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Schon
immer bekommt der Steuerpflichtige von dem für seinen Wohnsitz
zuständigen Finanzamt eine Steuernummer, Eheleute haben meist eine
gemeinsame. Zieht ein Steuerpflichtiger in den Zuständigkeitsbereich
eines anderen Finanzamtes um, ändert sich zwangsläufig auch seine
Steuernummer. Das soll sich nun ändern.
Ursprünglich sollte die
„alte“ Steuernummer schon zum 1. Juli 2007 durch die 11-stellige
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ersetzt werden. Die
Steuer-ID wird nicht mehr vom Finanzamt, sondern vom
Bundeszentralamt für Steuern ausgegeben. So soll sichergestellt
werden, dass bei Umzug, Berufswechsel oder bei Änderung der
Rechtsform eines Unternehmens der Steuerpflichtige immer unter der
gleichen Nummer weitergeführt wird und dem Finanzamt nicht
entschwinden kann. Bekanntlich beginnt die Steuerpflicht eines
Bürgers mit seiner Geburt. Deshalb wird auch künftig jedes
Neugeborene mit dieser Steuer-ID beglückt werden.
Von
der Wiege bis zur Bahre - und noch länger
Die Steuer-ID
erlischt nicht mit dem Tod eines Menschen, sondern erst 20 Jahre
danach. Damit sollen Nachforderungen aus erst Jahre nach dem Tod
eines Erblassers festgestellten Steuerhinterziehungen sichergestellt
werden. Pech für die Erben, die dafür dann geradestehen müssen.
Die
Steuer-ID trifft demnächst ein
Grundlage für die
Neuregelung ist § 139 b der Abgabenordnung (AO). Die Einführung der
Steuer-ID machte es erforderlich, die dezentral geführten
Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten
Personen aus rund 5.300 Meldestellen zentral zu erfassen und dabei
alle eventuell mehrfach registrierten Personen herauszufiltern.
Diese Arbeiten dauerten länger als ursprünglich gedacht war.
Inzwischen sind die Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen. In den
nächsten Monaten werden alle in Deutschland registrierten Personen
vom Bundeszentralamt für Steuern ihre Steuer-ID mitgeteilt bekommen.
Ab diesem Zeitpunkt muss bei allen Mitteilungen an das Finanzamt
anstelle der bisherigen Steuernummer die Steuer-ID angegeben werden;
für eine gewisse Übergangszeit wird auch noch die alte Steuernummer
akzeptiert. Die Steuer-ID wird aber künftig nicht nur für das
Steuerwesen, sondern beispielsweise auch für Kindergeldzahlungen,
Beihilfen und Ähnliches genutzt. Bei den Kindergeldzahlungen wird
die bisherige Kindergeldnummer durch die Steuer-ID des Kindes
ersetzt.
Wirtschafts-ID für Unternehmen
Von dieser
Neuregelung sind nach § 139 c AO auch alle Wirtschaftsunternehmen
(juristische Personen wie AG, GmbH, Personengesellschaften wie OHG
oder KG und Einzelunternehmen) betroffen. Sie bekommen eine
Wirtschafts-ID zugeteilt, die unmittelbar nach Gründung des
Unternehmens vergeben und - wie die Steuer-ID - erst Jahre nach
Beendigung des Unternehmens gelöscht wird.
Nachdruck von Geschäftspapieren
Wer in nächster Zeit
Geschäftspapiere braucht, sollte keine allzu große Auflage
bestellen, da nach Bekanntgabe der Steuer-ID oder der Wirtschafts-ID
diese anstelle der bisherigen Steuernummer oder der
Umsatzsteueridentifizierungsnummer auf den Geschäftspapieren
angegeben werden muss.
Jürgen Bauer |