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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
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70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
20.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Mai/2008, Seite 274 |
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Umtausch von "EU-Fahrlehrerscheinen"
DV-FahrlG:
Liste der Unterschiede
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bereits berichtet, hat der Bundesrat am 14.3.2008 die
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz geändert. Dabei wurden
in § 1 die Regelungen über den Anpassungslehrgang und die
Eignungsprüfung bei Erteilung einer deutschen Fahrlehrerlaubnis an
einen "EG Fahrlehrer" den jüngsten Änderungen des Fahrlehrergesetzes
angepasst. Von besonderer Bedeutung ist der vom Bundesrat
eingebrachte Abs. 9. Darin wird das Bundesverkehrsministerium
verpflichtet, innerhalb von 10 Monaten nach Verkündung der
Änderungsverordnung im Verkehrsblatt eine Liste über die in den
anderen Staaten der EU geltenden Anforderungen für die Erteilung
einer Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis im Verkehrsblatt zu
veröffentlichen. Damit lassen sich Unterschiede zu den in
Deutschland für den Berufszugang geltenden Regelungen leichter
erkennen. Die Erlaubnisbehörden werden die Liste als wichtige
Entscheidungshilfe begrüßen, vor allem auch, wenn es um die
Erlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeit als
Fahrlehrer geht; denn diese gilt als erteilt, wenn die
Erlaubnisbehörde nicht innerhalb kurzer Frist den Antrag ablehnt.
Die
Erste Verordnung zur Änderung der
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, die am
17.04.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 18.04.2008
in Kraft getreten ist wurde in der FahrSchulPraxis, Ausgabe
Mai/2008, S. 274, veröffentlicht.
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FahrSchulPraxis
Ausgabe
Mai 2008
Erscheinungsdatum 15.05.2008
Artikel dieser Ausgabe im WWW:
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