und nichts aufnehmen kann. Dann ist es besser, die Stunde abzubrechen. Die Frage nach der Vergütung wird sich im Einzelfall sicher einvernehmlich regeln lassen. Sollte der Fahrschüler die Stunde fortsetzen wollen, wird der Fahrlehrer die Ausbildungsziele dieser Fahrstunde neu definieren, also nicht die schwierigsten Verkehrslagen aussuchen, sondern auf leichtere Aufgaben ausweichen.

Resümee:

  1. Stellt ein Fahrlehrer bei seinem Fahrschüler deutliche Ausfallerscheinungen fest, wird er aus Gründen der Sicherheit die Fahrstunde abbrechen. Dabei müssen die Ausfallerscheinungen nicht auf Drogenkonsum zurückzuführen sein.
  2. Da ein Fahrlehrer Drogenkonsum im Regelfall nicht erkennen kann, ist er auch nicht verpflichtet, polizeiliche Ermittlungen zu veranlassen.
  3. Wenn ein Fahrlehrer verantwortungsbewusst handelt, kann er sich nicht strafbar machen.
  4. Der Fahrlehrer ist kein Drogenfahnder und darf es auch nicht werden.

Und ein Letztes: Der weit überwiegende Teil der Fahrschüler ist drogenfrei. Deshalb wäre die Einführung eines generellen Drogenscreenings für Führerscheinbewerber eine fatale Übermaßregelung.

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2007

Erscheinungsdatum 15.10.2007

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