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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2008, Seite 668
Lebensversicherung

Ein Beratungsfehler mit fatalen Folgen

 

Die Direktions- und Fachbeauftragten der Fahrlehrerversicherung VaG sind auch dann für ihre Kunden da, wenn in Zweifelsfällen bestehender Versicherungsverträge ihr Rat und ihre Hilfe gefragt sind. So jüngst nach einem Todesfall, als sich herausstellte, dass der Verstorbene beim Abschluss einer Lebensversicherung falsch beraten worden war.

Nach dem Tod eines Familienangehörigen hat ein Fachbeauftragter der Fahrlehrerversicherung einem Verbandsmitglied Hilfestellung bei der Sichtung von bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen geleistet, um die fälligen Versicherungsleistungen zu ermitteln. Dabei hat er auch die letzten Überschussbenachrichtigungen durchgesehen. Die fälligen Leistungen der Versicherung sollten zunächst auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung über deren Verwendung zu treffen.

Böse Überraschung

Völlig aufgelöst meldete sich einige Tage später unser Mitglied und teilte mit, dass die Versicherungsleistung von den angegebenen Werten der letzten Überschussbenachrichtigung stark abweicht. Laut der letzten Überschussbenachrichtigung wären im April 2009 ca. 87.000 € zu erwarten gewesen. Tatsächlich sollten jedoch nur ca. 8.200 € zur Auszahlung kommen. Wegen der starken Abweichung ließ sich der Fachbeauftragte alle Vertragsunterlagen zusenden. Glücklicherweise war auch noch der ca. 13 Jahre alte Versicherungsantrag vorhanden. Daraus war zu ersehen, dass der abgeschlossene Tarif, sofern der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, nur die Auszahlung der bis dahin erworbenen Überschussbeteiligung vorsieht.

Mangelndes Fachwissen oder bewusste Falschberatung?

Der Fachbeauftragte hat erkannt, dass der damals gewählte Tarif unpassend und unzweckmäßig war. Denn das verstorbene Mitglied war damals bereits zehn Jahre verheiratet und hatte zwei Kinder, 6 und 9 Jahre alt. Für unser Mitglied wäre nur ein Tarif mit garantierter Todesfallleistung in Frage gekommen. Der Vermittler hatte unserem Mitglied stattdessen einen Tarif angeboten, der nur für Singles ohne Hinterbliebene interessant ist. Die Ursache dieser Falschberatung ist aus heutiger Sicht nur so zu erklären, dass der Vermittler entweder kein entsprechendes Fachwissen hatte oder ein günstigeres Vergleichsangebot unterbieten wollte, um dieses Geschäft abzuschließen.

Versicherungsombudsmann eingeschaltet

Der Fachbeauftragte hat sich der Sache angenommen und im Auftrag der Hinterbliebenen die Versicherungsgesellschaft auf den gravierenden Beratungsfehler aufmerksam gemacht und sie aufgefordert, die eingezahlten Beiträge plus Überschüsse zurückzuerstatten. Zugleich hat er den Versicherungsombudsmann gebeten, in der Angelegenheit tätig zu werden. Die Klärung der Angelegenheit steht zurzeit noch aus.

Prüfen Sie Ihre Unterlagen

Dieses unrühmliche Beispiel aus der Praxis veranlasst uns Sie zu bitten, Ihre Policen und Mitteilungen der Lebens-/Rentenversicherungen zu prüfen, damit Sie, falls erforderlich, reagieren können und Ihnen Ähnliches erspart bleibt. Sollten sich dabei Zweifel ergeben, stehen Ihnen unsere Fachleute gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Toni Borosch

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2008

Erscheinungsdatum 17.12.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Verband bei den Mitgliedern: Informative Regionalversammlungen

 

Motivierte Mitarbeiter - Erfolg des Unternehmens: Workshop für weitblickende Chefs

 

Fahrschulsuchmaschine: Über 20.000 Zugriffe im ersten Jahr

 

Führerscheinantrag: Müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben?

 

Überforderung: Auf Neuschnee zu Fall gebracht

 

Wann ist die Ausbildung abgeschlossen? Neue Bescheinigung - neue Fragen

 

2. Deutscher Fahrlehrerkongress - Großer Treff im Estrel-Hotel Berlin

 

Berufskraftfahrerqualifikation: Prüfungsgebühren IHK

 

Arbeitskreis Nutzfahrzeuge tagte: Praxis der Berufskraftfahrerqualifikation im Mittelpunkt

 

Lebensversicherung: Beratungsfehler mit fatalen Folgen

  Gebhard L. Heiler: Fahrschule Firlefanz
 

Gerichtsurteile: Betrunken auf dem Fahrrad kostet Führerschein (836) Vergünstigungen für Rußpartikelfilter (835) Vorsicht beim Annähern an kniendes Kind (834) Pkw-Falschbetankung mit Biodiesel (833) Bezeichnung eines Polizeibeamten als Oberförster (832) Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt? (831) IHK-Beiträge trotz Gewerbeabmeldung (830) Keine starre Schönheitsreparaturfrist (829)