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Führerscheinbewerber
müssen vor Antritt der Prüfung gegenüber dem amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer ihre Identität durch Vorlage ihres
Reispasses oder Personalausweises nachweisen. Ohne Identitätsprüfung
darf die Prüfung nicht stattfinden. Ausländische Mitbürger, die aus
Krisengebieten geflohen sind, haben oftmals ihre Personaldokumente
auf der Flucht verloren. In diesen Fällen wird von den deutschen
Behörden ein Ausweisersatz ausgestellt. Die darin enthaltenen Daten
beruhen oft nur auf den Angaben des Betroffenen...
... ob der
Ausweisersatz genügt, lesen Sie in der FahrSchulPraxis,
Ausgabe Januar/2008, S. 15.
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