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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2008, Seite 223

100er Busse

Prüfungsfrage vorläufig gestrichen

 

Durch die 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, veröffentlicht in Ausgabe 02/08 dieser Zeitschrift, wurden die Regelungen für die 100er-Busse geändert. Seit Inkrafttreten der Verordnung (08.12.2007) müssen neu in Verkehr kommende Busse nur noch die in der Neufassung des § 18 Absatz 5 genannten Anforderungen erfüllen, um auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren zu dürfen.

In dieser Vorschrift ist die bisherige Regelung, wonach an 100er Bussen runderneuerte Reifen nur an Achsen mit Zwillingsbereifung verwendet werden dürfen, entfallen. Hinsichtlich der Bereifung gilt jetzt nur noch, dass der Bus auf der vorderen Lenkachse nicht mit nachgeschnittenen Reifen ausgestattet sein darf. Für die vor dem 08.12.2007 in den Verkehr gekommenen Busse gilt die bisherige Regelung aber weiterhin.

Die Antworten auf die Prüfungsfrage 2.7.01-237 treffen deshalb nicht mehr in jedem Fall zu. Deshalb wird diese Frage vorläufig auf den amtlichen Prüfungsbogen nicht mehr verwendet. In den von den Verlagen herausgegebenen Übungsbogen wird die Frage aber wahrscheinlich noch so lange zu finden sein, bis die aktuelle Auflage verbraucht ist. Busfahrlehrer sollten ihre Schüler darauf hinweisen.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe April 2008

Erscheinungsdatum 15.04.2008

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