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Durch
die 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung,
veröffentlicht in Ausgabe 02/08 dieser Zeitschrift, wurden die
Regelungen für die 100er-Busse geändert. Seit Inkrafttreten der
Verordnung (08.12.2007) müssen neu in Verkehr kommende Busse nur
noch die in der Neufassung des § 18 Absatz 5 genannten Anforderungen
erfüllen, um auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren zu
dürfen.
In dieser Vorschrift
ist die bisherige Regelung, wonach an 100er Bussen runderneuerte
Reifen nur an Achsen mit Zwillingsbereifung verwendet werden dürfen,
entfallen. Hinsichtlich der Bereifung gilt jetzt nur noch, dass der
Bus auf der vorderen Lenkachse nicht mit nachgeschnittenen Reifen
ausgestattet sein darf. Für die vor dem 08.12.2007 in den Verkehr
gekommenen Busse gilt die bisherige Regelung aber weiterhin.
Die Antworten auf die
Prüfungsfrage 2.7.01-237 treffen deshalb nicht mehr in jedem
Fall zu. Deshalb wird diese Frage vorläufig auf den amtlichen
Prüfungsbogen nicht mehr verwendet. In den von den Verlagen
herausgegebenen Übungsbogen wird die Frage aber wahrscheinlich noch
so lange zu finden sein, bis die aktuelle Auflage verbraucht ist.
Busfahrlehrer sollten ihre Schüler darauf hinweisen.
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