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Donnerstagabend – Theorieunterricht: Bei der Behandlung der für die
Wahl der Fahrgeschwindigkeit maßgeblichen Faktoren geraten wir über
„persönliche Fähigkeiten des Fahrers“ in eine lebhafte Diskussion.
Nicht zuletzt geht es dabei um die Seniorinnen und Senioren, die
angeblich oft behindernd „durch die Gegend schleichen“. Meine jungen
Fahrschüler meinen unisono, solchen Menschen müsse man die
Fahrerlaubnis entziehen.
Ein Fahrschüler erzählt,
ein Bekannter sei durch die Prüfung gefallen, weil er zu langsam
gefahren sei, und er möchte wissen, wie ich dazu stehe. Als Antwort
zitierte ich zunächst § 3 Absatz 2 StVO: „Ohne triftigen Grund
dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den
Verkehrsfluss behindern.“ Und ich fügte an, dies gelte für
gestandene Führerscheinbesitzer und ergo auch für
Führerscheinanwärter. Schließlich müsse der Prüfer beurteilen
können, ob einer das Fahrzeug auch bei höheren Geschwindigkeiten
beherrsche.
Was
aber, wenn ich mich unsicher fühle?
„Was aber, wenn ich
mich ab einer bestimmten Geschwindigkeit nicht mehr sicher fühle?“
An dieser Stelle passt es gut, über Sinn und Zweck von Autobahn- und
Überlandfahrten zu sprechen. So verstehen die Schüler auch, weshalb
diese „Sonderfahrten“ erst gegen Ende der Ausbildung angesetzt
werden dürfen. Und es wird ihnen klar: Zügiges Mithalten auf der
Landstraße und der Autobahn muss im Zweifel so lange trainiert
werden, bis nach bestem Ermessen des Fahrlehrers die Unsicherheiten
beseitigt sind. Um das ohne Rückschläge für den Lernfortschritt zu
erreichen, ist es u. a. sehr wichtig, erst dann auf anspruchsvollen
Strecken außerorts zu üben, wenn die Inhalte der Grundausbildung
schon gut verankert sind. Geschichten über Genies, die angeblich bei
der Fahrschule Fix und Fertig GmbH & Co. KG schon in der vierten
Stunde auf die Autobahn durften, beeindrucken mich schon lange nicht
mehr. Freilich lasse ich in diesem Zusammenhang auch keinen Raum für
alberne Gerüchte, wonach man durchfalle, wenn man bei der Prüfung
auf der Landstraße statt exakt 100 km/h nur mit etwa 90 bis 95 km/h
fahre.
Am
anderen Morgen - Überlandfahrt
Wir fahren auf einer
gut ausgebauten Straße, auf der 100 km/h erlaubt und problemlos
möglich sind. Weit vor uns fährt ein Auto, das in der nächsten
Linkskurve aus unserem Sichtfeld verschwindet. Als wir ebenfalls
diese Kurve hinter uns haben und das Auto wieder sehen, hat sich die
Distanz zum Vorausfahrenden so drastisch verkleinert, dass wir auf
50 km/h herunter müssen, um den richtigen Abstand halten zu können.
Wer da vor uns fährt, ist in diesem Fall kein Tattergreis, sondern
ein Fahrschüler. Da zwischendurch einige weniger übersichtliche
Kurven kommen, zotteln wir dem Fahrschulwagen über eine Strecke von
mehreren Kilometern hinterher. Aber nicht nur wir: Ein Blick in den
Rückspiegel lässt erkennen, dass sich hinter uns eine Schlange
gebildet hat. Mein Schüler grinst mich an ...
Ein
Blick in die Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Ein kurzer Blick in
die Fahrschüler-Ausbildungsordnung sagt uns, dass Fahrschüler nicht
überfordert werden dürfen:
- § 1 Abs. 2 (4.
Spiegelstrich) verlangt vom Fahrlehrer, dem Schüler Wissen zur
realistischen Selbsteinschätzung zu vermitteln. Aber wie soll ein
Schüler das lernen, wenn er von seinem Fahrlehrer überfordert
wird?
- Im 5.
Spiegelstrich dieser Bestimmung wird gefordert, dem Schüler
rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten zu vermitteln.
Wie aber soll das
gehen, wenn ich meinem Schüler Fahraufgaben abverlange, die er
infolge seines noch geringen Ausbildungsstandes gar nicht leisten
kann? Was sollen solche „Gewaltritte“ beim Schüler bewirken? Ihn
davon zu überzeugen, dass er in Wahrheit mehr kann, als er sich
zutraut? Stärkung seines Selbstbewusstseins? Ihm signalisieren: Mach
dir nichts aus Fahrfehlern, wir haben ein Fahrschulschild auf dem
Dach, da müssen und werden die anderen auf dich Rücksicht nehmen?
In einschlägigen
Kommentaren heißt es hierzu: „Ein Fahrlehrer darf dem Fahrschüler
keine Aufgaben stellen, denen dieser nach der Ausbildung und
Fahrfertigkeit nicht gewachsen ist.“ Wer, wie oben beschrieben,
einen blutigen Anfänger auf eine schwierige Fahrstrecke ansetzt,
scheint sich um diesen einfachen Grundsatz wenig zu scheren. Solchen
Fahrten liegen keine differenzierten, aufeinander aufbauenden
Ausbildungsinhalte zugrunde, weshalb etwa ins Auge gefasste
Ausbildungsziele auch nicht erreicht werden können.
Würde ich meinen Kindern diese Fahrschule empfehlen?
Solches Herumgurken
auf der Landstraße oder Autobahn – das sollte man nicht übersehen –
wirft kein gutes Licht auf die Fahrschule und verleitet überdies
manchen Fahrer zu riskanten Überholmanövern. Natürlich sind wir dem
einen oder anderen Fahrer selbst dann zu langsam, wenn wir mit
erlaubter Höchstgeschwindigkeit fahren. Doch ich denke, man sollte
als Fahrlehrer nicht unnötig provozieren, wie es unlängst in einer
Fernsehreportage zu sehen war. Ein Kollege aus einer Großstadt fuhr
bereits bei einer der ersten Ausbildungsfahrten auf eine stark
befahrene Straße und hielt den gesamten Verkehr auf. Dem Reporter
erklärte er hinterher, es sei eben sehr wichtig, dass der Fahrlehrer
in so einer Situation seine Nerven behalte.
Fehleinschätzungen ausgeschlossen?
Freilich, auch dem
sorgfältigsten Fahrlehrer kann einmal eine Fehleinschätzung
unterlaufen. Das kann auch mit der Tagesform des Schülers
zusammenhängen. Wenn man das erkennt, muss man den Druck wegnehmen,
im Zweifel sich selbst hinters Lenkrad setzen und in ruhigere
Gefilde fahren, um dort wieder etwas weiter unten im Ausbildungsplan
anzuknüpfen. Selbstverständlich ist man in solchen Fällen dem
Schüler eine Erklärung schuldig. Noch einmal zurück zu dem
„hinderlichen“ Kollegen: Hätte er ein Plätzchen zum Ausweichen
gesucht, um die Schlange vorbeifahren zu lassen, wäre ihm stiller
Applaus sicher gewesen. Überdies hätte er seinem Fahrschüler ein
praktisches Beispiel von Rücksichtnahme gegeben. So aber wird sich
mancher Hinterherfahrende gefragt haben: Würde ich meine Kinder zu
dem schicken?
Andreas Tschöpe |