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Unlängst stellte ein Vertreter des ADAC die Behauptung auf, 80
Prozent der Teilnehmer an den Sicherheitstrainings für junge Fahrer
seien unfähig, eine Gefahrbremsung auszuführen. Diese Äußerung
hielte einer unabhängigen Überprüfung wahrscheinlich nicht stand.
Denn schließlich ist nach Anlage 3 Ziffer 8.6 zur
Fahrschüler-Ausbildungsordnung seit 1999 „Bremsen in
Gefahrensituationen“ verbindlicher Ausbildungsstoff für alle
Klassen.
Für die
Motorradklassen ist die Gefahrbremsung seit 1980 verbindliche
Grundfahraufgabe der praktischen Prüfung. Zusammen mit der Umsetzung
von ANNEX II wurde im Juli 2004 die Gefahrbremsung auch als
Grundfahraufgabe der Klasse B eingeführt. Hat da ein ADAC-Vertreter
Zahlen aus längst vergangenen Zeiten zitiert? Oder hat er
übertrieben? Oder ist doch etwas Wahres dran?
Kommen wirklich 33 Prozent dran?
Auf der Sitzung des
Beirats am 19./20. Oktober d. J. war der Leiter der Technischen
Prüfstelle, Herr Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, zu Gast. In der
Diskussion wurde gefragt, ob alle Sachverständigen und Prüfer
konsequent die Weisung des Innenministeriums einhalten, wonach in
einem Tagestermin mindestens 33 Prozent der Bewerber um die Klasse B
diese Grundfahraufgabe vorzuführen haben. Das Ergebnis tendierte
eher in Richtung der ADAC-Äußerung. Denn die Kreisvorsitzenden
berichteten, nach wie vor verzichteten zwar nicht alle, aber noch
immer zu viele Sachverständige und Prüfer auf die Gefahrbremsung.
Die
Prüfung allein bringt es nicht, aber …
Die Prüfung allein
bringt es nicht. Problematisch für die Verkehrssicherheit wäre es
aber, wenn hier auch die Fahrlehrer fünf grade sein ließen. Wer es
als Fahrlehrer unterlässt, die Gefahrbremsung nachhaltig
auszubilden, lädt sich Schuld auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob
die Aufgabe aus Bequemlichkeit, aus Vergesslichkeit oder schlicht
aus Sorge um zu hohen Verschleiß nicht geübt wird. Was der
ADAC-Vertreter in der Öffentlichkeit behauptet hat - sei es nun
richtig oder nicht -, kann keinesfalls im Interesse der Fahrlehrer
liegen. Wir sollten dafür sorgen, ihn beim nächsten Mal Lügen
strafen zu können.
Wir
Fahrlehrer sind verantwortlich
Wir sind dafür
verantwortlich, dass ausnahmslos alle Fahranfänger mit der in
Notsituationen so wichtigen „Superbremsung“ vertraut gemacht sind.
Wer bisher etwa aus Sorge um zu hohen Reifenverschleiß diese Übung
nicht ausgebildet hat, sollte bedenken, dass der wichtigste Teil
dieser Übung, nämlich das schlagartige Treten von Kupplung und
Bremse, bei stehendem Fahrzeug vorgeübt werden kann. Nach meinen
Erfahrungen, die von vielen Kolleginnen und Kollegen bestätigt
werden, genügt es bei entsprechender Vorschulung, wenn ein
Fahrschüler die Gefahrbremsung aus 40 km/h drei- bis viermal
durchführt. Eine Untersuchung der Bundesvereinigung im Jahr 2004 hat
überdies den Nachweis erbracht, dass bei mit ABS ausgestatteten
Fahrzeugen ein erhöhter Verschleiß an Reifen, Bremsen und
Radaufhängung nicht nachweisbar ist.
Es liegt an uns
Fahrlehrern, dass künftig alle Fahranfänger mit der Gefahrbremsung
auf Du und Du sind. Packen wir‘s an, und zwar unabhängig davon, ob
die Prüfer die Weisung des Ministeriums einhalten. Wandeln wir den
Spruch, „Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir" um
in: „Nicht für die Fahrprüfung, sondern für das Überleben lehren
wir."
Peter Tschöpe |