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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2008, Seite 486

Neue Arbeitsgruppe

Die Lage der Angestellten

 

Im Editorial des Juniheftes hatte der Verbandsvorsitzende angekündigt, im Herbst die angestellten Fahrlehrer/innen, gleich, ob in Voll- oder in Teilzeit tätig, zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen. Dabei soll versucht werden, ein realistisches Bild über die aktuelle soziale Situation sowie die fachlichen und sonstigen Anforderungen an angestellte Fahrlehrer in Baden-Württemberg zu erhalten. Inzwischen wurde mit Kollege Günter Rau, dem Arbeitnehmervertreter des Verbandes, der Termin für das Treffen abgestimmt.

Kollege Rau hat Anfang September alle dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. angehörenden angestellten Fahrlehrer persönlich für den 09.10.2008 zu dem Erfahrungsaustausch eingeladen und um schriftliche Anmeldung gebeten. Die Veranstaltung findet in Korntal im Seminarraum der FSG/ TTVA mbH statt. Die Verbandsführung wünscht rege Teilnahme, damit ein möglichst breiter Überblick gegeben ist.

Wir wollen im Wesentlichen über diese Punkte sprechen:

  • Findet der Musteranstellungsvertrag der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. in wesentlichen Punkten unverändert Anwendung?

  • Welche Passagen des Vertrags sollten geändert, welche ergänzt werden?

  • Welche fachlichen Leistungen hat der angestellte Fahrlehrer in seinem Betrieb zu erbringen:

    • nur praktischen Unterricht?

    • regelmäßig auch theoretischen Unterricht?

    • regelmäßige Begleitung der von ihm/ihr ausgebildeten Schüler bei der praktischen Prüfung?

    • Bürotätigkeiten?

    • Fahrzeugpflege?

  • Vergütung:

    • Werden Fahrlehrer auf der Basis von Monatsgehalt oder gegen Stundenlohn angestellt?

    • Wie setzt sie sich zusammen? Gibt es signifikante regionale Unterschiede?

    • Urlaubs- und Feiertagsvergütung?

    • Boni, Sonderzuwendungen?

  • Darf das Fahrzeug der Fahrschule auch privat genutzt werden? Wie ist die private Nutzung geregelt?

  • Setzen Angestellte ihr eigenes Fahrzeug für die Schulung ein?

Ziel des Treffens ist es auch, Anregungen und Wünsche der Angestellten aufzugreifen und deren Realisierbarkeit zu besprechen.

Danach ein Forum mit den Fahrschulinhabern

Nach Auswertung der Ergebnisse soll zu diesen Fragen auch ein Meinungsaustausch der Fahrschulinhaber erfolgen. Vorrangiges Ziel dieser Aktivitäten ist es, die Stellung der Angestellten langfristig als künftig interessante, lohnende Alternative zur Selbständigkeit zu gestalten. Dabei muss freilich immer auch die wirtschaftliche Machbarkeit von Verbesserungen im Auge behalten werden.

Wir sind sicher, die Dialoge mit den Angestellten und den Fahrschulinhabern werden beiden Seiten nützen. Deshalb hoffen wir für beide Veranstaltungen auf guten Zuspruch.

Übrigens: Zufriedene Mitarbeiter sind langfristig ein Gewinn für jedes Unternehmen.

Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2008

Erscheinungsdatum 15.09.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

  Inhaltsverzeichnis
  Neue Arbeitsgruppe: Die Lage der Angestellten - Termin: 09.10.08
  Einladung: Regionalversammlungen 2008/2009
  Wo die IHK sich irrte: So darf eine Fahrschule firmieren
  Info-Veranstaltung: Berufskraftfahrerqualifikation - Termin: 29.10.08
  Schwarzarbeit: Sozialabgaben verjähren sehr spät
  BF 17: Wenn der Eleve mehr darf als der Begleiter
  Ihre Landesagentur der Fahrlehrerversicherung informiert: Generationenvertrag - Altersarmut inbegriffen
  Einladung: Arbeitskreis Nutzfahrzeuge "Wichtige Fragen für die Zukunft" - Termin: 15.10.08
  Gerichtsurteile: Disziplinierung im Straßenverkehr (807) Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (806) Ampelrot gilt zwingend (805) Vernichtung eines aufgemotzten Motorrollers (804) Keine Fahrradhelmpflicht (803) Fahrverbot gefährdet Existenzgrundlage (802) Selber schuld (801) Befristung eines Arbeitsvertrages (800) Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers (799) Keine Rundfunkgebühren für PC (798)