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In
weniger als acht Monaten müssen Busfahrer die Grundqualifikation
nachweisen. Lkw-Fahrer sind ein Jahr später dran. Der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat schon lange vor Erlass
der gesetzlichen Vorschriften auf die Möglichkeiten der Mitwirkung
von Lkw- und Busfahrlehrern bei den Qualifizierungsmaßnahmen
aufmerksam gemacht. Dabei wurde immer auch deutlich, dass die
Unterrichtung fahrschulfremder Materien (z.B. Gesundheitsbereich,
Bekämpfung der Kriminalität auf der Straße, Maßnahmen zur Bekämpfung
der Schleusung illegaler Einwanderer und andere mehr) in aller Regel
von externen Spezialisten zu übernehmen ist.
Vielen Kolleginnen
und Kollegen ist Polizeihauptkommissar Martin Jarkiewicz vom
Polizeipräsidium Rheinpfalz als Dozent der Fortbildung in den Jahren
2005 und 2006 noch in guter Erinnerung. Jarkiewicz ist ausgewiesener
Fachmann für Sozialvorschriften, Ladungssicherung und die oben
genannten Materien. Von ihm wollten wir erfahren, wo bei den
„polizeilichen“ Themen Schwerpunkte zu setzen sind.
FPX: Herr
Jarkiewicz, als Verantwortlicher für den Bereich des gewerblichen
Personen- und Güterverkehrs bei der Verkehrsdirektion Rheinpfalz
sind Sie auch in die Vorbereitung der Regelungen der
Berufskraftfahrer-Grundqualifikation eingebunden. Können Sie
unseren Lesern sagen, welche Inhalte in Bezug auf
Kriminalitätsbekämpfung vermittelt werden müssen und geprüft
werden?
Jarkiewicz: Die Inhalte liegen
sowohl für die Ausbildung und Prüfung als auch für die Weiterbildung
noch nicht fest. Die Entwicklung der Prüfungsaufgaben ist Sache der
IHK. Da sind wir nicht eingebunden.
FPX: Wie ist
trotzdem sichergestellt, dass die Fragen praxisbezogen sind?
Jarkiewicz: Die IHK hat
natürlich auch Fachleute für diese Themenbereiche. Außerdem wird sie
sich sicher mit der Bundespolizei und den Zollbehörden abstimmen.
FPX: Die
ersten Kurse Beschleunigte Grundqualifikation für Busfahrer werden
schon sehr bald beginnen müssen. Müssen nicht auch die ersten
Prüfungen spätestens im August dieses Jahres laufen, damit die
Inhaber von erst nach dem 10.09.2008 ausgestellten
Busführerscheinen ihren Beruf ausüben können?
Jarkiewicz: Da die IHK ihre
Prüfungsfragen nicht veröffentlichen wird, sehe ich nur ein Problem
für die Ausbilder. Diese wissen zumindest am Anfang überhaupt nicht,
aus welchen Bereichen Schwerpunkte für die Prüfung gebildet werden.
FPX: Einige
Kollegen, die sich schon sehr intensiv auf die Ausbildung zum
Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation vorbereiten,
berichten, sie hätten Schwierigkeiten, geeignete Referenten für
die „polizeilichen“ Themen zu finden.
Jarkiewicz: Ich kann mir
vorstellen, dass nicht jeder Polizeibeamte sich mit diesen Themen
befasst und sie unterrichten kann. Ich bin aber überzeugt, dass
viele Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich der
Verkehrskontrollen von Bus- und Lkw-Fahrern eingesetzt sind, über
einen ausreichenden Erfahrungsschatz verfügen, um diese Themen
kompetent unterrichten zu können. Auch ich bin gern bereit, im
Rahmen meiner Möglichkeiten als externe Fachkraft in Fahrschulen
diese Themen zu unterrichten.
FPX: Das ist
sicher für Kollegen in Nordbaden eine gute Nachricht. Wir können
nur hoffen, dass Ihnen neben ihrer Polizeiarbeit noch genügend
Zeit als Dozent in Fahrschulen bleibt.
Jarkiewicz: Die Polizeiarbeit
wird natürlich immer Vorrang haben. Ich werde auch nicht in der Lage
sein, bei allen Fahrschulen in Baden-Württemberg zu unterrichten.
