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Am
19.12.2008 hat der Bundesrat die zweite und die dritte Verordnung
zur Änderung der FeV verabschiedet. Mit der zweiten
Änderungsverordnung zur FeV wird unter anderem die neue europäische
Definition der automatischen Kraftübertragung in das deutsche Recht
übernommen. Als Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung
gelten jetzt mehrspurige Kraftfahrzeuge ohne Kupplungspedal und
Krafträder ohne Schalthebel.
Die
dritte Änderungsverordnung dient der Bekämpfung des sog.
Führerscheintourismus. Sie führt vorab die Bestimmung der Dritten
EG-Führerscheinrichtlinie und die Rechtsprechung des EuGH über die
Gültigkeit von im Ausland ausgestellten Führerscheinen in das
deutsche Recht ein. Danach können ab 19.01.2009 Fahrer, die mit
einem im Ausland erteilten Führerschein unterwegs sind, wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden, wenn ihnen vor Erteilung
der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland die Fahrerlaubnis
entzogen oder versagt worden war. Außerdem werden ausländische
Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse angegeben ist, nicht
mehr anerkannt....
... die "Dritte Verordnung zur Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung" ist mit den
Neuerungen und Änderungen in ROT abgedruckt in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2009, ab S. 14.
(Informationen
zum Thema "Führerschein-Tourismus" finden Sie auch hier...)
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