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Für viele Menschen ist
es äußerst unangenehm, sich Gedanken über den eigenen Tod, eine
plötzlich eintretende schwere Krankheit oder einen schlimmen Unfall
zu machen. Deshalb unterbleibt oft die Vorsorge für den Fall, dass
man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dabei muss
auch bedacht werden, dass selbst nahe Familienangehörige, wie
Ehegatten und Kinder, ohne entsprechende Vollmachten nicht in der
Lage sind, alle notwendigen Maßnahmen zu erledigen oder auch nur
Geld von der Bank abzuheben.
Anregungen und Tipps
zu diesem Thema lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe
Dezember/2007, S. 668.
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