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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2007, Seite 650

Verbandkasten

Verwarnungsgeld für altes Pflaster?

 

Immer wieder einmal wird beim Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. angefragt, ob das nach Paragraf 35h StVZO im Auto mitzuführende Erste-Hilfe-Material bußgeldrechtlich „verfallen“ kann.

Die Szene: Bei einer Fahrzeugkontrolle stellt der Polizeibeamte fest, dass bei einigen Materialien das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Der Gesetzeshüter stellt sich auf den Standpunkt, der Verbandkasten sei nicht mehr vorschriftsmäßig und will die Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro ahnden. Der Fahrer ist der Meinung, nicht ordnungswidrig gehandelt zu haben und lehnt die Verwarnung ab. – Richtig oder falsch?

Die Antwort auf diese Frage finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Dezember/2007, S. 650.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2007

Erscheinungsdatum 15.12.2007

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