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Mit
der vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die
Ausbildungsbescheinigung geändert. Seit 2. November sind nur noch
die neuen Formulare zulässig. Neu ist die Angabe des Datums, an dem
die Ausbildung abgeschlossen wurde. Doch wodurch wird die Ausbildung
abgeschlossen?
Bei der praktischen Ausbildung ist die Antwort relativ einfach: Die
Ausbildung endet mit der letzten Fahrstunde. Also ist dieses Datum
einzutragen.
Wie aber sieht es mit
der theoretischen Ausbildung aus? Endet die Ausbildung an dem Tag,
an dem der Fahrschüler den letzten vorgeschriebenen Unterricht
besucht? Oder ist es der Tag, an dem ihn die Fahrschule zur Prüfung
anmeldet? Oder der Tag, an dem der Fahrschüler zum letzten Mal einen
Testbogen ausfüllt?
Ein
Blick ins Gesetz
Wie so oft, hilft ein
Blick ins Gesetz. In Paragraf 6 Absatz 1 der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung heißt es: „Der Fahrlehrer darf die
theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn
der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang
absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die
Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind.“ In Paragraf 1 Absatz 1 der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung sind als Ausbildungsziele genannt:
1. „... die
Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten
Verkehrsteilnehmer ...“,
2. „... die
Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung“.
Erst wenn beide Ziele
erreicht sind, darf der Fahrlehrer die Ausbildung abschließen. Bei
der Antwort auf die Frage nach dem Abschluss der theoretischen
Ausbildung ist insbesondere das zweite Ausbildungsziel, die
Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung, von Bedeutung. Zwar gilt
das Ausfüllen von Fragebogen nicht als theoretischer Unterricht,
doch die Besprechung der Fehler ist Teil der Ausbildung. Deshalb
gehört auch die Zeit nach der letzten Theoriestunde zur Ausbildung,
wenn Bogen ausgefüllt und besprochen werden.
Fazit:
Nach der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung entscheidet der Fahrlehrer, an
welchem Tag die Ausbildungsziele erreicht sind. Dieses Datum ist in
die Bescheinigung einzutragen.
Peter Tschöpe |