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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

Kolumne

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2007, Seite 619

Gebhard L. Heiler

Quo vadis, deutscher Fahrlehrer?

 

Die hierzulande gepflogene Ausbildung der Fahrlehreranwärter ist längst nicht vollkommen, das wissen wir. Und die für den Berufszugang erforderlichen persönlichen Voraussetzungen sind bei weitem nicht optimal. Aber im europäischen Vergleich – Norwegen vielleicht ausgenommen – ist die deutsche Fahrlehrerausbildung ein einsam strahlender Leuchtturm. Das gilt besonders für Pädagogik, Verhaltenslehre und Recht. Der Straßenverkehr in den dicht besiedelten, hoch industrialisierten Ländern Europas stellt hohe Ansprüche an die Fahranfänger. Sie müssen vom ersten Moment an ihr Auto fahrtechnisch gut im Griff haben. Mindestens genauso wichtig aber ist, dass sie sich in dem so komplexen, gegenüber Fehlern unbarmherzigen Verkehr zurechtfinden und nicht zur Gefahr für sich und andere werden. Das aber verlangt eine gründliche Schulung des Verkehrsverhaltens und eine nachhaltige Verankerung von positiven Einstellungen und Werten. Nicht virtuoses Handling des Autos steht in der heutigen Fahrausbildung vorne an, sondern Verantwortungsbewusstsein, soziales Miteinander und umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug. Eine Fahrausbildung dieser Qualität kann nur von gut ausgebildeten professionellen Fahrlehrern geleistet werden. Der deutsche Gesetzgeber hat das erkannt und mit dem Fahrlehrergesetz vor nahezu vier Jahrzehnten den Grundstein für eine Entwicklung gelegt, die – anders als in den meisten Ländern der EU – seitdem statt des „technischen Instruktors“ den „Lehrer“ akzentuiert hat.

Im Anhang zur Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen rubrizieren die Fahrlehrer zusammen mit den Gesellen des Handwerks in der Stufe 2. Das wird dazu führen, dass in Schnellbleiche von 6 Wochen ausgebildete „Fahrlehrer“ aus anderen EU-Staaten via eben jener Richtlinie eine deutsche Fahrlehrerlaubnis beantragen und, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, auch ohne weiteres erteilt bekommen werden. Ja, es geht noch weiter: Bei unseren deutschsprachigen Anrainern (z.B. Österreich und Teilen von Ostfrankreich) könnten sich „Fahrlehrerausbildungsstätten“ etablieren, deren alleiniger Zweck es ist, die deutschen Ausbildungs- und Prüfungsstandards zu umgehen. Das schlägt dem so mühsam erkämpften und bewährten Berufsbild des deutschen Fahrlehrers mitten ins Gesicht.

Als aufmerksamer Zuhörer einer Diskussion, die sich unlängst um diesen Sachverhalt wand, habe ich auf die Frage, wie man den berechtigten deutschen Anspruch auf Gleichwertigkeit der Anforderungen zu schützen gedenke, von Regierungsseite nur sehr vage, eher beunruhigende Antworten vernommen. In Ziffer 29 der Vorbemerkungen zu der zitierten Richtlinie heißt es:

„Wenn die nationale oder europäische Berufsorganisation bzw. der nationale oder europäische Berufsverband eines reglementierten Berufs ein begründetes Ersuchen um eine Sonderregelung für die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Hinblick auf die Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung vorlegt, prüft die Kommission die Möglichkeit, einen Vorschlag zur Änderung dieser Richtlinie zu verabschieden.“

Die deutschen Fahrlehrer sollten sich dieser Textstelle erinnern und ähnlich wie die deutschen Handwerksmeister mit Nachdruck Höherstufung verlangen; Ausbildung und Prüfung jedenfalls rechtfertigten diese Forderung. Da es hierbei um eine politische Entscheidung geht, sollte man sich die Adressaten gut aussuchen. Wer sich hier mit verharmlosenden Erklärungen abwiegeln lässt, begeht einen verhängnisvollen Fehler.

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2007

Erscheinungsdatum 15.11.2007

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