FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2008

November 2008

Oktober 2008

September 2008

August 2008

Juli 2008

Juni 2008

Mai 2008

April 2008

März 2008

Februar 2008

Januar 2008

Übersicht 2008

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2008, Seite 662
Arbeitskreis Nutzfahrzeuge tagte

Praxis der Berufskraftfahrerqualifikation im Mittelpunkt

 

Der Arbeitskreis Nutzfahrzeuge des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. tagte am 15.10.2008 im Seminarraum der Verbandsgeschäftsstelle in Korntal. Erste praktische Erfahrungen mit dem BKrFQG, das digitale Kontrollgerät, die neue Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie, die Automatikregelung und ein Interessenbekundungsverfahren der Bundeswehr standen auf der Agenda.

Fahrlehrer berichten

Verbandsvorsitzender Peter Tschöpe begrüßte die Teilnehmer - 17 Nutzfahrzeugexperten, darunter eine Kollegin - sehr herzlich. Nach kurzer Einführung ging es zunächst um die Frage, wie die praktische Durchführung des neuen BKrFQG läuft. Hierzu gab es unterschiedliche Äußerungen. So beklagten einige Kollegen, die für sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde wisse noch immer nicht, welcher Führerschein zu bestellen sei. Manche Ämter verwiesen die Interessenten an die Fahrschulen. Ein Kollege berichtete von der Anfrage eines Landratsamtes, das, um „besser planen zu können“, von ihm habe wissen wollen, wie viele Bewerber der Klassen D/DE wohl zu erwarten seien.


Die Themen des diesjährigen
Arbeitskreismeetings auf einen Blick

Zusammenarbeit im Großen und Ganzen gut

Peter Tschöpe berichtete, dass auch andere Kollegen Schwierigkeiten mit dem Stichtag 10.09.2008 hatten. Abgesehen von Ausnahmen lief die Zusammenarbeit zwischen Fahrschulen, TÜV und den Verwaltungsbehörden jedoch gut. Ein weiterer Diskussionspunkt war das Informationsdefizit mancher Unternehmen. Kollegen stellten bei Info-Veranstaltungen und Gesprächen mit Firmen immer wieder mangelnde oder gar keine Kenntnis der neuen Gesetzeslage fest. Dass es in einschlägigen Unternehmen angesichts der breit angelegten Info-Kampagnen von IHK, Berufsverbänden, Automobilclubs und den Fahrlehrerverbänden noch solche Defizite gibt, fand der Arbeitskreis mehr als erstaunlich.

Verband und TÜV sind im Dialog

Infolge des Stichtags 10. September 2009 (Anwendung des BKrFQG auf Lkw-Fahrer) kann es im kommenden Jahr zu einer Belebung der Nachfrage nach Fahrerlaubnissen der C-Klassen kommen. Der Vorstand des Verbandes und die TP-Leitung sind in regem Kontakt, um terminliche Schwierigkeiten zu vermeiden. So wird dringend empfohlen mit der Planung der Ausbildung und Prüfung rechtzeitig zu beginnen. Ebenso wird angeregt, die letzten Wochen vor dem Stichtag 10.09.2009 möglichst für Wiederholungsprüfung freizuhalten. Auch sollten Bewerber der Klasse C/CE zuerst in Klasse C ausgebildet und geprüft werden; die Prüfung der Klasse CE kann in diesen Fällen ohne Nachteil für die Bewerber nach dem Stichtag erfolgen. Wenn sich Bewerber erst im Juli oder August nächsten Jahres anmelden, sollte die Fahrschule nicht versprechen, Ausbildung und Prüfung könnten vor dem Stichtag abgeschlossen werden.

