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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2007, Seite 556

Führerscheinantrag via Internet

Landratsamt Calw war bahnbrechend

 

Seit Dezember 2002 bietet das Landratsamt Calw als erste Führerscheinstelle in Deutschland den Fahrschulen und den Führerscheinbewerbern die Möglichkeit, ihren Führerschein per Internet zu beantragen. Bis es soweit war, mussten viele Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden. Das am Anfang mit Skepsis beobachtete Projekt hat sich zwischenzeitlich etabliert. Heute möchte im Landkreis Calw diesen bürgerfreundlichen Service niemand mehr missen.

Bereits 1998 hatte die Landesregierung von Baden-Württemberg das Aktionsprogramm “e-Government“ beschlossen. Dieser Begriff umreißt die Modernisierung der Verwaltung mittels elektronischer Medien. Im Jahr 2000 erließ der Landtag das e-Bürgerdienste-Gesetz, die Rahmenbedingungen für e-Government festlegte. Damit übernahm Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle unter den Flächenländern der Republik. Zugleich startete die Landesregierung eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des Bundesrechts.

Startschuss für 15 Pilotprojekte

Im Jahr 2001 fiel der Startschuss für 15 Pilotprojekte zu „e-Bürgerdiensten“; dazu gehörte auch das Führerscheinwesen. In einer Arbeitsgruppe „Führerscheinwesen“ arbeiteten zunächst fünf Landkreise mit. Sie sollten ein Programm entwickeln, das den Bürgern und der Verwaltung Nutzen bringen würde. Ziel war eine schnellere, effektivere, bequemere und kostengünstigere Antragsbearbeitung im Bereich des Fahrerlaubniswesens.

LRA Calw hielt durch

Zu Beginn häuften sich die Schwierigkeiten und das Projekt stand auf der Kippe. Vier der fünf Kreise stiegen aus. Das Landratsamt Calw jedoch hielt durch und kann heute für sich in Anspruch nehmen, bundesweit die erste Führerscheinstelle gewesen zu sein, bei der man den Führerscheinantrag papierlos stellen kann. Nachdem im Juli 2002 eine gesicherte Internetverbindung zur Bundesdruckerei und zum Verkehrszentralregister aufgebaut war, verkürzte sich die Bearbeitungszeit der Führerscheinanträge durchschnittlich um zweieinhalb Wochen. Angenehmer Nebeneffekt für den Kämmerer des Landratsamtes: Die Portokosten sanken um rund 11.000 Euro.

Online mit dem TÜV

Im Oktober 2002 wurde dann auch die Anbindung zum TÜV verwirklicht. Die Daten für den Prüfauftrag wurden verschlüsselt an die Prüfstelle übermittelt. Nur der Führerschein musste noch per Post an den TÜV übersandt werden. Noch hatte das Verfahren lediglich die behördeninterne Kommunikation beschleunigt, was letztlich sicher auch den Bürgern nützte. Im Februar 2003 folgte als letzter Schritt die Antragstellung via Internet.

Fahrschulen machten mit

Vier Fahrschulen hatten sich bereit erklärt, das Verfahren zu erproben. Auch die für den Führerscheinantrag notwendigen Unterlagen, wie Passbild, Sehtest, Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und die Unterschrift des Bewerbers durften eingescannt und per Internet an die Führerscheinstelle übermittelt werden.

Premiere für Deutschland

Die Erprobungsphase dauerte zwei Monate und verlief erfolgreich. Am 28.03.2003 teilte Landrat Köblitz in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit mit, dass ab sofort jeder Bürger des Landkreises Calw den Führerscheinantrag via Internet stellen kann. Eine Premiere für Deutschland. Erstanträge, Anträge auf Erweiterung der Fahrerlaubnis, für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins, eines Internationalen Führerscheins, Verlängerung von Fahrerlaubnissen, Namensänderungen und für den Umtausch des alten Papierführerscheins können seitdem problemlos via Internet gestellt werden. Nur Anträge auf Neuerteilung nach Entziehung erfordern noch das persönliche Erscheinen der Antragsteller auf dem Amt.

Lesen Sie, was uns der Leiter der Führerscheinstelle beim Landratsamt Calw, Claus-Dieter Wälder, zum elektronischen Antragsverfahren gesagt hat.

FPX: Sie praktizieren das Antragsverfahren per Internet jetzt seit viereinhalb Jahren. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?


Claus-Dieter Wälder

Wälder: Das Verfahren hat sich bei uns sehr gut etabliert und wird in hohem Maße angenommen. Wir, aber auch die Bürger und natürlich die Fahrschulen, haben einen erheblichen Vorteil durch dieses Verfahren.

FPX: Wie sieht das Verfahren im Einzelnen aus?

Wälder: Der Führerscheininteressent zieht sich unter www.kreis-calw.de den Führerscheinantrag auf den Bildschirm und füllt ihn online aus. Dann scannt er sein Passbild, die Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Lehrgang, den Sehtest, seinen Personalausweis und seine Unterschrift ein und fügt diese digitalisierten Daten dem Führerscheinantrag bei. Alles zusammen wird dann an die Führerscheinstelle übermittelt.

FPX: Das Verfahren klingt wirklich sehr einfach. Allerdings hat nicht jeder die Möglichkeit, seine Unterlagen einzuscannen. Muss der nach wie vor aufs Amt kommen und den Antrag persönlich abgeben?

