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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
20.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2008, Seite 380 |
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BGH schafft Klarheit
Wo enden verkehrsberuhigte
Bereiche?
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Häufig
steht das Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“
(Zeichen 326) nicht unmittelbar vor, sondern in etwas Distanz,
teilweise bis zu 30 Meter vor der nächstfolgenden Kreuzung oder
Einmündung. Rechtsprechung und Literatur vertraten in solchen Fällen
unterschiedliche Positionen. Mit Urteil vom 20.11.07 hat der BGH
letztinstanzlich entschieden: Auch wenn das Zeichen 326 bis zu 30
Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung aufgestellt ist, gelten für
die den verkehrsberuhigten Bereich verlassenden Fahrzeuge die Regeln
des § 10 StVO, nicht aber die Vorfahrtregel „rechts vor links“ (VI
ZR 8/07 in NZV 4/2008 Seite 193)...
Details zum Urteil des BGH lesen Sie
in der FahrSchulPraxis, Ausgabe Juli/2008, S. 380.
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FahrSchulPraxis
Ausgabe
Juli 2008
Erscheinungsdatum 15.07.2008
Artikel dieser Ausgabe im WWW:
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