Das wird aber auch gar nicht nötig sein, da, wie ich schon sagte,
eine ganze Reihe meiner Kolleginnen und Kollegen in der Lage sein
werden, diese Themen zu vermitteln.
FPX: Gerne
würden wir von Ihnen noch einige fachliche Informationen zu den
angesprochenen Themen bekommen. Was müssen eigentlich Busfahrer
tun, um die Schleusung illegaler Einwanderer zu verhindern?
Jarkiewicz: Zunächst einmal ist
wichtig, dass der Bus über Nacht nicht unbeaufsichtigt irgendwo
abgestellt wird. Es empfiehlt sich in jedem Fall, den Bus nur auf
besonderen Busparkplätzen abzustellen und natürlich, bevor man die
Fahrgäste aufnimmt, den Bus zu inspizieren. Bei den Busreisen ist
aber das Problem weniger darin zu sehen, dass illegale Einwanderer
sich im Bus verstecken. Viel häufiger kommt es vor, dass Illegale
als normal auftretende Passagiere bei international tätigen
Buslinien einen Fahrschein erwerben und so von einem EU-Staat in
einen anderen gelangen können.
FPX: Heißt
das, dass der Busfahrer sich vor dem Einsteigen von jedem Fahrgast
erst einmal den Reisepass zeigen lassen muss?
Jarkiewicz: Natürlich nicht. Das
wäre eine unzumutbare Verpflichtung. Der Busfahrer darf darauf
vertrauen, dass die Fahrgäste ordnungsgemäß an der Reise teilnehmen.
Lediglich dann, wenn er konkrete Anhaltspunkte für eine illegale
Reise hätte, wäre er verpflichtet, die Polizei oder den Zoll zu
informieren.
FPX: Wie
sieht das bei Lkw-Fahrern aus? Die übernehmen doch oft
verschlossene Container oder Wechselaufbauten, die teilweise sogar
noch von den Firmen oder gar vom Zoll verplombt wurden. Muss der
Fahrer diese Plomben entfernen und den Laderaum inspizieren, bevor
er losfährt?
Jarkiewicz: Der Fahrer darf
selbstverständlich vorhandene Plomben nicht beschädigen. Das
bedeutet, dass er den Laderaum nicht überprüfen kann. Er darf davon
ausgehen, dass die Stellen, die den Laderaum verplombt haben, sich
davon überzeugt haben, dass sich keine illegalen Einwanderer an Bord
befinden.
FPX: Nehmen
wir einmal an, der Fahrer hat einen Container übernommen.
Unterwegs glaubt er, verdächtige Geräusche oder Bewegungen auf der
Ladefläche wahrzunehmen. Was würden Sie diesem Fahrer raten?
Jarkiewicz: Der Fahrer sollte
sich sofort an eine Polizei- oder Zolldienststelle wenden. Dort kann
man die Plomben lösen und den Laderaum inspizieren.
Selbstverständlich bekommt der Fahrer von den Beamten anschließend
eine Bestätigung über die Öffnung der Ladeeinheit und die
Neuverplombung. Bevor die Polizei oder der Zoll eine Plombe löst,
versuchen die Beamten meistens mit technischen Hilfsmitteln, wie
beispielsweise einer Wärmebildkamera, festzustellen, ob sich
Personen auf der Ladefläche aufhalten. Teilweise werden auch
CO2-Messgeräte eingesetzt, die das beim Atmen freigesetzte CO2
anzeigen.
FPX: Das
bedeutet für den Fahrer natürlich einen zusätzlichen Aufwand, der
dazu führen kann, dass er seine Fracht nicht mehr pünktlich
abliefern kann. Viele Fahrer scheuen diese Komplikationen, fahren
einfach weiter und reden sich ein, sie hätten sich wohl getäuscht.
Was würde passieren, wenn die Polizei kontrolliert und dabei
illegale Einwanderer entdeckt?