Wälder: Nein, das ist nicht nötig. Wer keine Möglichkeit hat, die zum Antrag gehörenden Unterlagen einzuscannen, kann den Antrag dennoch per Internet stellen. Die notwendigen Unterlagen werden uns dann, mittels eines von uns zum Ausdrucken vorbereiteten Anschreibens, auf dem Postweg zugesandt. Durch das vorbereitete Anschreiben können wir sicherstellen, dass diese Unterlagen dem jeweiligen Antrag ohne Zeitverzögerung zugeordnet werden können.

FPX: Sie erlauben, dass der Führerscheinantrag ganz normal über das Internet gestellt werden kann. Selbst die Unterschrift und das Passbild darf jeder selbst einscannen. Warum haben Sie das Verfahren ohne elektronische Signatur eingeführt?

Wälder: Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art Siegel zu digitalen Daten. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren mithilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt. Mithilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden. Für die elektronische Signatur sind so genannte Signaturkarten erforderlich. Diese kosten Geld und erfordern außerdem ein Lesegerät. Ein Bürger hat normalerweise nur wenige Behördenkontakte, bei denen eine elektronische Signatur erforderlich ist. Und nur für den Führerscheinantrag würde sich eine teure Signaturkarte nicht lohnen. Für den Fall jedoch, dass sich hier eine Trendwende ergeben sollte, sind wir selbstverständlich vorbereitet.

FPX: Wenn Sie aber auf die elektronische Signatur verzichten, lädt da die Antragstellung per Internet nicht zu Betrügereien ein? Wie stellen Sie sicher, dass es sich nicht um falsche oder gefälschte Personendaten handelt?

Wälder: Natürlich haben wir Kontrollen eingebaut. Zum einen muss mit den Antragsunterlagen auch eine Kopie des Personalausweises mitgeschickt werden, zum anderen wird die Identität des Antragstellers sowohl vor der praktischen Prüfung durch den Prüfer als auch vor der Aushändigung des Führerscheins durch die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde bzw. der Bürgermeisterämter überprüft. Sie dürfen nicht vergessen, dass auch beim „normalen“ Verfahren der Antragsteller nicht persönlich auf dem Amt erscheinen muss. Die FeV schreibt nur vor, dass der Antrag schriftlich gestellt werden muss. Sie könnten einen Führerscheinantrag auch auf dem Postweg stellen. Außerdem hatte es sich zumindest bei uns seit Jahrzehnten eingebürgert, dass die Fahrschulen die Anträge ihrer Kunden zu uns gebracht haben. Ich weiß, dass dies auch bei vielen anderen Führerscheinstellen im Land der Fall ist. Da erfolgt die Identifizierung des Antragstellers auch erst bei der Aushändigung des Führerscheins bzw. vor dem Ablegen der praktischen Prüfung.

FPX: Wer einen Führerschein beantragt, muss auch die amtlichen Gebühren entrichten. Wie läuft das beim Internetverfahren?

Wälder: Die Bezahlung der amtlichen Gebühr kann sowohl per Online-Banking als auch mittels normaler Banküberweisung erfolgen. Im Gegensatz zum üblichen Papierverfahren erhält der Antragsteller hier keinen Gebührenbescheid per Post zugestellt. Für die Begleichung der Verwaltungsgebühr wird dem Antragsteller die Gebührenhöhe und das entsprechende individuelle Buchungszeichen auf der Antragsmaske mitgeteilt.

FPX: Und das läuft ohne Probleme?

Wälder: Bei uns hat sich das Verfahren so gut eingespielt, dass niemand mehr darauf verzichten wollte. Das gilt auch für die Bezahlung der Gebühren.

FPX: Herr Wälder, wird danken für dieses Gespräch.

FPX: Herr Landefeld, Sie sind Vorsitzender des Kreisvereins Calw im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. Ihre Fahrschule war eine der vier, die im Frühjahr 2003 das Antragsverfahren per Internet getestet haben. Wie zufrieden sind Sie und Ihre Mitglieder mit diesem modernen Verfahren?
Peter Landefeld

Landefeld: Das Verfahren erleichtert den Fahrschulen die Kommunikation mit der Führerscheinstelle erheblich. Wir müssen keine Schalterzeiten beachten, sondern können Anträge dann übermitteln, wenn wir gerade Zeit haben. Außerdem hat das Landratsamt für die Fahrschulen einen geschützten Bereich eingerichtet. Auf den können wir - mit Zustimmung des Schülers - zugreifen und so z.B. kontrollieren, wie weit die Antragsbearbeitung fortgeschritten ist. Wir können auch jederzeit überprüfen, welche Prüfaufträge bereits beim TÜV sind. Das erleichtert die Planung der Prüftermine ungeheuer. Viele Fahrschulinhaber erledigen ihre Büroarbeiten am Wochenende. Wenn es da Unklarheiten gibt, ist weder die Behörde noch das TÜV-Büro erreichbar. Wir können also auch außerhalb der Öffnungszeiten von Behörde und TÜV nachschauen, ob der Prüfauftrag für den Kunden vorliegt.

FPX: Das heißt, Sie und Ihre Kollegen sind mit dem Verfahren zufrieden?

Landefeld: Genau das heißt es. Ich wünsche meinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Land- und Stadtkreisen, ihre Behörden möchten bald ebenso modern agieren.

FPX: Vielen Dank für das Gespräch.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Oktober 2007

Erscheinungsdatum 15.10.2007

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