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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2008, Seite 220

Deutscher Adressdienst (DAD)

Abzocke mit Adresseinträgen

 

Die FahrSchulPraxis hat an dieser Stelle schon mehrfach vor Abzockversuchen durch dubiose Angebote für Einträge in Adressbüchern oder Internetverzeichnissen gewarnt. In jüngster Zeit flatterte nun erneut vielen Fahrschulen ein als Anschreiben zur Datenaktualisierung gut getarnter Vertrag der Firma Deutscher Adressdienst (DAD) mit Sitz in Hamburg ins Haus.

Die Masche ist immer wieder dieselbe: Die Fahrschule bekommt einen freundlichen Brief mit dem Hinweis, sie sei bereits seit längerer Zeit mit gutem Erfolg im Deutschen Internetregister verzeichnet. Um den Eintrag auf den aktuellen Stand bringen zu können, bitte man nun höflich darum, die auf dem anhängenden Beiblatt (Bsp. siehe oben) aufgelisteten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Es sei ja schließlich im Interesse jedes Unternehmens, dass nur korrekte Angaben veröffentlicht werden. Im Übrigen wünsche die Redaktion weiterhin viel Erfolg mit dem Eintrag im Deutschen Internetregister ...

Hohe Kosten im Kleingedruckten versteckt!

Auf dem angekündigten Beiblatt findet man tatsächlich eine Menge korrekter Daten. Aber Vorsicht: Eine Rücksendung mit Unterschrift und dem dazugehörigen Firmenstempel kann teuer werden. Erst im Kleingedruckten wird deutlich, dass man dadurch mit der Firma einen kostspieligen Zweijahresvertrag abschließt. Die Kosten belaufen sich dabei pro Jahr auf sage und schreibe 958 € zuzüglich Mehrwertsteuer! Eine leichtfertig geleistete Unterschrift rächt sich also mit insgesamt 2.280,04 €.

Vertrag ist Vertrag

Manchmal wenden sich Mitglieder nach der (ungewollten) Unterzeichnung eines solchen Vertrags Hilfe suchend an ihren Verband. Doch weder der noch der beste Anwalt kann hier abhelfen: Verträge sind grundsätzlich bindend, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich oder per E-Mail abgeschlossen wurden, und sind deshalb einzuhalten. Es gibt also kein generelles Recht, sich von einem einmal abgeschlossenen Vertrag wieder zu lösen oder bereits gekaufte Ware zurückzugeben. Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Hierzu gehören u. a. Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern, wenn diese an der Haustür, auf Freizeitveranstaltungen oder über das Internet abgeschlossen wurden. Kosten und Ärger lassen sich aber in solchen Fällen bereits im Vorfeld ganz leicht vermeiden, wenn man sich angewöhnt, nur das zu unterschreiben, was man vorher sehr genau und bis zum Ende gelesen hat. Im Fall der Firma Deutscher Adressdienst (DAD) empfiehlt es sich außerdem, deren Schreiben sofort in den Papierkorb zu werfen.

Jochen Klima

FahrSchulPraxis
Ausgabe April 2008

Erscheinungsdatum 15.04.2008

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