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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2008, Seite 15

Identitätsprüfung

Genügt der Ausweisersatz?

 

Führerscheinbewerber müssen vor Antritt der Prüfung gegenüber dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ihre Identität durch Vorlage ihres Reispasses oder Personalausweises nachweisen. Ohne Identitätsprüfung darf die Prüfung nicht stattfinden. Ausländische Mitbürger, die aus Krisengebieten geflohen sind, haben oftmals ihre Personaldokumente auf der Flucht verloren. In diesen Fällen wird von den deutschen Behörden ein Ausweisersatz ausgestellt. Die darin enthaltenen Daten beruhen oft nur auf den Angaben des Betroffenen...

... ob der Ausweisersatz genügt, lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2008, S. 15.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2008

Erscheinungsdatum 15.01.2008

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