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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2007, Seite 642

Jugendschutzgesetz

Fahrlehrer muss Rauchen untersagen

 

Am 01.09.2007 ist eine Änderung des Bundesjugendschutzgesetzes in Kraft getreten, die auch für Fahrschulen bedeutsam ist. Seitdem dürfen nach Paragraf 10 Absatz 1 an Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren abgegeben und in der Öffentlichkeit darf ihnen das Rauchen nicht gestattet werden. Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gelten als Kinder, als Jugendliche gelten Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Vorher galt das Verbot nur gegenüber Jugendlichen unter 16 Jahren. Nach § 28 Absatz 1 Nr. 12 des Gesetzes handeln Gewerbetreibende ordnungswidrig, wenn sie Kindern oder Jugendlichen das Rauchen gestatten. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Obwohl Fahrschulen im Regelfall von der Gewerbesteuerpflicht befreit sind, zählen sie dennoch zu den Gewerbebetrieben.

Untersagen und Vorbild sein

Damit ist klar: Als Fahrlehrer muss man den jugendlichen Fahrschülern das Rauchen in den Fahrschulräumen, in deren unmittelbarer Umgebung und bei Pausen der praktischen Ausbildung untersagen. Andernfalls läuft man Gefahr, angezeigt und zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt zu werden. Weil Fahrlehrer das Geburtsdatum ihrer Kunden kennen, geht die Ausrede, man habe sich über das Alter getäuscht, ins Leere.

Abgesehen von diesen rechtlichen Regelungen sollten Fahrlehrer auch in diesem Punkt Vorbild sein und in Gegenwart der Schüler auf das Rauchen verzichten.

Beim Schulen rauchen?

Dieser Tage bekam ich vom Beauftragten für Suchtprophylaxe beim Landratsamt Göppingen eine E-Mail. Ich zitiere daraus:

„Heute Morgen rief mich eine Frau an, die anscheinend seit Längerem beobachtet, dass Fahrlehrer beim Fahrunterricht im Auto rauchen und teilweise die Kippen auf die Straße werfen. Sie kritisierte dies natürlich mit dem Hinweis auf die Vorbildfunktion der Fahrlehrer und die Gesundheit der Fahrschüler.“

Eigentlich sollte es längst selbstverständlich sein, dass Fahrlehrer während der Fahrstunde nicht rauchen. Schon die Frage an den Fahrschüler, Haben Sie etwas dagegen, wenn ich eine rauche? geziemt sich m. E. nicht. Die meisten Schüler reagieren befangen und lassen es – wenn auch widerwillig – zu. Schließlich will niemand einen verärgerten Fahrlehrer neben sich sitzen haben. Von Fahrlehrern kann man verlangen, dass sie es 45 Minuten ohne Zigarette aushalten. Wer aber das Rauchen partout nicht lassen kann, muss es auf die Pausen verlegen. Doch dabei sollte man an die Enge im Fahrschulauto denken und auch daran, dass es viele Menschen stört, wenn die Luft im Auto dauernd mit dem Gestank von kaltem Zigarettenrauch geschwängert ist.

Rauchfrei ist „in“

Übrigens: Wer Zigarettenstummel auf die Straße wirft, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Lehrräume und Fahrschulautos demonstrativ zu „rauchfreien Zonen“ zu erklären, kann im Kampf um den Kunden ein erheblicher Pluspunkt sein. Ich gebe ungern zu, während (zu) vielen Jahren selbst Raucher gewesen zu sein. Es war ohne Zweifel genussvoll, abends gemütlich eine Zigarre oder eine Pfeife zu schmauchen. Welchen „Lastern“ ein Fahrlehrer in seiner Freizeit frönt, hat seine Kunden nicht zu interessieren. Wichtig ist, dass er sich seiner Vorbildfunktion bewusst ist, wenn er mit seinen Fahrschülern zusammen ist. Das gilt freilich nicht nur fürs Rauchen.

Ein Fahrlehrer, der während einer Pause im Rahmen einer längeren Überland- oder Autobahnfahrt ein Bier trinkt, wirkt ebenso unglaubwürdig wie ein Arzt, der mit rauchender Zigarette in der Hand über die Gefahren des Rauchens doziert. Unglaubwürdig wirken auch Fahrlehrer, die während der Ausbildungsfahrt telefonieren oder gar Zeitung lesen. Der Einwand, der Fahrschüler fahre schon ganz selbstständig, kann sehr leicht als das Eingeständnis von „Stundenschinderei“ ausgelegt werden. Denn wenn der Schüler nicht mehr der Aufmerksamkeit seines Lehrers bedarf, ist die Fahrstunde eigentlich auch nicht mehr nötig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer als Fahrlehrer seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt, muss sich nicht wundern, wenn er – zumal bei jungen Menschen – seinen Ruf verspielt.

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2007

Erscheinungsdatum 15.12.2007

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