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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2008, Seite 380

BGH schafft Klarheit

Wo enden verkehrsberuhigte Bereiche?

Häufig steht das Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ (Zeichen 326) nicht unmittelbar vor, sondern in etwas Distanz, teilweise bis zu 30 Meter vor der nächstfolgenden Kreuzung oder Einmündung. Rechtsprechung und Literatur vertraten in solchen Fällen unterschiedliche Positionen. Mit Urteil vom 20.11.07 hat der BGH letztinstanzlich entschieden: Auch wenn das Zeichen 326 bis zu 30 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung aufgestellt ist, gelten für die den verkehrsberuhigten Bereich verlassenden Fahrzeuge die Regeln des § 10 StVO, nicht aber die Vorfahrtregel „rechts vor links“ (VI ZR 8/07 in NZV 4/2008 Seite 193)...

Details zum Urteil des BGH lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2008, S. 380.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Juli 2008

Erscheinungsdatum 15.07.2008

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