|
Seit
Dezember 2002 bietet das Landratsamt Calw als erste
Führerscheinstelle in Deutschland den Fahrschulen und den
Führerscheinbewerbern die Möglichkeit, ihren Führerschein per
Internet zu beantragen. Bis es soweit war, mussten viele
Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden. Das am Anfang mit
Skepsis beobachtete Projekt hat sich zwischenzeitlich etabliert.
Heute möchte im Landkreis Calw diesen bürgerfreundlichen Service
niemand mehr missen.
Bereits 1998 hatte die
Landesregierung von Baden-Württemberg das Aktionsprogramm “e-Government“
beschlossen. Dieser Begriff umreißt die Modernisierung der
Verwaltung mittels elektronischer Medien. Im Jahr 2000 erließ der
Landtag das e-Bürgerdienste-Gesetz, die
Rahmenbedingungen für e-Government festlegte. Damit übernahm
Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle unter den Flächenländern der
Republik. Zugleich startete die Landesregierung eine
Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des
Bundesrechts.
Startschuss für 15 Pilotprojekte
Im Jahr 2001 fiel der
Startschuss für 15 Pilotprojekte zu „e-Bürgerdiensten“; dazu gehörte
auch das Führerscheinwesen. In einer Arbeitsgruppe
„Führerscheinwesen“ arbeiteten zunächst fünf Landkreise mit. Sie
sollten ein Programm entwickeln, das den Bürgern und der Verwaltung
Nutzen bringen würde. Ziel war eine schnellere, effektivere,
bequemere und kostengünstigere Antragsbearbeitung im Bereich des
Fahrerlaubniswesens.
LRA
Calw hielt durch
Zu Beginn häuften
sich die Schwierigkeiten und das Projekt stand auf der Kippe. Vier
der fünf Kreise stiegen aus. Das Landratsamt Calw jedoch hielt durch
und kann heute für sich in Anspruch nehmen, bundesweit die erste
Führerscheinstelle gewesen zu sein, bei der man den
Führerscheinantrag papierlos stellen kann. Nachdem im Juli 2002 eine
gesicherte Internetverbindung zur Bundesdruckerei und zum
Verkehrszentralregister aufgebaut war, verkürzte sich die
Bearbeitungszeit der Führerscheinanträge durchschnittlich um
zweieinhalb Wochen. Angenehmer Nebeneffekt für den Kämmerer des
Landratsamtes: Die Portokosten sanken um rund 11.000 Euro.
Online mit dem TÜV
Im Oktober 2002 wurde
dann auch die Anbindung zum TÜV verwirklicht. Die Daten für den
Prüfauftrag wurden verschlüsselt an die Prüfstelle übermittelt. Nur
der Führerschein musste noch per Post an den TÜV übersandt werden.
Noch hatte das Verfahren lediglich die behördeninterne Kommunikation
beschleunigt, was letztlich sicher auch den Bürgern nützte. Im
Februar 2003 folgte als letzter Schritt die Antragstellung via
Internet.
Fahrschulen machten mit
Vier Fahrschulen
hatten sich bereit erklärt, das Verfahren zu erproben. Auch die für
den Führerscheinantrag notwendigen Unterlagen, wie Passbild,
Sehtest, Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
und die Unterschrift des Bewerbers durften eingescannt und per
Internet an die Führerscheinstelle übermittelt werden.
Premiere für Deutschland
Die Erprobungsphase
dauerte zwei Monate und verlief erfolgreich. Am 28.03.2003 teilte
Landrat Köblitz in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit mit,
dass ab sofort jeder Bürger des Landkreises Calw den
Führerscheinantrag via Internet stellen kann. Eine Premiere für
Deutschland. Erstanträge, Anträge auf Erweiterung der Fahrerlaubnis,
für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins, eines Internationalen
Führerscheins, Verlängerung von Fahrerlaubnissen, Namensänderungen
und für den Umtausch des alten Papierführerscheins können seitdem
problemlos via Internet gestellt werden. Nur Anträge auf
Neuerteilung nach Entziehung erfordern noch das persönliche
Erscheinen der Antragsteller auf dem Amt.
|
Lesen Sie, was uns der Leiter der Führerscheinstelle beim
Landratsamt Calw, Claus-Dieter Wälder, zum elektronischen
Antragsverfahren gesagt hat.
FPX:
Sie praktizieren das Antragsverfahren per Internet jetzt
seit viereinhalb Jahren. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
|

Claus-Dieter Wälder |
Wälder:
Das Verfahren hat sich bei uns sehr gut etabliert und wird in
hohem Maße angenommen. Wir, aber auch die Bürger und natürlich die
Fahrschulen, haben einen erheblichen Vorteil durch dieses Verfahren.
FPX:
Wie sieht das Verfahren im Einzelnen aus?
Wälder:
Der Führerscheininteressent zieht sich unter
www.kreis-calw.de den
Führerscheinantrag auf den Bildschirm und füllt ihn online aus. Dann
scannt er sein Passbild, die Bescheinigung über den
Erste-Hilfe-Lehrgang, den Sehtest, seinen Personalausweis und seine
Unterschrift ein und fügt diese digitalisierten Daten dem
Führerscheinantrag bei. Alles zusammen wird dann an die
Führerscheinstelle übermittelt.
FPX:
Das Verfahren klingt wirklich sehr einfach. Allerdings hat nicht
jeder die Möglichkeit, seine Unterlagen einzuscannen. Muss der nach
wie vor aufs Amt kommen und den Antrag persönlich abgeben?
