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Am
01.09.2007 ist eine Änderung des Bundesjugendschutzgesetzes in
Kraft getreten, die auch für Fahrschulen bedeutsam ist. Seitdem
dürfen nach Paragraf 10 Absatz 1 an Kinder und Jugendliche keine
Tabakwaren abgegeben und in der Öffentlichkeit darf ihnen das
Rauchen nicht gestattet werden. Personen bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres gelten als Kinder, als Jugendliche gelten
Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Vorher galt das
Verbot nur gegenüber Jugendlichen unter 16 Jahren. Nach § 28
Absatz 1 Nr. 12 des Gesetzes handeln Gewerbetreibende
ordnungswidrig, wenn sie Kindern oder Jugendlichen das Rauchen
gestatten. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro
geahndet werden. Obwohl Fahrschulen im Regelfall von der
Gewerbesteuerpflicht befreit sind, zählen sie dennoch zu den
Gewerbebetrieben.
Untersagen und Vorbild sein
Damit ist klar:
Als Fahrlehrer muss man den jugendlichen Fahrschülern das
Rauchen in den Fahrschulräumen, in deren unmittelbarer Umgebung
und bei Pausen der praktischen Ausbildung untersagen.
Andernfalls läuft man Gefahr, angezeigt und zur Zahlung eines
Bußgeldes verurteilt zu werden. Weil Fahrlehrer das Geburtsdatum
ihrer Kunden kennen, geht die Ausrede, man habe sich über das
Alter getäuscht, ins Leere.
Abgesehen von
diesen rechtlichen Regelungen sollten Fahrlehrer auch in diesem
Punkt Vorbild sein und in Gegenwart der Schüler auf das Rauchen
verzichten.
Beim Schulen rauchen?
Dieser Tage bekam
ich vom Beauftragten für Suchtprophylaxe beim Landratsamt
Göppingen eine E-Mail. Ich zitiere daraus:
„Heute Morgen rief mich eine Frau an, die anscheinend seit
Längerem beobachtet, dass Fahrlehrer beim Fahrunterricht im
Auto rauchen und teilweise die Kippen auf die Straße werfen.
Sie kritisierte dies natürlich mit dem Hinweis auf die
Vorbildfunktion der Fahrlehrer und die Gesundheit der
Fahrschüler.“
Eigentlich sollte
es längst selbstverständlich sein, dass Fahrlehrer während der
Fahrstunde nicht rauchen. Schon die Frage an den Fahrschüler,
Haben Sie etwas dagegen, wenn ich eine rauche? geziemt sich
m. E. nicht. Die meisten Schüler reagieren befangen und lassen
es – wenn auch widerwillig – zu. Schließlich will niemand einen
verärgerten Fahrlehrer neben sich sitzen haben. Von Fahrlehrern
kann man verlangen, dass sie es 45 Minuten ohne Zigarette
aushalten. Wer aber das Rauchen partout nicht lassen kann, muss
es auf die Pausen verlegen. Doch dabei sollte man an die Enge im
Fahrschulauto denken und auch daran, dass es viele Menschen
stört, wenn die Luft im Auto dauernd mit dem Gestank von kaltem
Zigarettenrauch geschwängert ist.
Rauchfrei ist „in“
Übrigens: Wer
Zigarettenstummel auf die Straße wirft, handelt ordnungswidrig
und muss mit einem Bußgeld rechnen. Lehrräume und Fahrschulautos
demonstrativ zu „rauchfreien Zonen“ zu erklären, kann im Kampf
um den Kunden ein erheblicher Pluspunkt sein. Ich gebe ungern
zu, während (zu) vielen Jahren selbst Raucher gewesen zu sein.
Es war ohne Zweifel genussvoll, abends gemütlich eine Zigarre
oder eine Pfeife zu schmauchen. Welchen „Lastern“ ein Fahrlehrer
in seiner Freizeit frönt, hat seine Kunden nicht zu
interessieren. Wichtig ist, dass er sich seiner Vorbildfunktion
bewusst ist, wenn er mit seinen Fahrschülern zusammen ist. Das
gilt freilich nicht nur fürs Rauchen.
Ein Fahrlehrer,
der während einer Pause im Rahmen einer längeren Überland- oder
Autobahnfahrt ein Bier trinkt, wirkt ebenso unglaubwürdig wie
ein Arzt, der mit rauchender Zigarette in der Hand über die
Gefahren des Rauchens doziert. Unglaubwürdig wirken auch
Fahrlehrer, die während der Ausbildungsfahrt telefonieren oder
gar Zeitung lesen. Der Einwand, der Fahrschüler fahre schon ganz
selbstständig, kann sehr leicht als das Eingeständnis von
„Stundenschinderei“ ausgelegt werden. Denn wenn der Schüler
nicht mehr der Aufmerksamkeit seines Lehrers bedarf, ist die
Fahrstunde eigentlich auch nicht mehr nötig.
Liebe Kolleginnen
und Kollegen, wer als Fahrlehrer seine Glaubwürdigkeit aufs
Spiel setzt, muss sich nicht wundern, wenn er – zumal bei jungen
Menschen – seinen Ruf verspielt.
Peter Tschöpe |