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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2007, Seite 530

Den Kitt der Gesellschaft fördern

Steuerliche Vorteile für Ehrenamtliche

 

Seit zwei Jahren kommen in dieser Zeitschrift Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu Wort, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Diese gemeinnützigen Aktivitäten sind angesichts der starken beruflichen Belastung, namentlich auch durch die abendlichen Theorieunterrichte und die Nachtfahrten, alles andere als selbstverständlich.

Neuerdings scheint auch Vater Staat das Ehrenamt als besonders wertvoll für den Zusammenhalt der Gesellschaft neu entdeckt zu haben. Er würdigt den unentgeltlichen Einsatz der Menschen künftig nicht mehr nur symbolisch mit dem Jahr oder der Woche des Ehrenamtes, sondern wird die ehrenamtliche Tätigkeit durch einen höheren steuerlichen Freibetrag auch finanziell anerkennen. Die Gesetzesänderung wurde vom Bundestag schon beschlossen und ist bei Druck dieser Ausgabe der FahrSchulPraxis höchstwahrscheinlich auch schon vom Bundesrat verabschiedet worden. Das Gesetz, das auch Spenden steuerlich besser stellt, wird rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten.

Wo der Staat die Grenze zieht

Schade nur, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Vorsitzenden der Kreisvereine nicht unter die neue Regelung fällt. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. ist als berufsständische Vertretung zwar ein Idealverein, also von der Körperschaftssteuer befreit, aber er ist im steuerrechtlichen Sinne nicht gemeinnützig. Satzungsziel ist zwar auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit, doch die wichtigste Aufgabe des Verbandes ist die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Fahrlehrer und Fahrschulen. Dies dient aber vorwiegend dem Wohl des Berufsstandes und somit nur bedingt dem Gemeinwohl.

Dank an die berufsständisch Engagierten

Wir wollen diese Gelegenheit nutzen, allen Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich im Verband engagieren, ganz herzlich zu danken. In diesen Dank schließen wir insbesondere auch die Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten der Kolleginnen und Kollegen ein, die dieses Engagement nicht nur tolerieren, sondern durch aktive Mitarbeit unterstützen.

___________________

Schreiben des Bundesfinanzministeriums im August 2007:

Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Steuerliche Begünstigung des Ehrenamtes

Gemeinnützige Vereine spielen in unserem gesellschaftlichen Leben eine bedeutende Rolle. Ob Sport, Umweltschutz, Feuer- oder Katastrophenschutz, Brauchtum oder Sozialwesen - diese vielfältigen gemeinnützigen oder karitativen Vereine sind aus dem demokratischen Gemeinwesen nicht mehr wegzudenken. Der Staat trägt der Bedeutung der Vereine durch besondere steuerliche Förderung Rechnung.

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2007 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.

Im September wird das Gesetz im Bundesrat abschließend beraten. Stimmt er zu, wird es rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Steuerpflichtige können dann wählen, ob sie für das Steuer-Veranlagungsjahr 2007 noch das alte oder bereits das neue Recht in Anspruch nehmen. Das Gesetz bringt u. a. folgende Verbesserungen:

  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) bzw. 10% (für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20% für alle förderungswürdigen Zwecke;
     
  • Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug;
     
  • Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags;
     
  • Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40% auf 30% der Zuwendungen;
     
  • Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 €;
     
  • Erleichterter Spendennachweis bis 200 €.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2007

Erscheinungsdatum 15.10.2007

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