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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2008, Seite 586
Arbeitsgruppe Angestellte

Klare Arbeitsverträge

 

Interessantes zum Thema:
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"Anstellungsverhältnisse"...

Drei angestellte Fahrlehrerinnen und 14 angestellte Fahrlehrer trafen sich am 9. Oktober 2008 in Korntal im Seminarraum der FSG/TTVA mbH, um die

Arbeitsgruppe Angestellte

des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. aus der Taufe zu heben. Ziel dieses ersten Treffs war es, ein Forum der Angestellten zu bilden, das in regelmäßigen Abständen zusammentritt.

Aufgabe der Arbeitsgruppe soll sein, in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Angestellten im Beirat und dem Vorstand des Verbandes die Lage der angestellten Mitarbeiter/innen in den Fahrschulen zu analysieren und über notwendige Veränderungen zum Nutzen der Angestellten und der Unternehmen zu beraten. Angestelltenvertreter Günter Rau und Verbandsvorsitzender Peter Tschöpe hatten eingeladen und waren mit der Resonanz dieses ersten Versuchs, die im Verband organisierten Angestellten einmal gesondert der satzungsmäßigen Versammlungen zusammenzuführen, sehr zufrieden.

Identische Anliegen

So ähnlich die Anliegen der Teilnehmer waren, so unterschiedlich waren das Alter und die konkreten beruflichen Situationen der Einzelnen. Drei junge, erst wenige Monate im Beruf tätige Kolleginnen und Kollegen, waren von ihrem Arbeitgeber zur Teilnahme ermuntert worden. Andere waren ganz von sich aus gekommen. Einige Arbeitgeber hatten ihre Mitarbeiter für das Treffen freigestellt. Einige Teilnehmer hatten früher selbst einmal eine Fahrschule besessen und sind jetzt bei ihrem Nachfolger als Angestellte beschäftigt. Wieder andere waren und sind aus Überzeugung Angestellte und hatten deshalb nie den Wunsch gehabt, sich selbstständig zu machen.

Hauptanliegen: Gesichertes Einkommen

An oberster Stelle steht bei allen das Verlangen nach einem gesicherten Einkommen. Wer seinen Angestellten Unternehmerrisiken aufbürdet, indem er ihnen z.B. im Winter nur noch ein mageres Fixum bezahlt, darf sich nicht wundern, wenn sie über kurz oder lang den Schritt in die Selbstständigkeit tun. Das vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. schon Anfang der 70er-Jahre entwickelte, seitdem mehrfach verbesserte und inzwischen auch von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. bundesweit empfohlene Vertragsmuster für Anstellungsverträge fand die Zustimmung der Teilnehmer. Wünschenswert wäre es, dass alle Angestellten einen den darin enthaltenen Grundsätzen entsprechenden Anstellungsvertrag hätten. Leider stellte sich bereits bei der Vorstellungsrunde heraus, dass mehr als die Hälfte der Teilnehmer keinen schriftlichen Anstellungsvertrag haben. Auch den vom Gesetzgeber für diese Fälle zwingend vorgeschriebenen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Umstände des Beschäftigungsverhältnisses besitzen diese Kolleginnen und Kollegen nicht.

Vertragsmuster der BVF

Das Vertragsmuster der BVF sieht eine feste monatliche Vergütung vor, der eine bestimmte monatliche Leistung zugrunde liegt. In der Regel sind es 216 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (Übungsfahrten / Theoriestunden), was einer 40-Stunden-Woche entspricht. Nur zwei der hauptberuflich tätigen angestellten Fahrlehrer haben ein geregeltes Monatseinkommen. Zwar haben einige ein vertraglich fixiertes Festgehalt, das jedoch auf einer geringen Anzahl von „garantierten“ Unterrichtseinheiten basiert, nämlich maximal 100 pro Monat. In Monaten mit schwacher Auslastung bedeutet dies für den Angestellten ein sehr hohes Einkommensrisiko, das sich überdies bei eventueller späterer Arbeitslosigkeit äußerst nachteilig auf das Arbeitslosengeld auswirkt.

