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Fünf
Tage vor Erscheinen dieser Ausgabe der FahrSchulPraxis sind für alle
Busfahrer die Regelungen des
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes in Kraft getreten. Ein
Jahr später sind auch alle Lkw-Fahrer von diesen Vorschriften
betroffen. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat hierzu
bereits vor Monaten mehrere Informationsveranstaltungen
durchgeführt. Offensichtlich hatten nicht alle interessierten
Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit, sich ausführlich zu
informieren. Zumindest wird bei der Geschäftsstelle immer wieder
nach weiteren Informationsveranstaltungen gefragt.
Interessierte
Mitglieder, aber auch mit dieser Materie befasste
Behördenmitarbeiter/innen sind hiermit zur nächsten
Info-Veranstaltung eingeladen.
Termin:
29. Oktober 2008
von 09.00 Uhr bis etwa 12.00 Uhr
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Aufgrund der großen Resonanz wird am
11.02.2009
eine weitere
Info-Veranstaltungen in Korntal stattfinden.
Bei Interesse bitten wir um eine formlose Anmeldung.
Hier können Sie sich anmelden ...
Stand: 04.12.08 |
Ort:
Tagungsraum der FSG/TTVA mbH, 70825 Korntal-Münchingen, Zuffenhauser
Straße 3
Die Teilnahme ist
kostenlos.
Schriftliche
(formlose) Anmeldung ist erforderlich. Sie kann auch per
E-Mail geschickt werden. Da die
Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der
zeitlichen Reihenfolge berücksichtigt.
Inhalte:
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Die gesetzlichen
Regelungen – Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz,
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
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Ausbildung, Prüfung,
Weiterbildung - wer muss ab wann was beachten?
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Nachweise der
Grundqualifikation
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Aufgaben für die
Fahrschulen
Jeder Teilnehmer
erhält zum Abschluss eine umfangreiche Dokumentation. |