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Der
Arbeitskreis Nutzfahrzeuge des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg
e.V. tagte am 15.10.2008 im Seminarraum der Verbandsgeschäftsstelle
in Korntal. Erste praktische Erfahrungen mit dem BKrFQG, das
digitale Kontrollgerät, die neue Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie,
die Automatikregelung und ein Interessenbekundungsverfahren der
Bundeswehr standen auf der Agenda.

Fahrlehrer berichten
Verbandsvorsitzender
Peter Tschöpe begrüßte die Teilnehmer - 17 Nutzfahrzeugexperten,
darunter eine Kollegin - sehr herzlich. Nach kurzer Einführung ging
es zunächst um die Frage, wie die praktische Durchführung des neuen
BKrFQG läuft. Hierzu gab es unterschiedliche Äußerungen. So
beklagten einige Kollegen, die für sie zuständige
Fahrerlaubnisbehörde wisse noch immer nicht, welcher Führerschein zu
bestellen sei. Manche Ämter verwiesen die Interessenten an die
Fahrschulen. Ein Kollege berichtete von der Anfrage eines
Landratsamtes, das, um „besser planen zu können“, von ihm habe
wissen wollen, wie viele Bewerber der Klassen D/DE wohl zu erwarten
seien.

Die Themen des
diesjährigen
Arbeitskreismeetings auf einen Blick
Zusammenarbeit im Großen und Ganzen gut
Peter Tschöpe
berichtete, dass auch andere Kollegen Schwierigkeiten mit dem
Stichtag 10.09.2008 hatten. Abgesehen von Ausnahmen lief die
Zusammenarbeit zwischen Fahrschulen, TÜV und den Verwaltungsbehörden
jedoch gut. Ein weiterer Diskussionspunkt war das
Informationsdefizit mancher Unternehmen. Kollegen stellten bei
Info-Veranstaltungen und Gesprächen mit Firmen immer wieder
mangelnde oder gar keine Kenntnis der neuen Gesetzeslage fest. Dass
es in einschlägigen Unternehmen angesichts der breit angelegten
Info-Kampagnen von IHK, Berufsverbänden, Automobilclubs und den
Fahrlehrerverbänden noch solche Defizite gibt, fand der Arbeitskreis
mehr als erstaunlich.
Verband und TÜV sind im Dialog
Infolge des Stichtags
10. September 2009 (Anwendung des BKrFQG auf Lkw-Fahrer) kann es im
kommenden Jahr zu einer Belebung der Nachfrage nach Fahrerlaubnissen
der C-Klassen kommen. Der Vorstand des Verbandes und die TP-Leitung
sind in regem Kontakt, um terminliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
So wird dringend empfohlen mit der Planung der Ausbildung und
Prüfung rechtzeitig zu beginnen. Ebenso wird angeregt, die letzten
Wochen vor dem Stichtag 10.09.2009 möglichst für
Wiederholungsprüfung freizuhalten. Auch sollten Bewerber der Klasse
C/CE zuerst in Klasse C ausgebildet und geprüft werden; die Prüfung
der Klasse CE kann in diesen Fällen ohne Nachteil für die Bewerber
nach dem Stichtag erfolgen. Wenn sich Bewerber erst im Juli oder
August nächsten Jahres anmelden, sollte die Fahrschule nicht
versprechen, Ausbildung und Prüfung könnten vor dem Stichtag
abgeschlossen werden.
Digitales Kontrollgerät
Ein weiterer
Besprechungspunkt war das digitale Kontrollgerät. Drei Kollegen
gaben an, bereits mit diesen Geräten zu arbeiten. Das Thema
„Verwendung der Fahrerkarte bei Ausbildung und Prüfung“ wurde
eingehend diskutiert. Übt ein Fahrlehrer keine Nebentätigkeiten im
Transportgewerbe aus, kann er seine Fahrerkarte stecken. In der
Diskussion wurde noch einmal deutlich, dass die Fahrerkarte des
Fahrlehrers (wenn vorhanden) nicht gesteckt werden muss. Allerdings
ist das Kontrollgerät bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten auf „Out
of Scope“ zu stellen, damit diese Fahrten zwar als Arbeitszeit,
nicht aber als Lenkzeit registriert werden. Sollte ein Fahrlehrer im
Nebenberuf z. B. als Busfahrer tätig sein, könnte es, weil das
Kontrollgerät nicht zwischen Ausbildungsfahrten und anderen Fahrten
unterscheidet, unter Umständen zu einer fiktiven Überschreitung der
zulässigen Lenk- und Ruhezeiten kommen. Das könnte möglicherweise im
Ausland zu Problemen führen.
Überarbeitete Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie
Sehr ausführlich und
mit viel Sachkompetenz wurde die neue Anlage 7 zur
Prüfungsrichtlinie (Abfahrtskontrolle, Handfertigkeiten) erörtert.
Einige Punkte erwiesen sich als noch klärungsbedürftig. Der
Verbandsvorstand wird mit der TP darüber sprechen.
Berufsstand für Wegfall der Automatikbeschränkung
Auf ihrer
diesjährigen Mitgliederversammlung hat die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. eine Resolution gegen die geltende
Automatikregelung gefasst. Danach soll bei Ablegung der Prüfung für
die Fahrerlaubnis einer Nutzfahrzeugklasse auf einem
Automatikfahrzeug die Beschränkung auf Fahrzeuge mit automatischer
Kraftübertragung entfallen, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B des
Bewerbers diese Beschränkung nicht enthält. Die geltende Regelung
ist schon lange nicht mehr zeitgemäß: Erstens, weil der Erwerb einer
höherwertigen Kraftwagenklasse den Besitz von Klasse B voraussetzt
und somit die Fähigkeit, mit herkömmlicher Kupplung und Schaltung
vertraut zu sein, sichergestellt ist. Zweitens, weil der Trend bei
Nutzfahrzeugen eindeutig zum Automatikgetriebe geht, manche
Hersteller liefern Schaltgetriebe nur noch gegen Aufpreis.
Interessensbekundungsverfahren
Wenn der Staat
beabsichtigt, bisher von ihm wahrgenommene Aufgaben der freien
Wirtschaft zu übertragen, schreibt er zuerst ein sogenanntes
Interessensbekundungsverfahren aus. In einem solchen erkundet die
Bundeswehr zurzeit, ob es preisgünstiger ist, die Soldaten in
privaten, statt in Fahrschulen der Bundeswehr auszubilden. Die
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat sich für die in
den Landesverbänden organisierten Fahrschulen am Verfahren
beteiligt. Zu gegebener Zeit werden die Fahrschulen über den Stand
der Dinge durch ihren Landesverband informiert.
Wolfgang Fischer
Nutzfahrzeugreferent |