Wälder:
Nein, das ist nicht nötig. Wer keine Möglichkeit hat, die zum
Antrag gehörenden Unterlagen einzuscannen, kann den Antrag dennoch
per Internet stellen. Die notwendigen Unterlagen werden uns dann,
mittels eines von uns zum Ausdrucken vorbereiteten Anschreibens, auf
dem Postweg zugesandt. Durch das vorbereitete Anschreiben können wir
sicherstellen, dass diese Unterlagen dem jeweiligen Antrag ohne
Zeitverzögerung zugeordnet werden können.
FPX:
Sie erlauben, dass der Führerscheinantrag ganz normal über das
Internet gestellt werden kann. Selbst die Unterschrift und das
Passbild darf jeder selbst einscannen. Warum haben Sie das Verfahren
ohne elektronische Signatur eingeführt?
Wälder:
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art Siegel zu
digitalen Daten. Sie wird unter Einsatz mathematischer Verfahren
mithilfe eines privaten kryptographischen Schlüssels erzeugt.
Mithilfe des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur
jederzeit überprüft und damit der Signaturschlüssel-Inhaber und die
Unverfälschtheit der Daten festgestellt werden. Für die
elektronische Signatur sind so genannte Signaturkarten erforderlich.
Diese kosten Geld und erfordern außerdem ein Lesegerät. Ein Bürger
hat normalerweise nur wenige Behördenkontakte, bei denen eine
elektronische Signatur erforderlich ist. Und nur für den
Führerscheinantrag würde sich eine teure Signaturkarte nicht lohnen.
Für den Fall jedoch, dass sich hier eine Trendwende ergeben sollte,
sind wir selbstverständlich vorbereitet.
FPX:
Wenn Sie aber auf die elektronische Signatur verzichten, lädt da die
Antragstellung per Internet nicht zu Betrügereien ein? Wie stellen
Sie sicher, dass es sich nicht um falsche oder gefälschte
Personendaten handelt?
Wälder:
Natürlich haben wir Kontrollen eingebaut. Zum einen muss mit den
Antragsunterlagen auch eine Kopie des Personalausweises mitgeschickt
werden, zum anderen wird die Identität des Antragstellers sowohl vor
der praktischen Prüfung durch den Prüfer als auch vor der
Aushändigung des Führerscheins durch die Mitarbeiter der
Fahrerlaubnisbehörde bzw. der Bürgermeisterämter überprüft. Sie
dürfen nicht vergessen, dass auch beim „normalen“ Verfahren der
Antragsteller nicht persönlich auf dem Amt erscheinen muss. Die FeV
schreibt nur vor, dass der Antrag schriftlich gestellt werden muss.
Sie könnten einen Führerscheinantrag auch auf dem Postweg stellen.
Außerdem hatte es sich zumindest bei uns seit Jahrzehnten
eingebürgert, dass die Fahrschulen die Anträge ihrer Kunden zu uns
gebracht haben. Ich weiß, dass dies auch bei vielen anderen
Führerscheinstellen im Land der Fall ist. Da erfolgt die
Identifizierung des Antragstellers auch erst bei der Aushändigung
des Führerscheins bzw. vor dem Ablegen der praktischen Prüfung.
FPX:
Wer einen Führerschein beantragt, muss auch die amtlichen Gebühren
entrichten. Wie läuft das beim Internetverfahren?
Wälder:
Die Bezahlung der amtlichen Gebühr kann sowohl per
Online-Banking als auch mittels normaler Banküberweisung erfolgen.
Im Gegensatz zum üblichen Papierverfahren erhält der Antragsteller
hier keinen Gebührenbescheid per Post zugestellt. Für die
Begleichung der Verwaltungsgebühr wird dem Antragsteller die
Gebührenhöhe und das entsprechende individuelle Buchungszeichen auf
der Antragsmaske mitgeteilt.
FPX:
Und das läuft ohne Probleme?
Wälder:
Bei uns hat sich das Verfahren so gut eingespielt, dass niemand mehr
darauf verzichten wollte. Das gilt auch für die Bezahlung der
Gebühren.
FPX:
Herr Wälder, wird danken für dieses Gespräch.
| FPX:
Herr Landefeld, Sie sind Vorsitzender des Kreisvereins Calw im
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. Ihre Fahrschule war
eine der vier, die im Frühjahr 2003 das Antragsverfahren per
Internet getestet haben. Wie zufrieden sind Sie und Ihre
Mitglieder mit diesem modernen Verfahren? |

Peter Landefeld |
Landefeld:
Das Verfahren erleichtert den Fahrschulen die Kommunikation mit der
Führerscheinstelle erheblich. Wir müssen keine Schalterzeiten
beachten, sondern können Anträge dann übermitteln, wenn wir gerade
Zeit haben. Außerdem hat das Landratsamt für die Fahrschulen einen
geschützten Bereich eingerichtet. Auf den können wir - mit
Zustimmung des Schülers - zugreifen und so z.B. kontrollieren, wie
weit die Antragsbearbeitung fortgeschritten ist. Wir können auch
jederzeit überprüfen, welche Prüfaufträge bereits beim TÜV sind. Das
erleichtert die Planung der Prüftermine ungeheuer. Viele
Fahrschulinhaber erledigen ihre Büroarbeiten am Wochenende. Wenn es
da Unklarheiten gibt, ist weder die Behörde noch das TÜV-Büro
erreichbar. Wir können also auch außerhalb der Öffnungszeiten von
Behörde und TÜV nachschauen, ob der Prüfauftrag für den Kunden
vorliegt.
FPX:
Das heißt, Sie und Ihre Kollegen sind mit dem Verfahren zufrieden?
Landefeld:
Genau das heißt es. Ich wünsche meinen Kolleginnen und Kollegen
in den anderen Land- und Stadtkreisen, ihre Behörden möchten bald
ebenso modern agieren.
FPX: Vielen
Dank für das Gespräch.
|