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In einem Beitrag der
Süddeutschen Zeitung vom 13. Oktober 2007 mit dem Titel „Risiko
Fahrschule“ geht der Journalist Uwe Schmidt-Kasparek einleitend auf
den Hergang eines Ausbildungsunfalls ein, bei dem eine
Motorradfahrschülerin schwer verletzt wurde. Die Situation sei „fatal“
gewesen, heißt es da, denn nach der „Aufforderung durch ihren
Fahrlehrer über Sprechfunk, schneller zu fahren, erhöhte die
21-jährige Fahrschülerin mit ihrer Kawasaki das Tempo, schnitt eine
Beschleunigungsspur am Darmstädter Kreuz und kollidierte auf der
linken Hauptfahrbahn seitlich mit einem Pkw. Mehrere Meter wurde die
junge Frau durch die Luft geschleudert; durch den Unfall verlor sie
das linke Bein.“
Ein tragischer
Unfall, gewiss. Aber rechtfertigt dies die Tendenz des Beitrags, den
Fahrlehrer als am Unfall schuldig und Fahrausbildung als ein
generelles Risiko anzuprangern? Die Oberflächlichkeit des Artikels,
die in dem Zitat eines Herrn Jörg Elsner gipfelt, ist unübersehbar:
„Künftig sollte der Stärkere, also der Fahrlehrer, beweisen, dass
er nichts falsch gemacht hat.“ Vorauseilende Generalhaftung des
Fahrlehrers für jedes denkbare Augenblicksversagen eines
Fahrschülers von der ersten Fahrstunde bis zum Nicken des Prüfers?
Wenn ein Fahrlehrer schludert und damit einen Ausbildungsunfall
heraufbeschwört, darf er, bei Gott, nicht ungeschoren davonkommen.
Dabei denke ich nicht allein an Schadenersatz, sondern vor allem an
strafrechtliche und fahrlehrerrechtliche Konsequenzen.
Wie
verantwortungsbewusste, didaktisch gut aufbereitete und sorgsam
geplante Fahrausbildung abzulaufen hat, ist in den von der
Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V.
herausgegebenen
Curricularen Leitfäden nachzulesen.
Es ist gut, dass sich die deutschen Gerichte in Fällen wie dem
geschilderten bei der Beweiserhebung und Beurteilung an diesen
Curricula orientieren. Sofern der Kollege aus Hessen, der
Ausbildungsfehler und somit jegliche Mitschuld am Unfall von sich
weist, die Grundausbildung mit der gebotenen Sorgfalt und Intensität
ausgeführt und auch sonst nichts Wichtiges „übersprungen“ hat, wird
er trotz der Vorverurteilung in der Süddeutschen Zeitung vor Gericht
bestehen können.
Wie miserabel der
Verfasser recherchiert hat, lässt sich u. a. an der im Artikel
aufgestellten Forderung ablesen, Fahrschulen müssten mit mindestens
300.000 Euro gegen Unfälle versichert sein. Das ist ausgemachter
Quatsch angesichts der gesetzlichen Mindesthöhe der
Versicherungssumme für Personenschäden von zweieinhalb Millionen
Euro.
Motorradausbildung,
darüber muss man sich im Klaren sein, ist und bleibt ein diffiziles
Geschäft. Wer zu wenig davon versteht, sollte es lassen. Das gilt
auch für Journalisten. |