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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2007, Seite 588

Fahrerlaubnisprüfung

Fällt die Gefahrbremsung zu oft untern Tisch?

 

Unlängst stellte ein Vertreter des ADAC die Behauptung auf, 80 Prozent der Teilnehmer an den Sicherheitstrainings für junge Fahrer seien unfähig, eine Gefahrbremsung auszuführen. Diese Äußerung hielte einer unabhängigen Überprüfung wahrscheinlich nicht stand. Denn schließlich ist nach Anlage 3 Ziffer 8.6 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung seit 1999 „Bremsen in Gefahrensituationen“ verbindlicher Ausbildungsstoff für alle Klassen.

Für die Motorradklassen ist die Gefahrbremsung seit 1980 verbindliche Grundfahraufgabe der praktischen Prüfung. Zusammen mit der Umsetzung von ANNEX II wurde im Juli 2004 die Gefahrbremsung auch als Grundfahraufgabe der Klasse B eingeführt. Hat da ein ADAC-Vertreter Zahlen aus längst vergangenen Zeiten zitiert? Oder hat er übertrieben? Oder ist doch etwas Wahres dran?

Kommen wirklich 33 Prozent dran?

Auf der Sitzung des Beirats am 19./20. Oktober d. J. war der Leiter der Technischen Prüfstelle, Herr Dipl.-Ing. Marcellus Kaup, zu Gast. In der Diskussion wurde gefragt, ob alle Sachverständigen und Prüfer konsequent die Weisung des Innenministeriums einhalten, wonach in einem Tagestermin mindestens 33 Prozent der Bewerber um die Klasse B diese Grundfahraufgabe vorzuführen haben. Das Ergebnis tendierte eher in Richtung der ADAC-Äußerung. Denn die Kreisvorsitzenden berichteten, nach wie vor verzichteten zwar nicht alle, aber noch immer zu viele Sachverständige und Prüfer auf die Gefahrbremsung.

Die Prüfung allein bringt es nicht, aber …

Die Prüfung allein bringt es nicht. Problematisch für die Verkehrssicherheit wäre es aber, wenn hier auch die Fahrlehrer fünf grade sein ließen. Wer es als Fahrlehrer unterlässt, die Gefahrbremsung nachhaltig auszubilden, lädt sich Schuld auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufgabe aus Bequemlichkeit, aus Vergesslichkeit oder schlicht aus Sorge um zu hohen Verschleiß nicht geübt wird. Was der ADAC-Vertreter in der Öffentlichkeit behauptet hat - sei es nun richtig oder nicht -, kann keinesfalls im Interesse der Fahrlehrer liegen. Wir sollten dafür sorgen, ihn beim nächsten Mal Lügen strafen zu können.

Wir Fahrlehrer sind verantwortlich

Wir sind dafür verantwortlich, dass ausnahmslos alle Fahranfänger mit der in Notsituationen so wichtigen „Superbremsung“ vertraut gemacht sind. Wer bisher etwa aus Sorge um zu hohen Reifenverschleiß diese Übung nicht ausgebildet hat, sollte bedenken, dass der wichtigste Teil dieser Übung, nämlich das schlagartige Treten von Kupplung und Bremse, bei stehendem Fahrzeug vorgeübt werden kann. Nach meinen Erfahrungen, die von vielen Kolleginnen und Kollegen bestätigt werden, genügt es bei entsprechender Vorschulung, wenn ein Fahrschüler die Gefahrbremsung aus 40 km/h drei- bis viermal durchführt. Eine Untersuchung der Bundesvereinigung im Jahr 2004 hat überdies den Nachweis erbracht, dass bei mit ABS ausgestatteten Fahrzeugen ein erhöhter Verschleiß an Reifen, Bremsen und Radaufhängung nicht nachweisbar ist.

Es liegt an uns Fahrlehrern, dass künftig alle Fahranfänger mit der Gefahrbremsung auf Du und Du sind. Packen wir‘s an, und zwar unabhängig davon, ob die Prüfer die Weisung des Ministeriums einhalten. Wandeln wir den Spruch, „Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir" um in: „Nicht für die Fahrprüfung, sondern für das Überleben lehren wir."

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2007

Erscheinungsdatum 15.11.2007

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