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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Mai/2008, Seite 274

Umtausch von "EU-Fahrlehrerscheinen"

DV-FahrlG:
Liste der Unterschiede

 

Wie bereits berichtet, hat der Bundesrat am 14.3.2008 die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz geändert. Dabei wurden in § 1 die Regelungen über den Anpassungslehrgang und die Eignungsprüfung bei Erteilung einer deutschen Fahrlehrerlaubnis an einen "EG Fahrlehrer" den jüngsten Änderungen des Fahrlehrergesetzes angepasst. Von besonderer Bedeutung ist der vom Bundesrat eingebrachte Abs. 9. Darin wird das Bundesverkehrsministerium verpflichtet, innerhalb von 10 Monaten nach Verkündung der Änderungsverordnung im Verkehrsblatt eine Liste über die in den anderen Staaten der EU geltenden Anforderungen für die Erteilung einer Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis im Verkehrsblatt zu veröffentlichen. Damit lassen sich Unterschiede zu den in Deutschland für den Berufszugang geltenden Regelungen leichter erkennen. Die Erlaubnisbehörden werden die Liste als wichtige Entscheidungshilfe begrüßen, vor allem auch, wenn es um die Erlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeit als Fahrlehrer geht; denn diese gilt als erteilt, wenn die Erlaubnisbehörde nicht innerhalb kurzer Frist den Antrag ablehnt.

Die Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, die am 17.04.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 18.04.2008 in Kraft getreten ist wurde in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Mai/2008, S. 274, veröffentlicht.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Mai 2008

Erscheinungsdatum 15.05.2008

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