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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2008, Seite 494

Wo die IHK sich irrte

So darf eine Fahrschule firmieren

 

Die Art, wie Fahrschulen firmieren, ist recht vielseitig. Neben der klassischen Firmierung mit Eigennamen („Fahrschule Max Müller“) findet man häufig Fantasienamen wie „Fahrschule 19“ oder „Fahrschule Learn & Drive“. Auch der Vorname des Inhabers wie beispielsweise „Hugos Fahrschule“ (oft mit grammatikalisch falsch gebrauchtem Apostroph: „Hugo’s“) ist mittlerweile weit verbreitet. Bei der Namensgebung müssen aber diverse gesetzliche Regelungen beachtet werden...

...lesen Sie mehr dazu und wo sich die IHK irrte in der FahrSchulPraxis, Ausgabe  September/2008, ab S. 494.

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2008

Erscheinungsdatum 15.09.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

  Inhaltsverzeichnis
  Neue Arbeitsgruppe: Die Lage der Angestellten - Termin: 09.10.08
  Einladung: Regionalversammlungen 2008/2009
  Wo die IHK sich irrte: So darf eine Fahrschule firmieren
  Info-Veranstaltung: Berufskraftfahrerqualifikation - Termin: 29.10.08
  Schwarzarbeit: Sozialabgaben verjähren sehr spät
  BF 17: Wenn der Eleve mehr darf als der Begleiter
  Ihre Landesagentur der Fahrlehrerversicherung informiert: Generationenvertrag - Altersarmut inbegriffen
  Einladung: Arbeitskreis Nutzfahrzeuge "Wichtige Fragen für die Zukunft" - Termin: 15.10.08
  Gerichtsurteile: Disziplinierung im Straßenverkehr (807) Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (806) Ampelrot gilt zwingend (805) Vernichtung eines aufgemotzten Motorrollers (804) Keine Fahrradhelmpflicht (803) Fahrverbot gefährdet Existenzgrundlage (802) Selber schuld (801) Befristung eines Arbeitsvertrages (800) Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers (799) Keine Rundfunkgebühren für PC (798)