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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 20.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2008, Seite 670

Kolumne

Gebhard L. Heiler

Fahrschule Firlefanz

 

„Besorge Dir ein Schrottauto, platziere es in der Fußgängerzone und kommuniziere in Verbindung mit dem Namen deiner Fahrschule wie folgt: 'Auto fahren kann man lernen!'" Diesen Blog entdeckte ich unlängst auf der Website eines angeblichen Werbeberaters für Fahrschulen.

Der Erfolg einer Fahrschule hängt nicht von bombastischer Werbung, sondern vielmehr davon ab, ob sie im lokalen Bereich als solider, zuverlässiger Ausbildungsbetrieb gilt. Doch genügt heutzutage Seriosität alleine, um bei der meist jungen Kundschaft zu punkten?

Manche meinen, das reiche nicht und legen sich deshalb einen Habitus zu, den sie für besonders hip halten. Das fängt bei anonymisierenden Fantasienamen („Fahrschule Karacho“) an, geht mit nichtssagender Beschriftung der Autos („Ihre flotte Fahrschule“) weiter, führt über grausame Klamotten des Fahrlehrers bis zu erbärmlichen Werbeslogans. Einmal abgesehen von der pseudo-coolen Firmierung mit Vornamen und Apostroph („Frieda’s Turbo-Fahrschule“), zeichnet sich die Reklame der den kurzlebigen Trends der Teens hinterher jagenden Fahrschulen meist nicht durch geistige Höhenflüge, sondern durch peinliche Geschmacklosigkeiten aus. Wenn, wie geschehen, sich eine Gymnasialklasse im Deutschunterricht einen Spaß daraus macht, die krausen Ergüsse einer Fahrschulwerbung zu sezieren und als schwachsinnigen Schwulst entlarvt, verkehrt sich Werbung ins Gegenteil. Noch schlimmer ist es, die Verkehrssicherheit vor die Karre zu spannen, wenn junge Kunden mit Fahrten auf Ferrari & Co. geködert werden sollen: „Unsere Fahrschüler lernen unter professioneller Anleitung, wie man 200 km/h und mehr beherrscht!“ Wer Fahrausbildung zum Freizeitspaß degradiert, macht einen kapitalen Fehler.

Den Führerschein zu erwerben, ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Dabei muss es zwar nicht nur bierernst zugehen, aber die jungen Menschen wollen ernst genommen werden. Ich fürchte, diese hippen Fahrschulchefs wissen gar nicht, wie die Jugend heute tickt. Wüssten sie es, würden sie den Firlefanz lassen und auf den Feldern Umweltschonung, Klimaschutz und hoher Anfängersicherheit reüssieren wollen. Indes, Werbung mit solchen Inhalten muss man mit der Lupe suchen. Fast alles, was über die Ankündigung des nächsten Kursbeginns hinausgeht, ist substanzlos und daher unnütz, wenn nicht gar schädlich. Dabei spielt das Image, das sich eine Fahrschule unter anderem auch durch Werbung gibt, eine wichtige Rolle für die Bereitschaft, sich ihr anzuvertrauen.

Und nicht zu vergessen: Mangelnde Pflege des Äußeren, Mann, Auto, Lehrraum und Büro, ist weder hip noch cool. Wie brach es doch neulich aus einer enttäuschten Fahrschülerin heraus: „Er roch schlecht und sein Auto ist ein selbstfahrender Mülleimer.“

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2008

Erscheinungsdatum 17.12.2008

Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Verband bei den Mitgliedern: Informative Regionalversammlungen

 

Motivierte Mitarbeiter - Erfolg des Unternehmens: Workshop für weitblickende Chefs

 

Fahrschulsuchmaschine: Über 20.000 Zugriffe im ersten Jahr

 

Führerscheinantrag: Müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben?

 

Überforderung: Auf Neuschnee zu Fall gebracht

 

Wann ist die Ausbildung abgeschlossen? Neue Bescheinigung - neue Fragen

 

2. Deutscher Fahrlehrerkongress - Großer Treff im Estrel-Hotel Berlin

 

Berufskraftfahrerqualifikation: Prüfungsgebühren IHK

 

Arbeitskreis Nutzfahrzeuge tagte: Praxis der Berufskraftfahrerqualifikation im Mittelpunkt

 

Lebensversicherung: Beratungsfehler mit fatalen Folgen

  Gebhard L. Heiler: Fahrschule Firlefanz
 

Gerichtsurteile: Betrunken auf dem Fahrrad kostet Führerschein (836) Vergünstigungen für Rußpartikelfilter (835) Vorsicht beim Annähern an kniendes Kind (834) Pkw-Falschbetankung mit Biodiesel (833) Bezeichnung eines Polizeibeamten als Oberförster (832) Hand am Handy-Kopfhörer erlaubt? (831) IHK-Beiträge trotz Gewerbeabmeldung (830) Keine starre Schönheitsreparaturfrist (829)