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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2008, Seite 64

Spezialthemen der Berufskraftfahrerqualifikation

Externe Dozenten sind unentbehrlich

 

In weniger als acht Monaten müssen Busfahrer die Grundqualifikation nachweisen. Lkw-Fahrer sind ein Jahr später dran. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat schon lange vor Erlass der gesetzlichen Vorschriften auf die Möglichkeiten der Mitwirkung von Lkw- und Busfahrlehrern bei den Qualifizierungsmaßnahmen aufmerksam gemacht. Dabei wurde immer auch deutlich, dass die Unterrichtung fahrschulfremder Materien (z.B. Gesundheitsbereich, Bekämpfung der Kriminalität auf der Straße, Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleusung illegaler Einwanderer und andere mehr) in aller Regel von externen Spezialisten zu übernehmen ist.

Vielen Kolleginnen und Kollegen ist Polizeihauptkommissar Martin Jarkiewicz vom Polizeipräsidium Rheinpfalz als Dozent der Fortbildung in den Jahren 2005 und 2006 noch in guter Erinnerung. Jarkiewicz ist ausgewiesener Fachmann für Sozialvorschriften, Ladungssicherung und die oben genannten Materien. Von ihm wollten wir erfahren, wo bei den „polizeilichen“ Themen Schwerpunkte zu setzen sind.

FPX: Herr Jarkiewicz, als Verantwortlicher für den Bereich des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs bei der Verkehrsdirektion Rheinpfalz sind Sie auch in die Vorbereitung der Regelungen der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation eingebunden. Können Sie unseren Lesern sagen, welche Inhalte in Bezug auf Kriminalitätsbekämpfung vermittelt werden müssen und geprüft werden?

Jarkiewicz: Die Inhalte liegen sowohl für die Ausbildung und Prüfung als auch für die Weiterbildung noch nicht fest. Die Entwicklung der Prüfungsaufgaben ist Sache der IHK. Da sind wir nicht eingebunden.

FPX: Wie ist trotzdem sichergestellt, dass die Fragen praxisbezogen sind?

Jarkiewicz: Die IHK hat natürlich auch Fachleute für diese Themenbereiche. Außerdem wird sie sich sicher mit der Bundespolizei und den Zollbehörden abstimmen.

FPX: Die ersten Kurse Beschleunigte Grundqualifikation für Busfahrer werden schon sehr bald beginnen müssen. Müssen nicht auch die ersten Prüfungen spätestens im August dieses Jahres laufen, damit die Inhaber von erst nach dem 10.09.2008 ausgestellten Busführerscheinen ihren Beruf ausüben können?

Jarkiewicz: Da die IHK ihre Prüfungsfragen nicht veröffentlichen wird, sehe ich nur ein Problem für die Ausbilder. Diese wissen zumindest am Anfang überhaupt nicht, aus welchen Bereichen Schwerpunkte für die Prüfung gebildet werden.

FPX: Einige Kollegen, die sich schon sehr intensiv auf die Ausbildung zum Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation vorbereiten, berichten, sie hätten Schwierigkeiten, geeignete Referenten für die „polizeilichen“ Themen zu finden.

Jarkiewicz: Ich kann mir vorstellen, dass nicht jeder Polizeibeamte sich mit diesen Themen befasst und sie unterrichten kann. Ich bin aber überzeugt, dass viele Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der Verkehrskontrollen von Bus- und Lkw-Fahrern eingesetzt sind, über einen ausreichenden Erfahrungsschatz verfügen, um diese Themen kompetent unterrichten zu können. Auch ich bin gern bereit, im Rahmen meiner Möglichkeiten als externe Fachkraft in Fahrschulen diese Themen zu unterrichten.

FPX: Das ist sicher für Kollegen in Nordbaden eine gute Nachricht. Wir können nur hoffen, dass Ihnen neben ihrer Polizeiarbeit noch genügend Zeit als Dozent in Fahrschulen bleibt.