Zeitkonto

Auf der Grundlage eines auf 40 Wochenstunden basierenden angemessenen Monatsgehalts würden die Teilnehmer die Einführung sog. Zeitkonten begrüßen. Damit wäre beiden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, geholfen, weil so auch in saisonal schwachen Zeiten Einkommensschwankungen vermieden werden könnten.

Weite Spannen

Die Teilnehmer konnten anonym ihre monatliche Vergütung und die dafür zu erbringende Leistung notieren. Was dabei herauskam, zeigt vor allem bei der regelmäßigen monatlichen Leistung weite Spannen. Auch die teils stark unterschiedliche Vergütung lässt sich nicht ohne Weiteres mit unterschiedlicher beruflicher Qualifikation und Erfahrung erklären. Das Ergebnis erhebt selbstverständlich nicht den Anspruch, repräsentativ zu sein. Aber es zeigt immerhin eine gewisse Tendenz in Richtung sozialer Unausgewogenheit auf.

durchschnittliche monatliche Arbeitszeit (Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) monatliche Vergütung Vergütung pro 45 Minuten effektiver Stundenlohn
290 2.800 € 9,65 € 12,87 €
220 2.670 € 12,14 € 16,19 €
250 3.150 € 12,60 € 16,80 €
250 3.200 € 12,80 € 17,07 €
210 2.830 € 13,48 € 17,97 €
300 4.200 € 14,00 € 18,67 €

Leistung anerkennen

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Angestellten ist die Anerkennung ihrer Leistung durch den Arbeitgeber. Insbesondere sollten die Chefs für neue Formen der Unterrichtsgestaltung aufgeschlossen sein. Desgleichen für Anregungen zur Optimierung der Arbeitsabläufe. Außerdem sollten sich die Chefs darüber bewusst sein, dass ein guter Angestellter sehr viel zum Wohlergehen und zum Wachsen der Firma beiträgt.

Darüber waren sich am Ende des Workshops alle Teilnehmer einig:

  1. Es ist gut, dass der Verband der Betreuung der Angestellten auch nach außen hin einen hohen Stellenwert einräumt.
     
  2. Wichtig ist, dass diesem ersten Schritt weitere folgen und mindestens einmal jährlich ein Workshop für Angestellte angeboten wird, der gerne einen ganzen Tag dauern darf.
     
  3. Schließlich sollte regelmäßig ein Workshop für Arbeitgeber durchgeführt werden, bei dem auch die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation besprochen werden.

Günter Rau

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe November 2008

Erscheinungsdatum 17.11.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

  Inhaltsverzeichnis
  Arbeitsgruppe Angestellte: Klare Arbeitsverträge
  Senioren-Aktionstag der Landesregierung: Fahrlehrerverband mit "Fit im Verkehr" dabei
  Bundesvereinigung: AGB für Fahrschulen geändert
  Vielfältiges Angebot an Seminaren - Fortbildung 2009
  Motorrad Total 2008 - Korsika: Eine nahezu minutiöse Chronologie
  Tennisturnier der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
  Gerichtsurteile: Erhebung der Lkw-Maut (828) Fernlicht ist nicht Pflicht (827) Handyverbot gilt auch bei Navigationsnutzung (826) Handyverbot gilt auch auf der Standspur (825) Geschwindigkeitsüberschreitung wegen Durchfalls (824) Beamtenbeleidigung: „Ein komischer Vogel“ (823) Hilfe bei der Fahrer-Identifizierung (822) Pkw-Werbung und Rundfunkgebührenpflicht (821) Kündigung wegen Programmlöschung (820) Nutzungsausfallentschädigung für Pkw (819) Kein Ausschluss von Internetauktionsplattform (818) Wer klaut fliegt raus (817) Videoüberwachung im Betrieb (816)