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Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten nehmen rasch zu. Die
Fahrpersonalverordnung (FPersV) verpflichtet die Halter dieser
Fahrzeuge, die auf den Fahrerkarten gespeicherten Daten im Abstand
von höchstens 28 Tagen und die im Kontrollgerät gespeicherten Daten
im Abstand von höchstens drei Monaten auszulesen, sie auf ein
externes Medium zu speichern und von den gespeicherten Daten eine
Sicherheitskopie anzufertigen. Speichermedium und Sicherungskopie
müssen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt und bei Kontrollen den
zuständigen Stellen zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
Die Tatsache, dass der
Halter verpflichtet ist, die Daten auszulesen, bedeutet aber nicht,
dass er selbst auch im Besitz der entsprechenden Geräte und Software
sein muss. Er kann mit dem Auslesen und Speichern der Daten auch ein
Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Beispielsweise bietet der
TÜV SÜD einen entsprechenden Service an. Aber auch die
Fahrzeughersteller haben die Möglichkeiten erkannt, ihren Kunden
damit zusätzlichen Service anzubieten.
Outsourcing
Das englische
Kunstwort bedeutet: Auslagerung von Unternehmensaufgaben an einen
Dienstleister. So bietet die Daimler AG europaweit als erstes
Unternehmen einen zertifizierten Fahrerkarten Download an.
Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug mit einem FleetBoard
ausgestattet ist. Die Daten der Fahrerkarten werden in den
FleetBoard-Rechner eingelesen. Dazu muss das Fahrzeug weder zu
seinem Betrieb zurückkommen noch eine Werkstatt oder
Daimler-Niederlassung aufsuchen. Der Fahrer muss seine Fahrerkarte
lediglich in den FleetBoard-Rechner einschieben. Von dort werden die
Daten auf Knopfdruck per GPRS-Verbindung (gebündelter Funkdienst) an
das gesicherte Daimler Rechenzentrum übermittelt, dort mit einer
digitalen Signatur gespeichert und für die Dauer von 24 Monaten
dreifach gesichert. Sollte das Gerät einmal keine GPRS-Verbindung
aufbauen können, kann der Fahrzeugrechner bis zu 12 Fahrerkarten
zwischenspeichern. Für Speditionen im internationalen Verkehr, deren
Fahrzeuge oft Wochen oder Monate lang nicht zum Standort
zurückkehren, bietet sich damit eine einfache und effiziente
Arbeitserleichterung. Die Download-Lösung wurde von DEKRA
zertifiziert. Das DEKRA-Zertifikat bescheinigt Daimler FleetBoard,
dass der Fahrerkarten Download alle gesetzlichen Anforderungen in
Bezug auf sicheres Auslesen, sichere Übertragung und Bereitstellung
der Fahrerkartendaten erfüllt.
Fahrschulen sind befreit
Fahrschulen sind nach
§ 18 Abs. 1 Nr. 7 F-PersV von der Anwendung der EG-Verordnung
561/2006 und 3821/85 über die Lenk- und Ruhezeiten sowie das
Kontrollgerät befreit. Sie unterliegen deshalb auch nicht den
Speicher-, Sicherungs- und Aufbewahrungspflichten der Daten nach der
Fahrpersonalverordnung. Gleichwohl kann es auch für eine Fahrschule,
deren Ausbildungsfahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät
ausgestattet ist, von Interesse sein, die vom Kontrollgerät
aufgezeichneten Daten auszuwerten. Der Erwerb der erforderlichen
Software ist ebenso wenig erforderlich wie das Erlernen des Umgangs
mit dieser Software. Der TÜV SÜD bietet interessierten Fahrschulen
die Möglichkeit, die Daten aus dem Kontrollgerät auszulesen.
Peter Tschöpe |