Jarkiewicz: Die Polizeiarbeit wird natürlich immer Vorrang haben. Ich werde auch nicht in der Lage sein, bei allen Fahrschulen in Baden-Württemberg zu unterrichten. Das wird aber auch gar nicht nötig sein, da, wie ich schon sagte, eine ganze Reihe meiner Kolleginnen und Kollegen in der Lage sein werden, diese Themen zu vermitteln.

FPX: Gerne würden wir von Ihnen noch einige fachliche Informationen zu den angesprochenen Themen bekommen. Was müssen eigentlich Busfahrer tun, um die Schleusung illegaler Einwanderer zu verhindern?

Jarkiewicz: Zunächst einmal ist wichtig, dass der Bus über Nacht nicht unbeaufsichtigt irgendwo abgestellt wird. Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Bus nur auf besonderen Busparkplätzen abzustellen und natürlich, bevor man die Fahrgäste aufnimmt, den Bus zu inspizieren. Bei den Busreisen ist aber das Problem weniger darin zu sehen, dass illegale Einwanderer sich im Bus verstecken. Viel häufiger kommt es vor, dass Illegale als normal auftretende Passagiere bei international tätigen Buslinien einen Fahrschein erwerben und so von einem EU-Staat in einen anderen gelangen können.

FPX: Heißt das, dass der Busfahrer sich vor dem Einsteigen von jedem Fahrgast erst einmal den Reisepass zeigen lassen muss?

Jarkiewicz: Natürlich nicht. Das wäre eine unzumutbare Verpflichtung. Der Busfahrer darf darauf vertrauen, dass die Fahrgäste ordnungsgemäß an der Reise teilnehmen. Lediglich dann, wenn er konkrete Anhaltspunkte für eine illegale Reise hätte, wäre er verpflichtet, die Polizei oder den Zoll zu informieren.

FPX: Wie sieht das bei Lkw-Fahrern aus? Die übernehmen doch oft verschlossene Container oder Wechselaufbauten, die teilweise sogar noch von den Firmen oder gar vom Zoll verplombt wurden. Muss der Fahrer diese Plomben entfernen und den Laderaum inspizieren, bevor er losfährt?

Jarkiewicz: Der Fahrer darf selbstverständlich vorhandene Plomben nicht beschädigen. Das bedeutet, dass er den Laderaum nicht überprüfen kann. Er darf davon ausgehen, dass die Stellen, die den Laderaum verplombt haben, sich davon überzeugt haben, dass sich keine illegalen Einwanderer an Bord befinden.

FPX: Nehmen wir einmal an, der Fahrer hat einen Container übernommen. Unterwegs glaubt er, verdächtige Geräusche oder Bewegungen auf der Ladefläche wahrzunehmen. Was würden Sie diesem Fahrer raten?

Jarkiewicz: Der Fahrer sollte sich sofort an eine Polizei- oder Zolldienststelle wenden. Dort kann man die Plomben lösen und den Laderaum inspizieren. Selbstverständlich bekommt der Fahrer von den Beamten anschließend eine Bestätigung über die Öffnung der Ladeeinheit und die Neuverplombung. Bevor die Polizei oder der Zoll eine Plombe löst, versuchen die Beamten meistens mit technischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise einer Wärmebildkamera, festzustellen, ob sich Personen auf der Ladefläche aufhalten. Teilweise werden auch CO2-Messgeräte eingesetzt, die das beim Atmen freigesetzte CO2 anzeigen.

FPX: Das bedeutet für den Fahrer natürlich einen zusätzlichen Aufwand, der dazu führen kann, dass er seine Fracht nicht mehr pünktlich abliefern kann. Viele Fahrer scheuen diese Komplikationen, fahren einfach weiter und reden sich ein, sie hätten sich wohl getäuscht. Was würde passieren, wenn die Polizei kontrolliert und dabei illegale Einwanderer entdeckt?

