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Die
FahrSchulPraxis hat an dieser Stelle schon mehrfach vor
Abzockversuchen durch dubiose Angebote für Einträge in Adressbüchern
oder Internetverzeichnissen gewarnt. In jüngster Zeit flatterte nun
erneut vielen Fahrschulen ein als Anschreiben zur
Datenaktualisierung gut getarnter Vertrag der Firma Deutscher
Adressdienst (DAD) mit Sitz in Hamburg ins Haus.

Die Masche ist immer
wieder dieselbe: Die Fahrschule bekommt einen freundlichen Brief mit
dem Hinweis, sie sei bereits seit längerer Zeit mit gutem Erfolg im
Deutschen Internetregister verzeichnet. Um den Eintrag auf den
aktuellen Stand bringen zu können, bitte man nun höflich darum, die
auf dem anhängenden Beiblatt (Bsp. siehe oben) aufgelisteten Daten
zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Es sei ja
schließlich im Interesse jedes Unternehmens, dass nur korrekte
Angaben veröffentlicht werden. Im Übrigen wünsche die Redaktion
weiterhin viel Erfolg mit dem Eintrag im Deutschen Internetregister
...
Hohe Kosten im Kleingedruckten versteckt!
Auf dem angekündigten
Beiblatt findet man tatsächlich eine Menge korrekter Daten. Aber
Vorsicht: Eine Rücksendung mit Unterschrift und dem dazugehörigen
Firmenstempel kann teuer werden. Erst im Kleingedruckten wird
deutlich, dass man dadurch mit der Firma einen kostspieligen
Zweijahresvertrag abschließt. Die Kosten belaufen sich dabei pro
Jahr auf sage und schreibe 958 € zuzüglich Mehrwertsteuer! Eine
leichtfertig geleistete Unterschrift rächt sich also mit insgesamt
2.280,04 €.
Vertrag ist Vertrag
Manchmal wenden sich
Mitglieder nach der (ungewollten) Unterzeichnung eines solchen
Vertrags Hilfe suchend an ihren Verband. Doch weder der noch der
beste Anwalt kann hier abhelfen: Verträge sind grundsätzlich
bindend, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich oder per
E-Mail abgeschlossen wurden, und sind deshalb einzuhalten. Es gibt
also kein generelles Recht, sich von einem einmal abgeschlossenen
Vertrag wieder zu lösen oder bereits gekaufte Ware zurückzugeben.
Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Hierzu gehören
u. a. Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern, wenn diese an
der Haustür, auf Freizeitveranstaltungen oder über das Internet
abgeschlossen wurden. Kosten und Ärger lassen sich aber in solchen
Fällen bereits im Vorfeld ganz leicht vermeiden, wenn man sich
angewöhnt, nur das zu unterschreiben, was man vorher sehr genau und
bis zum Ende gelesen hat. Im Fall der Firma Deutscher Adressdienst (DAD)
empfiehlt es sich außerdem, deren Schreiben sofort in den Papierkorb
zu werfen.
Jochen Klima |