Digitales Kontrollgerät

Ein weiterer Besprechungspunkt war das digitale Kontrollgerät. Drei Kollegen gaben an, bereits mit diesen Geräten zu arbeiten. Das Thema „Verwendung der Fahrerkarte bei Ausbildung und Prüfung“ wurde eingehend diskutiert. Übt ein Fahrlehrer keine Nebentätigkeiten im Transportgewerbe aus, kann er seine Fahrerkarte stecken. In der Diskussion wurde noch einmal deutlich, dass die Fahrerkarte des Fahrlehrers (wenn vorhanden) nicht gesteckt werden muss. Allerdings ist das Kontrollgerät bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten auf „Out of Scope“ zu stellen, damit diese Fahrten zwar als Arbeitszeit, nicht aber als Lenkzeit registriert werden. Sollte ein Fahrlehrer im Nebenberuf z. B. als Busfahrer tätig sein, könnte es, weil das Kontrollgerät nicht zwischen Ausbildungsfahrten und anderen Fahrten unterscheidet, unter Umständen zu einer fiktiven Überschreitung der zulässigen Lenk- und Ruhezeiten kommen. Das könnte möglicherweise im Ausland zu Problemen führen.

Überarbeitete Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie

Sehr ausführlich und mit viel Sachkompetenz wurde die neue Anlage 7 zur Prüfungsrichtlinie (Abfahrtskontrolle, Handfertigkeiten) erörtert. Einige Punkte erwiesen sich als noch klärungsbedürftig. Der Verbandsvorstand wird mit der TP darüber sprechen.

Berufsstand für Wegfall der Automatikbeschränkung

Auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. eine Resolution gegen die geltende Automatikregelung gefasst. Danach soll bei Ablegung der Prüfung für die Fahrerlaubnis einer Nutzfahrzeugklasse auf einem Automatikfahrzeug die Beschränkung auf Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung entfallen, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B des Bewerbers diese Beschränkung nicht enthält. Die geltende Regelung ist schon lange nicht mehr zeitgemäß: Erstens, weil der Erwerb einer höherwertigen Kraftwagenklasse den Besitz von Klasse B voraussetzt und somit die Fähigkeit, mit herkömmlicher Kupplung und Schaltung vertraut zu sein, sichergestellt ist. Zweitens, weil der Trend bei Nutzfahrzeugen eindeutig zum Automatikgetriebe geht, manche Hersteller liefern Schaltgetriebe nur noch gegen Aufpreis.

Interessensbekundungsverfahren

Wenn der Staat beabsichtigt, bisher von ihm wahrgenommene Aufgaben der freien Wirtschaft zu übertragen, schreibt er zuerst ein sogenanntes Interessensbekundungsverfahren aus. In einem solchen erkundet die Bundeswehr zurzeit, ob es preisgünstiger ist, die Soldaten in privaten, statt in Fahrschulen der Bundeswehr auszubilden. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. hat sich für die in den Landesverbänden organisierten Fahrschulen am Verfahren beteiligt. Zu gegebener Zeit werden die Fahrschulen über den Stand der Dinge durch ihren Landesverband informiert.

Wolfgang Fischer
Nutzfahrzeugreferent

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2008

Erscheinungsdatum 17.12.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Verband bei den Mitgliedern: Informative Regionalversammlungen

 

Motivierte Mitarbeiter - Erfolg des Unternehmens: Workshop für weitblickende Chefs

 

Fahrschulsuchmaschine: Über 20.000 Zugriffe im ersten Jahr

 

Führerscheinantrag: Müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben?

 

Überforderung: Auf Neuschnee zu Fall gebracht

 

Wann ist die Ausbildung abgeschlossen? Neue Bescheinigung - neue Fragen

 

2. Deutscher Fahrlehrerkongress - Großer Treff im Estrel-Hotel Berlin

 

Berufskraftfahrerqualifikation: Prüfungsgebühren IHK

 

Arbeitskreis Nutzfahrzeuge tagte: Praxis der Berufskraftfahrerqualifikation im Mittelpunkt

 

Lebensversicherung: Beratungsfehler mit fatalen Folgen

  Gebhard L. Heiler: Fahrschule Firlefanz
 

Gerichtsurteile: Betrunken auf dem Fahrrad kostet Führerschein (836) Vergünstigungen für Rußpartikelfilter (835) Vorsicht beim Annähern an kniendes Kind (834) Pkw-Falschbetankung mit Biodiesel (833) Bezeichnung eines Polizeibeamten als Oberförster (832) Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt? (831) IHK-Beiträge trotz Gewerbeabmeldung (830) Keine starre Schönheitsreparaturfrist (829)