Jarkiewicz: Der Fahrer hätte natürlich mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen, ebenso wie das Unternehmen. Sollten sich im Verlauf der Ermittlungen Hinweise darauf ergeben, dass der Fahrer von der Schleusung wusste oder zumindest bei genügender Aufmerksamkeit davon hätte wissen können, drohen ihm empfindliche Freiheitsstrafen. Schleusung illegaler Einwanderer gehört meist in den Bereich der organisierten Kriminalität. Außerdem besteht bei solchen Fahrten immer auch das Risiko, dass Menschen während der Fahrt zu Schaden kommen. Es ist also in jedem Fall sinnvoll, dass ein Fahrer, der den begründeten Verdacht hat, mit seiner Ladung stimme etwas nicht, sich mit der Polizei oder dem Zoll in Verbindung setzt.

FPX: Kommen wir noch kurz auf die allgemeine Kriminalität auf der Straße zu sprechen. Können Sie uns dazu ein oder zwei Beispiele geben?

Jarkiewicz: Unter Kriminalität auf der Straße ist in diesem Zusammenhang insbesondere der Diebstahl von Ladung, Ladeeinheiten oder gar ganzen Fahrzeugen zu verstehen. Es kommt immer wieder - auch in Deutschland - vor, dass aus den Speditionshöfen ganze Ladeeinheiten gestohlen werden. Schließlich sind in einem Container oftmals Waren im Wert von über einer Million Euro. Dagegen können sich nur die Speditionen durch entsprechende Maßnahmen schützen. Fahrer haben dagegen hauptsächlich Probleme, wenn sie unterwegs ihre Ruhezeit nehmen; dies gilt insbesondere, wenn sie das Fahrzeug nachts abstellen müssen. Nicht umsonst werden die Fahrer von Gefahrgut verpflichtet, ihr Fahrzeug nur in einem gesicherten Bereich abzustellen. Diesen Rat muss man eigentlich jedem Lkw-Fahrer geben.

FPX: Nun ist es aber kein Geheimnis, dass es für Lkw-Fahrer zunehmend schwieriger wird, auf den vorhandenen Rasthöfen der Autobahn oder den Autohöfen in Autobahnnähe einen Stellplatz zu finden, um die vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Nehmen wir aber einmal an, der Fahrer hat einen Stellplatz auf einer Autobahnraststätte gefunden. Er wird nachts wach und sieht, wie sich verdächtige Gestalten an seinem Lkw oder an einem anderen Lkw zu schaffen machen. Welchen Rat würden Sie diesem Fahrer geben?

Jarkiewicz: Er sollte sofort alle Lichter an seinem Lkw einschalten und hupen und natürlich über Handy sofort die Polizei informieren. Die Diebe wollen in aller Regel bei ihrer Arbeit ungestört und unerkannt bleiben. Werden sie gestört, suchen sie in aller Regel ganz schnell das Weite. Hier können Lkw-Fahrer sich auch gegenseitig helfen, indem sie auch ein Auge auf das Fahrzeug ihres Kollegen haben.

FPX: Kollegen hören von Lkw-Fahrern, dass diese sich eine Eisenstange oder ein Messer oder gar eine Schusswaffe in oder vor ihrer Liege bereitlegen, um diese bei Bedarf einzusetzen. Was halten Sie davon?

Jarkiewicz: Der Einsatz einer Waffe, und dazu gehört auch die Eisenstange, wäre, wenn überhaupt, nur im Fall der Notwehr zulässig. Diese setzt aber einen gegenwärtigen Angriff auf die betreffende Person voraus. In aller Regel wird also der Einsatz einer Eisenstange, eines Messers oder gar einer Schusswaffe nicht zulässig sein. Besser ist es, wenn der Fahrer versucht, sich so viele Details wie möglich zu merken, damit er später der Polizei sachdienliche Hinweise und brauchbare Täterbeschreibungen geben kann. Außerdem besitzen die meisten Fahrer ein Handy. Heute kann man damit meistens auch fotografieren. Es wäre in jedem Fall hilfreich, wenn der Fahrer einige Fotos machen würde.

FPX: Herr Jarkiewicz, vielen Dank für dieses Gespräch.

Interview: Peter Tschöpe

Kontakt:

Martin Jarkiewicz
Goethestr. 51
67373 Dudenhofen
Tel. 06235 495 312
Mobil 0160 9785 4802
E-Mail buero@arbeitskreis-lkw.de

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2008

Erscheinungsdatum 15.02.2008

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