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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Mai/2008, Seite 286

Der nummerierte Steuerbürger

Steuer-ID ersetzt Steuernummer

 

Schon immer bekommt der Steuerpflichtige von dem für seinen Wohnsitz zuständigen Finanzamt eine Steuernummer, Eheleute haben meist eine gemeinsame. Zieht ein Steuerpflichtiger in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes um, ändert sich zwangsläufig auch seine Steuernummer. Das soll sich nun ändern.

Ursprünglich sollte die „alte“ Steuernummer schon zum 1. Juli 2007 durch die 11-stellige Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ersetzt werden. Die Steuer-ID wird nicht mehr vom Finanzamt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern ausgegeben. So soll sichergestellt werden, dass bei Umzug, Berufswechsel oder bei Änderung der Rechtsform eines Unternehmens der Steuerpflichtige immer unter der gleichen Nummer weitergeführt wird und dem Finanzamt nicht entschwinden kann. Bekanntlich beginnt die Steuerpflicht eines Bürgers mit seiner Geburt. Deshalb wird auch künftig jedes Neugeborene mit dieser Steuer-ID beglückt werden.

Von der Wiege bis zur Bahre - und noch länger

Die Steuer-ID erlischt nicht mit dem Tod eines Menschen, sondern erst 20 Jahre danach. Damit sollen Nachforderungen aus erst Jahre nach dem Tod eines Erblassers festgestellten Steuerhinterziehungen sichergestellt werden. Pech für die Erben, die dafür dann geradestehen müssen.

Die Steuer-ID trifft demnächst ein

Grundlage für die Neuregelung ist § 139 b der Abgabenordnung (AO). Die Einführung der Steuer-ID machte es erforderlich, die dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5.300 Meldestellen zentral zu erfassen und dabei alle eventuell mehrfach registrierten Personen herauszufiltern. Diese Arbeiten dauerten länger als ursprünglich gedacht war. Inzwischen sind die Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen. In den nächsten Monaten werden alle in Deutschland registrierten Personen vom Bundeszentralamt für Steuern ihre Steuer-ID mitgeteilt bekommen. Ab diesem Zeitpunkt muss bei allen Mitteilungen an das Finanzamt anstelle der bisherigen Steuernummer die Steuer-ID angegeben werden; für eine gewisse Übergangszeit wird auch noch die alte Steuernummer akzeptiert. Die Steuer-ID wird aber künftig nicht nur für das Steuerwesen, sondern beispielsweise auch für Kindergeldzahlungen, Beihilfen und Ähnliches genutzt. Bei den Kindergeldzahlungen wird die bisherige Kindergeldnummer durch die Steuer-ID des Kindes ersetzt.

Wirtschafts-ID für Unternehmen

Von dieser Neuregelung sind nach § 139 c AO auch alle Wirtschaftsunternehmen (juristische Personen wie AG, GmbH, Personengesellschaften wie OHG oder KG und Einzelunternehmen) betroffen. Sie bekommen eine Wirtschafts-ID zugeteilt, die unmittelbar nach Gründung des Unternehmens vergeben und - wie die Steuer-ID - erst Jahre nach Beendigung des Unternehmens gelöscht wird.

Nachdruck von Geschäftspapieren

Wer in nächster Zeit Geschäftspapiere braucht, sollte keine allzu große Auflage bestellen, da nach Bekanntgabe der Steuer-ID oder der Wirtschafts-ID diese anstelle der bisherigen Steuernummer oder der Umsatzsteueridentifizierungsnummer auf den Geschäftspapieren angegeben werden muss.

Jürgen Bauer

FahrSchulPraxis
Ausgabe Mai 2008

Erscheinungsdatum 15.05.2008

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