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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2008, Seite 351

Digitales Kontrollgerät

Daten müssen gesichert werden

 

Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten nehmen rasch zu. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) verpflichtet die Halter dieser Fahrzeuge, die auf den Fahrerkarten gespeicherten Daten im Abstand von höchstens 28 Tagen und die im Kontrollgerät gespeicherten Daten im Abstand von höchstens drei Monaten auszulesen, sie auf ein externes Medium zu speichern und von den gespeicherten Daten eine Sicherheitskopie anzufertigen. Speichermedium und Sicherungskopie müssen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt und bei Kontrollen den zuständigen Stellen zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

Die Tatsache, dass der Halter verpflichtet ist, die Daten auszulesen, bedeutet aber nicht, dass er selbst auch im Besitz der entsprechenden Geräte und Software sein muss. Er kann mit dem Auslesen und Speichern der Daten auch ein Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Beispielsweise bietet der TÜV SÜD einen entsprechenden Service an. Aber auch die Fahrzeughersteller haben die Möglichkeiten erkannt, ihren Kunden damit zusätzlichen Service anzubieten.

Outsourcing

Das englische Kunstwort bedeutet: Auslagerung von Unternehmensaufgaben an einen Dienstleister. So bietet die Daimler AG europaweit als erstes Unternehmen einen zertifizierten Fahrerkarten Download an. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug mit einem FleetBoard ausgestattet ist. Die Daten der Fahrerkarten werden in den FleetBoard-Rechner eingelesen. Dazu muss das Fahrzeug weder zu seinem Betrieb zurückkommen noch eine Werkstatt oder Daimler-Niederlassung aufsuchen. Der Fahrer muss seine Fahrerkarte lediglich in den FleetBoard-Rechner einschieben. Von dort werden die Daten auf Knopfdruck per GPRS-Verbindung (gebündelter Funkdienst) an das gesicherte Daimler Rechenzentrum übermittelt, dort mit einer digitalen Signatur gespeichert und für die Dauer von 24 Monaten dreifach gesichert. Sollte das Gerät einmal keine GPRS-Verbindung aufbauen können, kann der Fahrzeugrechner bis zu 12 Fahrerkarten zwischenspeichern. Für Speditionen im internationalen Verkehr, deren Fahrzeuge oft Wochen oder Monate lang nicht zum Standort zurückkehren, bietet sich damit eine einfache und effiziente Arbeitserleichterung. Die Download-Lösung wurde von DEKRA zertifiziert. Das DEKRA-Zertifikat bescheinigt Daimler FleetBoard, dass der Fahrerkarten Download alle gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf sicheres Auslesen, sichere Übertragung und Bereitstellung der Fahrerkartendaten erfüllt.

Fahrschulen sind befreit

Fahrschulen sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 7 F-PersV von der Anwendung der EG-Verordnung 561/2006 und 3821/85 über die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Kontrollgerät befreit. Sie unterliegen deshalb auch nicht den Speicher-, Sicherungs- und Aufbewahrungspflichten der Daten nach der Fahrpersonalverordnung. Gleichwohl kann es auch für eine Fahrschule, deren Ausbildungsfahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, von Interesse sein, die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Daten auszuwerten. Der Erwerb der erforderlichen Software ist ebenso wenig erforderlich wie das Erlernen des Umgangs mit dieser Software. Der TÜV SÜD bietet interessierten Fahrschulen die Möglichkeit, die Daten aus dem Kontrollgerät auszulesen.

Peter Tschöpe

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2008

Erscheinungsdatum 15.06.2008

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