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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2008, Seite 348

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Abschreibungsregeln verschlechtert

 

Wirtschaftgüter mit einem Anschaffungspreis von nicht mehr als 410 € netto galten bisher als geringwertig und durften im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Mit dieser Regelung konnte ein Unternehmen seine Steuerbelastung etwas eindämmen. Leider hat der Gesetzgeber diese einfache Regelung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 durch eine wesentlich kompliziertere ersetzt. Dabei ist es doch das meist mit großem Pathos verkündete Ziel aller politischen Parteien, das Steuersystem zu vereinfachen...

Von Ansgar Brendel erhalten Sie ausführliche Informationen zu der neuen Regelung in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juni/2008, ab S. 348.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2008

Erscheinungsdatum 15.06.2008

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