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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2008, Seite 510

Gesetzliche Rentenversicherung


Ihre Landesagentur der Fahrlehrerversicherung informiert

Generationenvertrag - Altersarmut inbegriffen?
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) basiert nicht - wie manche Beitragzahler noch immer meinen - auf Erträgen aus Kapitalrücklagen, sondern auf dem sogenannten Generationenvertrag. Das bedeutet, die aktuell Erwerbstätigen müssen Monat für Monat die Mittel für die Rentenzahlungen an die Ruheständler aufbringen.

Der Generationenvertrag – einst als große Sozialtat beschworen – ist längst keine Garantie mehr für eine auskömmliche Altersversorgung. Warum? Weil die Anzahl der Beitragszahler gegenüber der Anzahl der Rentner von Jahr zu Jahr schwindet. Die gesetzliche Rentenversicherung sitzt also in der demographischen Falle, denn heute kommen auf 100 Erwerbsfähige im Alter von 20 bis 59 Jahren etwa 42 Alte (60 und älter), während bei gleichbleibender demographischer Entwicklung spätestens im Jahr 2040 das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern eins zu eins sein wird.

Der „Eckrentner“

Dem Rentenniveau liegt als Berechnungsgrundlage der sog. „Eckrentner“ zugrunde. Diese fiktive Person erhält eine ungeschmälerte Rente, weil sie

  • während 45 Jahren ein Einkommen erzielt hat, das dem Durchschnittsverdienst in Deutschland entspricht
  • und davon ohne Unterbrechung Beiträge an die GRV abgeführt hat.

Diese Voraussetzungen werden viele künftige Rentner (trotz Altersgrenze 67) nicht erfüllen. Das aber bedeutet einschneidende Rentenkürzungen, sofern nicht zusätzlich Privatvorsorge getroffen wurde. In vielen Fällen wird dann Altersarmut kein wohlfeiles politisches Schlagwort mehr sein, sondern traurige Realität.

Versorgungslücke – mehr als 50%!

Nach einer statistischen Erhebung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge bezieht ein 35-jähriger Durchschnittsverdiener heutzutage ein Bruttomonatsgehalt von 2.200 € und erhält bei normaler Gehaltsentwicklung vor Renteneintritt ein monatliches Nettogehalt von ca. 1.665 €. Verlässt er sich allein auf die gesetzliche Rentenversicherung, kann er nach der aktuellen Berechnungsgrundlage bestenfalls eine Rente von 829 € erwarten. Die so entstehende Versorgungslücke von 836 € wäre fatal.

Deshalb unser Tipp:

Beugen Sie der Altersarmut vor! Dafür ist die private Altersvorsorge unverzichtbar.

Wenn Sie dieses Thema näher interessiert, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner in Sachen Altersvorsorge, Herrn Toni Borosch.

Herr Borosch ist in der Regel jeden zweiten Dienstag im Monat in der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes unter der Tel. 0711-839875-60 erreichbar (hier die nächsten Termine: 30.09.08 / 14.10.08 / 28.10.08).

E-Mails an H. Borosch, die Sie über unser Kontaktformular senden, leiten wir natürlich gerne umgehend an ihn weiter...

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe September 2008

Erscheinungsdatum 15.09.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

  Inhaltsverzeichnis
  Neue Arbeitsgruppe: Die Lage der Angestellten - Termin: 09.10.08
  Einladung: Regionalversammlungen 2008/2009
  Wo die IHK sich irrte: So darf eine Fahrschule firmieren
  Info-Veranstaltung: Berufskraftfahrerqualifikation - Termin: 29.10.08
  Schwarzarbeit: Sozialabgaben verjähren sehr spät
  BF 17: Wenn der Eleve mehr darf als der Begleiter
  Ihre Landesagentur der Fahrlehrerversicherung informiert: Generationenvertrag - Altersarmut inbegriffen
  Einladung: Arbeitskreis Nutzfahrzeuge "Wichtige Fragen für die Zukunft" - Termin: 15.10.08
  Gerichtsurteile: Disziplinierung im Straßenverkehr (807) Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (806) Ampelrot gilt zwingend (805) Vernichtung eines aufgemotzten Motorrollers (804) Keine Fahrradhelmpflicht (803) Fahrverbot gefährdet Existenzgrundlage (802) Selber schuld (801) Befristung eines Arbeitsvertrages (800) Insolvenzantragspflicht des GmbH-Geschäftsführers (799) Keine Rundfunkgebühren für PC (798)