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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2008, Seite 653
Wann ist die Ausbildung abgeschlossen?

Neue Bescheinigung - neue Fragen

 

Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Ausbildungsbescheinigung geändert. Seit 2. November sind nur noch die neuen Formulare zulässig. Neu ist die Angabe des Datums, an dem die Ausbildung abgeschlossen wurde. Doch wodurch wird die Ausbildung abgeschlossen?

Bei der praktischen Ausbildung ist die Antwort relativ einfach: Die Ausbildung endet mit der letzten Fahrstunde. Also ist dieses Datum einzutragen.

Wie aber sieht es mit der theoretischen Ausbildung aus? Endet die Ausbildung an dem Tag, an dem der Fahrschüler den letzten vorgeschriebenen Unterricht besucht? Oder ist es der Tag, an dem ihn die Fahrschule zur Prüfung anmeldet? Oder der Tag, an dem der Fahrschüler zum letzten Mal einen Testbogen ausfüllt?

Ein Blick ins Gesetz

Wie so oft, hilft ein Blick ins Gesetz. In Paragraf 6 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung heißt es: „Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind.“ In Paragraf 1 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sind als Ausbildungsziele genannt:

1. „... die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer ...“,

2. „... die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung“.

Erst wenn beide Ziele erreicht sind, darf der Fahrlehrer die Ausbildung abschließen. Bei der Antwort auf die Frage nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung ist insbesondere das zweite Ausbildungsziel, die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung, von Bedeutung. Zwar gilt das Ausfüllen von Fragebogen nicht als theoretischer Unterricht, doch die Besprechung der Fehler ist Teil der Ausbildung. Deshalb gehört auch die Zeit nach der letzten Theoriestunde zur Ausbildung, wenn Bogen ausgefüllt und besprochen werden.

Fazit:

Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung entscheidet der Fahrlehrer, an welchem Tag die Ausbildungsziele erreicht sind. Dieses Datum ist in die Bescheinigung einzutragen.

Peter Tschöpe

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2008

Erscheinungsdatum 17.12.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Verband bei den Mitgliedern: Informative Regionalversammlungen

 

Motivierte Mitarbeiter - Erfolg des Unternehmens: Workshop für weitblickende Chefs

 

Fahrschulsuchmaschine: Über 20.000 Zugriffe im ersten Jahr

 

Führerscheinantrag: Müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben?

 

Überforderung: Auf Neuschnee zu Fall gebracht

 

Wann ist die Ausbildung abgeschlossen? Neue Bescheinigung - neue Fragen

 

2. Deutscher Fahrlehrerkongress - Großer Treff im Estrel-Hotel Berlin

 

Berufskraftfahrerqualifikation: Prüfungsgebühren IHK

 

Arbeitskreis Nutzfahrzeuge tagte: Praxis der Berufskraftfahrerqualifikation im Mittelpunkt

 

Lebensversicherung: Beratungsfehler mit fatalen Folgen

  Gebhard L. Heiler: Fahrschule Firlefanz
 

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