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In den
letzten Jahren nahm die Anzahl der unter Drogeneinfluss stehenden
Fahrer deutlich zu. Zum einen sind es verdichtete Kontrollen, mehr
speziell geschulte Polizeibeamte und bessere Nachweismöglichkeiten,
zum anderen aber hat die Anzahl der Drogenkonsumenten zugenommen.
Wie ist das mit Fahrschülern? Kommen da welche bekifft zum
Unterricht? Und was kann der Fahrlehrer tun?
In der Nordausgabe eines
bunten Boulevardblattes wurde in den letzten Monaten mehrfach über
polizeiliche Kontrollen von Fahrschulwagen berichtet, bei denen
unter Drogeneinfluss stehende Fahrschüler angetroffen wurden. In
einem Fall soll sich das sogar auf der Fahrt zur Fahrprüfung
zugetragen haben. Das löste eine Diskussion darüber aus, ob nicht
der Fahrlehrer zur Rechenschaft zu ziehen sei, wenn er unter
Drogeneinfluss stehende Fahrschüler ans Steuer lasse.
Zeitungsente oder was?
Auffällig ist
allerdings, dass noch nie über die Verurteilung eines Fahrschülers
berichtet wurde. Ging das jeweils wie das Hornberger Schießen aus?
Reichten die Beweise für die Anklageerhebung nicht aus? Auch über
eine Anklage der Fahrlehrer wurde nicht berichtet.
Verantwortungsbewusste Fahrlehrer achten darauf, dass Fahrschüler
nicht am theoretischen oder praktischen Unterricht teilnehmen, wenn
sie unter Drogeneinfluss stehen. Das gilt gleichermaßen für illegale
Drogen wie auch für Alkohol. Doch wie kann der Fahrlehrer erkennen,
dass der Fahrschüler Drogen konsumiert hat? Beim Alkohol ist das
unter Umständen an der Fahne auszumachen. Aber woran erkennt man,
dass er vor zwei oder drei Stunden einen Joint geraucht hat?
Wie
erkennt man Drogenkonsum?
In den
zurückliegenden Jahren wurde in der Fahrlehrerfortbildung wie auch
in der für Seminarleiter das Thema Drogen und Fahren immer wieder
behandelt. Drogenbeauftragte der Polizei haben die unterschiedliche
Wirkung von Drogen dargestellt. Sie haben Tipps gegeben und mit den
Teilnehmern darüber diskutiert, woran man Drogenkonsumenten erkennen
kann. Doch alle Hinweise blieben vage, mussten auch vage bleiben,
weil es keine absolut sicheren Anzeichen gibt. Jedenfalls dann
nicht, wenn der Betroffene nicht ganz deutliche Ausfallerscheinungen
zeigt. Gerötete Augen, weite Pupillen, langärmlige Hemden und Blusen
im Hochsommer können Hinweise auf Drogenkonsum sein. Für all das
kann es aber auch ganz harmlose Erklärungen geben: Vielleicht leidet
der Fahrschüler unter einer Allergie oder unter einem grippalen
Infekt? Vielleicht hat er Probleme im Beruf? Genauere Erkenntnisse
könnte allenfalls ein Drogenschnelltest liefern. Aber kann das die
Lösung sein? Gewiss nicht in der Fahrschule!
Wie
soll sich der Fahrlehrer verhalten?
