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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
20.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2008, Seite 494 |
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Wo die IHK sich irrte
So darf eine Fahrschule
firmieren
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Die
Art, wie Fahrschulen firmieren, ist recht vielseitig. Neben der
klassischen Firmierung mit Eigennamen („Fahrschule Max Müller“)
findet man häufig Fantasienamen wie „Fahrschule 19“ oder „Fahrschule
Learn & Drive“. Auch der Vorname des Inhabers wie beispielsweise
„Hugos Fahrschule“ (oft mit grammatikalisch falsch gebrauchtem
Apostroph: „Hugo’s“) ist mittlerweile weit verbreitet. Bei der
Namensgebung müssen aber diverse gesetzliche Regelungen beachtet
werden...
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dazu und wo sich die IHK irrte
in der FahrSchulPraxis, Ausgabe September/2008, ab S. 494.
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