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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2007, Seite 673

Kolumne

Gebhard L. Heiler

(Unfall-)Risiko Fahrschule

 

In einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung vom 13. Oktober 2007 mit dem Titel „Risiko Fahrschule“ geht der Journalist Uwe Schmidt-Kasparek einleitend auf den Hergang eines Ausbildungsunfalls ein, bei dem eine Motorradfahrschülerin schwer verletzt wurde. Die Situation sei „fatal“ gewesen, heißt es da, denn nach der „Aufforderung durch ihren Fahrlehrer über Sprechfunk, schneller zu fahren, erhöhte die 21-jährige Fahrschülerin mit ihrer Kawasaki das Tempo, schnitt eine Beschleunigungsspur am Darmstädter Kreuz und kollidierte auf der linken Hauptfahrbahn seitlich mit einem Pkw. Mehrere Meter wurde die junge Frau durch die Luft geschleudert; durch den Unfall verlor sie das linke Bein.

 Ein tragischer Unfall, gewiss. Aber rechtfertigt dies die Tendenz des Beitrags, den Fahrlehrer als am Unfall schuldig und Fahrausbildung als ein generelles Risiko anzuprangern? Die Oberflächlichkeit des Artikels, die in dem Zitat eines Herrn Jörg Elsner gipfelt, ist unübersehbar: „Künftig sollte der Stärkere, also der Fahrlehrer, beweisen, dass er nichts falsch gemacht hat.“ Vorauseilende Generalhaftung des Fahrlehrers für jedes denkbare Augenblicksversagen eines Fahrschülers von der ersten Fahrstunde bis zum Nicken des Prüfers? Wenn ein Fahrlehrer schludert und damit einen Ausbildungsunfall heraufbeschwört, darf er, bei Gott, nicht ungeschoren davonkommen. Dabei denke ich nicht allein an Schadenersatz, sondern vor allem an strafrechtliche und fahrlehrerrechtliche Konsequenzen.

Wie verantwortungsbewusste, didaktisch gut aufbereitete und sorgsam geplante Fahrausbildung abzulaufen hat, ist in den von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. herausgegebenen Curricularen Leitfäden nachzulesen. Es ist gut, dass sich die deutschen Gerichte in Fällen wie dem geschilderten bei der Beweiserhebung und Beurteilung an diesen Curricula orientieren. Sofern der Kollege aus Hessen, der Ausbildungsfehler und somit jegliche Mitschuld am Unfall von sich weist, die Grundausbildung mit der gebotenen Sorgfalt und Intensität ausgeführt und auch sonst nichts Wichtiges „übersprungen“ hat, wird er trotz der Vorverurteilung in der Süddeutschen Zeitung vor Gericht bestehen können.

Wie miserabel der Verfasser recherchiert hat, lässt sich u. a. an der im Artikel aufgestellten Forderung ablesen, Fahrschulen müssten mit mindestens 300.000 Euro gegen Unfälle versichert sein. Das ist ausgemachter Quatsch angesichts der gesetzlichen Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von zweieinhalb Millionen Euro.

Motorradausbildung, darüber muss man sich im Klaren sein, ist und bleibt ein diffiziles Geschäft. Wer zu wenig davon versteht, sollte es lassen. Das gilt auch für Journalisten.

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2007

Erscheinungsdatum 15.12.2007

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