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Die
Direktions- und Fachbeauftragten der Fahrlehrerversicherung VaG sind
auch dann für ihre Kunden da, wenn in Zweifelsfällen bestehender
Versicherungsverträge ihr Rat und ihre Hilfe gefragt sind. So jüngst
nach einem Todesfall, als sich herausstellte, dass der Verstorbene
beim Abschluss einer Lebensversicherung falsch beraten worden war.
Nach dem Tod eines
Familienangehörigen hat ein Fachbeauftragter der
Fahrlehrerversicherung einem Verbandsmitglied Hilfestellung bei der
Sichtung von bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen geleistet,
um die fälligen Versicherungsleistungen zu ermitteln. Dabei hat er
auch die letzten Überschussbenachrichtigungen durchgesehen. Die
fälligen Leistungen der Versicherung sollten zunächst auf einem
Tagesgeldkonto geparkt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine
Entscheidung über deren Verwendung zu treffen.
Böse Überraschung
Völlig aufgelöst
meldete sich einige Tage später unser Mitglied und teilte mit, dass
die Versicherungsleistung von den angegebenen Werten der letzten
Überschussbenachrichtigung stark abweicht. Laut der letzten
Überschussbenachrichtigung wären im April 2009 ca. 87.000 € zu
erwarten gewesen. Tatsächlich sollten jedoch nur ca. 8.200 € zur
Auszahlung kommen. Wegen der starken Abweichung ließ sich der
Fachbeauftragte alle Vertragsunterlagen zusenden. Glücklicherweise
war auch noch der ca. 13 Jahre alte Versicherungsantrag vorhanden.
Daraus war zu ersehen, dass der abgeschlossene Tarif, sofern der
Todesfall vor Rentenbeginn eintritt, nur die Auszahlung der bis
dahin erworbenen Überschussbeteiligung vorsieht.
Mangelndes Fachwissen oder bewusste Falschberatung?
Der Fachbeauftragte
hat erkannt, dass der damals gewählte Tarif unpassend und
unzweckmäßig war. Denn das verstorbene Mitglied war damals bereits
zehn Jahre verheiratet und hatte zwei Kinder, 6 und 9 Jahre alt. Für
unser Mitglied wäre nur ein Tarif mit garantierter Todesfallleistung
in Frage gekommen. Der Vermittler hatte unserem Mitglied stattdessen
einen Tarif angeboten, der nur für Singles ohne Hinterbliebene
interessant ist. Die Ursache dieser Falschberatung ist aus heutiger
Sicht nur so zu erklären, dass der Vermittler entweder kein
entsprechendes Fachwissen hatte oder ein günstigeres
Vergleichsangebot unterbieten wollte, um dieses Geschäft
abzuschließen.
Versicherungsombudsmann eingeschaltet
Der Fachbeauftragte
hat sich der Sache angenommen und im Auftrag der Hinterbliebenen die
Versicherungsgesellschaft auf den gravierenden Beratungsfehler
aufmerksam gemacht und sie aufgefordert, die eingezahlten Beiträge
plus Überschüsse zurückzuerstatten. Zugleich hat er den
Versicherungsombudsmann gebeten, in der Angelegenheit tätig zu
werden. Die Klärung der Angelegenheit steht zurzeit noch aus.
Prüfen Sie Ihre Unterlagen
Dieses unrühmliche
Beispiel aus der Praxis veranlasst uns Sie zu bitten, Ihre Policen
und Mitteilungen der Lebens-/Rentenversicherungen zu prüfen, damit
Sie, falls erforderlich, reagieren können und Ihnen Ähnliches
erspart bleibt. Sollten sich dabei Zweifel ergeben, stehen Ihnen
unsere Fachleute gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Toni
Borosch

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