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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juni/2008, Seite 356

Ihre Landesagentur der Fahrlehrerversicherung informiert

Altersvorsorge bleibt von der Abgeltungssteuer verschont

 

Zum 1. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Ab dann unterliegen Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen wie Dividenden, Zinsen und Erträge aus Veräußerungsgewinnen von Wertpapieren dem einheitlichen Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer gilt für private Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen und für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Die auszahlende Stelle behält die Steuer ein und führt diese an das Finanzamt ab. Sofern der persönliche Steuersatz eines Steuerpflichtigen weniger als 25% beträgt, kann er für seine Kapitaleinkünfte auf Antrag individuelle Veranlagung wählen.

Was gilt für die klassische Kapital-Lebensversicherung?

Auf die Lebensversicherung hat diese steuerliche Neuregelung keinen Einfluss. Ausnahme: Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der Abgeltungssteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat. Bisher war nur die Kündigung einer Lebensversicherung steuerpflichtig, wenn seit Abschluss weniger als 12 Jahre vergangen waren. Die seit Anfang 2005 bestehenden steuerlichen Regelungen für die Lebensversicherung bleiben auch nach Einführung der Abgeltungssteuer unverändert.

Das bedeutet:

a) Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen, die vor dem 31.12.2004 mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren abgeschlossen wurden, sind weiterhin vollständig steuerfrei.
 

b) Versicherungsleistungen aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Verträgen sind steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den ausbezahlten Versicherungsleistungen und den eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Sofern Leistungen aus diesen Lebensversicherungen nach dem 60. Lebensjahr und nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsschluss ausbezahlt werden, wird nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages besteuert. Allerdings ist ab dem Jahr 2009 vorgesehen, für die Besteuerung des hälftigen Wertzuwachses den progressiven Steuertarif zugrunde zu legen.

Ist die Riester-Rente von der neuen Abgeltungssteuer betroffen?

Nein. Gleichgültig, ob Riester- oder Basis-Rente, ob betriebliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung, in diese Vorsorgearten greift die Abgeltungssteuer nicht ein. Mit der Ertragsanteilsbesteuerung bleibt die steuerliche Begünstigung der Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung weiterhin erhalten.

Fazit:

Geldanlagen in den genannten Arten der Altersvorsorge werden mit Einführung der Abgeltungssteuer im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen noch attraktiver. Wer sein Geld gut anlegen will, sollte sich für die private und betriebliche Altersversorgung entscheiden.

Wenn Sie dieses Thema näher interessiert, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner in Sachen Altersvorsorge, Herrn Toni Borosch (Tel.-Nr. 0711/839875-60). Gerne können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail an die Verbandsgeschäftsstelle richten. Wir leiten diese dann gerne an Herrn Borosch weiter...

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juni 2008

Erscheinungsdatum 15.06.2008

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