In den Seminaren
wurde sehr verantwortungsbewusst die Frage diskutiert, wie sich ein
Fahrlehrer verhalten soll, wenn er Anlass zu der Annahme hat, dass
ein Fahrschüler Drogen nimmt. Manche sprachen sich für drastische
Maßnahmen bis hin zur Anzeige bei der Polizei aus. Einige forderten,
bei Verdacht auf Drogenkonsum solle der Fahrlehrer bei der Polizei
vorbeifahren und einen Drogenschnelltest machen lassen. Andere
wollten es dem Schüler überlassen, ob er sich einem
Drogenschnelltest unterzieht oder die Fahrstunde ausfallen lässt
(freilich gegen Bezahlung). In der Diskussion wurde aber bald
deutlich, dass niemand dem Fahrlehrer geschäftliches Harakiri
zumuten dürfe. Welche Konsequenzen hätte z.B. ein negatives
Testergebnis? Welche ein positives? Könnte die Fahrschule weiterhin
mit Kunden rechnen, wenn sich herumspräche, dass man auf einen vagen
Verdacht hin vom Fahrlehrer zur Polizei geschleppt wird? Andere
Stimmen wollten wissen, strikte Kontrollen der Fahrschüler könnten
die Fahrschule als vorbildlich ausweisen und ihr so besonderen
Zuspruch verschaffen. Diese Auffassung fand jedoch wenig Resonanz.
Wenn man Fahrschülern
nicht schon bei den geringsten Anzeichen Drogenkonsum unterstellen
will, bleibt nur der Weg, den verantwortungsbewusste Fahrlehrer seit
Langem gehen: Gibt es einmal Anzeichen eingeschränkter
Leistungsfähigkeit, fragt man den Schüler, ob er schlecht geschlafen
habe, ihn etwas bedrücke oder was sonst falsch laufe. Vielleicht hat
er eine Klausur verhauen, Probleme im Betrieb oder Stress mit
Freundin oder Freund. Auch in solchen Situationen kommt es zu
Konzentrationsproblemen.
Gute Fragen, gutes Zuhören
Wer Drogen genommen
hat, wird das kaum klar eingestehen. Doch wenn der Fahrlehrer gut
zuhört, erhält er vielleicht das eine oder andere Zeichen, das auf
Drogenkonsum hinweist. Hier ist das Eis des Vertrauens sehr dünn!
Vor voreiligen Schlüssen und Handlungen kann man nur warnen. Wenn
aber sicher ist, dass der Schüler Drogen nimmt, bleibt dem
Fahrlehrer nur, ihm dringend professionelle Hilfe anzuraten; ggf.
sollte er ihm sagen, wo solche Beratungsstellen zu finden sind. Ob
im konkreten Fall die Fahrstunde abgebrochen werden muss,
entscheiden Fahrlehrer und Kunde gemeinsam. Meist macht es keinen
Sinn, wenn ein Fahrschüler mit starken Kopfschmerzen fährt und
nichts aufnehmen kann. Dann ist es besser, die Stunde abzubrechen.
Die Frage nach der Vergütung wird sich im Einzelfall sicher
einvernehmlich regeln lassen. Sollte der Fahrschüler die Stunde
fortsetzen wollen, wird der Fahrlehrer die Ausbildungsziele dieser
Fahrstunde neu definieren, also nicht die schwierigsten
Verkehrslagen aussuchen, sondern auf leichtere Aufgaben ausweichen.
Resümee:
- Stellt ein
Fahrlehrer bei seinem Fahrschüler deutliche Ausfallerscheinungen
fest, wird er aus Gründen der Sicherheit die Fahrstunde abbrechen.
Dabei müssen die Ausfallerscheinungen nicht auf Drogenkonsum
zurückzuführen sein.
- Da ein Fahrlehrer
Drogenkonsum im Regelfall nicht erkennen kann, ist er auch nicht
verpflichtet, polizeiliche Ermittlungen zu veranlassen.
- Wenn ein
Fahrlehrer verantwortungsbewusst handelt, kann er sich nicht
strafbar machen.
- Der Fahrlehrer ist
kein Drogenfahnder und darf es auch nicht werden.
Und ein Letztes: Der
weit überwiegende Teil der Fahrschüler ist drogenfrei. Deshalb wäre
die Einführung eines generellen Drogenscreenings für
Führerscheinbewerber eine fatale Übermaßregelung.
Peter Tschöpe |