Jarkiewicz: Der Fahrer hätte
natürlich mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen, ebenso wie das
Unternehmen. Sollten sich im Verlauf der Ermittlungen Hinweise
darauf ergeben, dass der Fahrer von der Schleusung wusste oder
zumindest bei genügender Aufmerksamkeit davon hätte wissen können,
drohen ihm empfindliche Freiheitsstrafen. Schleusung illegaler
Einwanderer gehört meist in den Bereich der organisierten
Kriminalität. Außerdem besteht bei solchen Fahrten immer auch das
Risiko, dass Menschen während der Fahrt zu Schaden kommen. Es ist
also in jedem Fall sinnvoll, dass ein Fahrer, der den begründeten
Verdacht hat, mit seiner Ladung stimme etwas nicht, sich mit der
Polizei oder dem Zoll in Verbindung setzt.
FPX: Kommen
wir noch kurz auf die allgemeine Kriminalität auf der Straße zu
sprechen. Können Sie uns dazu ein oder zwei Beispiele geben?
Jarkiewicz: Unter Kriminalität
auf der Straße ist in diesem Zusammenhang insbesondere der Diebstahl
von Ladung, Ladeeinheiten oder gar ganzen Fahrzeugen zu verstehen.
Es kommt immer wieder - auch in Deutschland - vor, dass aus den
Speditionshöfen ganze Ladeeinheiten gestohlen werden. Schließlich
sind in einem Container oftmals Waren im Wert von über einer Million
Euro. Dagegen können sich nur die Speditionen durch entsprechende
Maßnahmen schützen. Fahrer haben dagegen hauptsächlich Probleme,
wenn sie unterwegs ihre Ruhezeit nehmen; dies gilt insbesondere,
wenn sie das Fahrzeug nachts abstellen müssen. Nicht umsonst werden
die Fahrer von Gefahrgut verpflichtet, ihr Fahrzeug nur in einem
gesicherten Bereich abzustellen. Diesen Rat muss man eigentlich
jedem Lkw-Fahrer geben.
FPX: Nun ist
es aber kein Geheimnis, dass es für Lkw-Fahrer zunehmend
schwieriger wird, auf den vorhandenen Rasthöfen der Autobahn oder
den Autohöfen in Autobahnnähe einen Stellplatz zu finden, um die
vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Nehmen wir aber einmal
an, der Fahrer hat einen Stellplatz auf einer Autobahnraststätte
gefunden. Er wird nachts wach und sieht, wie sich verdächtige
Gestalten an seinem Lkw oder an einem anderen Lkw zu schaffen
machen. Welchen Rat würden Sie diesem Fahrer geben?
Jarkiewicz: Er sollte sofort
alle Lichter an seinem Lkw einschalten und hupen und natürlich über
Handy sofort die Polizei informieren. Die Diebe wollen in aller
Regel bei ihrer Arbeit ungestört und unerkannt bleiben. Werden sie
gestört, suchen sie in aller Regel ganz schnell das Weite. Hier
können Lkw-Fahrer sich auch gegenseitig helfen, indem sie auch ein
Auge auf das Fahrzeug ihres Kollegen haben.
FPX:
Kollegen hören von Lkw-Fahrern, dass diese sich eine Eisenstange
oder ein Messer oder gar eine Schusswaffe in oder vor ihrer Liege
bereitlegen, um diese bei Bedarf einzusetzen. Was halten Sie
davon?
Jarkiewicz: Der Einsatz einer
Waffe, und dazu gehört auch die Eisenstange, wäre, wenn überhaupt,
nur im Fall der Notwehr zulässig. Diese setzt aber einen
gegenwärtigen Angriff auf die betreffende Person voraus. In aller
Regel wird also der Einsatz einer Eisenstange, eines Messers oder
gar einer Schusswaffe nicht zulässig sein. Besser ist es, wenn der
Fahrer versucht, sich so viele Details wie möglich zu merken, damit
er später der Polizei sachdienliche Hinweise und brauchbare
Täterbeschreibungen geben kann. Außerdem besitzen die meisten Fahrer
ein Handy. Heute kann man damit meistens auch fotografieren. Es wäre
in jedem Fall hilfreich, wenn der Fahrer einige Fotos machen würde.
FPX: Herr
Jarkiewicz, vielen Dank für dieses Gespräch.
Interview: Peter Tschöpe
Kontakt:
Martin Jarkiewicz
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