|
Interessantes zum Thema:
Besuchen Sie auch die Seite
"Anstellungsverhältnisse"...
Drei angestellte Fahrlehrerinnen und 14 angestellte Fahrlehrer
trafen sich am 9. Oktober 2008 in Korntal im Seminarraum der
FSG/TTVA mbH, um die
Arbeitsgruppe
Angestellte
des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. aus der Taufe zu heben.
Ziel dieses ersten Treffs war es, ein Forum der Angestellten zu
bilden, das in regelmäßigen Abständen zusammentritt.
Aufgabe der
Arbeitsgruppe soll sein, in Zusammenarbeit mit dem ständigen
Vertreter der Angestellten im Beirat und dem Vorstand des Verbandes
die Lage der angestellten Mitarbeiter/innen in den Fahrschulen zu
analysieren und über notwendige Veränderungen zum Nutzen der
Angestellten und der Unternehmen zu beraten. Angestelltenvertreter
Günter Rau und Verbandsvorsitzender Peter Tschöpe hatten eingeladen
und waren mit der Resonanz dieses ersten Versuchs, die im Verband
organisierten Angestellten einmal gesondert der satzungsmäßigen
Versammlungen zusammenzuführen, sehr zufrieden.
Identische Anliegen
So ähnlich die
Anliegen der Teilnehmer waren, so unterschiedlich waren das Alter
und die konkreten beruflichen Situationen der Einzelnen. Drei junge,
erst wenige Monate im Beruf tätige Kolleginnen und Kollegen, waren
von ihrem Arbeitgeber zur Teilnahme ermuntert worden. Andere waren
ganz von sich aus gekommen. Einige Arbeitgeber hatten ihre
Mitarbeiter für das Treffen freigestellt. Einige Teilnehmer hatten
früher selbst einmal eine Fahrschule besessen und sind jetzt bei
ihrem Nachfolger als Angestellte beschäftigt. Wieder andere waren
und sind aus Überzeugung Angestellte und hatten deshalb nie den
Wunsch gehabt, sich selbstständig zu machen.
Hauptanliegen: Gesichertes Einkommen
An oberster Stelle
steht bei allen das Verlangen nach einem gesicherten Einkommen. Wer
seinen Angestellten Unternehmerrisiken aufbürdet, indem er ihnen
z.B. im Winter nur noch ein mageres Fixum bezahlt, darf sich nicht
wundern, wenn sie über kurz oder lang den Schritt in die
Selbstständigkeit tun. Das vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
e.V. schon Anfang der 70er-Jahre entwickelte, seitdem mehrfach
verbesserte und inzwischen auch von der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. bundesweit empfohlene
Vertragsmuster für Anstellungsverträge
fand die Zustimmung der Teilnehmer. Wünschenswert wäre es, dass alle
Angestellten einen den darin enthaltenen Grundsätzen entsprechenden
Anstellungsvertrag hätten. Leider stellte sich bereits bei der
Vorstellungsrunde heraus, dass mehr als die Hälfte der Teilnehmer
keinen schriftlichen Anstellungsvertrag haben. Auch den vom
Gesetzgeber für diese Fälle zwingend vorgeschriebenen schriftlichen
Nachweis über die wesentlichen Umstände des
Beschäftigungsverhältnisses besitzen diese Kolleginnen und Kollegen
nicht.
Vertragsmuster der BVF
Das
Vertragsmuster der BVF sieht eine
feste monatliche Vergütung vor, der eine bestimmte monatliche
Leistung zugrunde liegt. In der Regel sind es 216
Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (Übungsfahrten / Theoriestunden),
was einer 40-Stunden-Woche entspricht. Nur zwei der hauptberuflich
tätigen angestellten Fahrlehrer haben ein geregeltes
Monatseinkommen. Zwar haben einige ein vertraglich fixiertes
Festgehalt, das jedoch auf einer geringen Anzahl von „garantierten“
Unterrichtseinheiten basiert, nämlich maximal 100 pro Monat. In
Monaten mit schwacher Auslastung bedeutet dies für den Angestellten
ein sehr hohes Einkommensrisiko, das sich überdies bei eventueller
späterer Arbeitslosigkeit äußerst nachteilig auf das
Arbeitslosengeld auswirkt.
Zeitkonto
Auf der Grundlage
eines auf 40 Wochenstunden basierenden angemessenen Monatsgehalts
würden die Teilnehmer die Einführung sog. Zeitkonten begrüßen. Damit
wäre beiden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, geholfen, weil so auch
in saisonal schwachen Zeiten Einkommensschwankungen vermieden werden
könnten.
Weite Spannen
Die Teilnehmer
konnten anonym ihre monatliche Vergütung und die dafür zu
erbringende Leistung notieren. Was dabei herauskam, zeigt vor allem
bei der regelmäßigen monatlichen Leistung weite Spannen. Auch die
teils stark unterschiedliche Vergütung lässt sich nicht ohne
Weiteres mit unterschiedlicher beruflicher Qualifikation und
Erfahrung erklären. Das Ergebnis erhebt selbstverständlich nicht den
Anspruch, repräsentativ zu sein. Aber es zeigt immerhin eine gewisse
Tendenz in Richtung sozialer Unausgewogenheit auf.
|
durchschnittliche
monatliche Arbeitszeit (Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) |
monatliche
Vergütung |
Vergütung pro 45
Minuten |
effektiver
Stundenlohn |
|
290 |
2.800 € |
9,65
€ |
12,87 € |
|
220 |
2.670 € |
12,14 € |
16,19 € |
|
250 |
3.150 € |
12,60 € |
16,80 € |
|
250 |
3.200 € |
12,80 € |
17,07 € |
|
210 |
2.830 € |
13,48 € |
17,97 € |
|
300 |
4.200 € |
14,00 € |
18,67 € |
Leistung anerkennen
Ein weiteres
wichtiges Anliegen der Angestellten ist die Anerkennung ihrer
Leistung durch den Arbeitgeber. Insbesondere sollten die Chefs für
neue Formen der Unterrichtsgestaltung aufgeschlossen sein.
Desgleichen für Anregungen zur Optimierung der Arbeitsabläufe.
Außerdem sollten sich die Chefs darüber bewusst sein, dass ein guter
Angestellter sehr viel zum Wohlergehen und zum Wachsen der Firma
beiträgt.
Darüber waren sich am Ende des Workshops alle Teilnehmer einig:
- Es ist gut, dass
der Verband der Betreuung der Angestellten auch nach außen hin
einen hohen Stellenwert einräumt.
- Wichtig ist, dass
diesem ersten Schritt weitere folgen und mindestens einmal
jährlich ein Workshop für Angestellte angeboten wird, der gerne
einen ganzen Tag dauern darf.
- Schließlich sollte
regelmäßig ein Workshop für Arbeitgeber durchgeführt werden, bei
dem auch die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der
Mitarbeitermotivation besprochen werden.
Günter Rau
|