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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2009, Seite 14
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert

Führerscheintourismus deutlich erschwert
 

Am 19.12.2008 hat der Bundesrat die zweite und die dritte Verordnung zur Änderung der FeV verabschiedet. Mit der zweiten Änderungsverordnung zur FeV wird unter anderem die neue europäische Definition der automatischen Kraftübertragung in das deutsche Recht übernommen. Als Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung gelten jetzt mehrspurige Kraftfahrzeuge ohne Kupplungspedal und Krafträder ohne Schalthebel.

Die dritte Änderungsverordnung dient der Bekämpfung des sog. Führerscheintourismus. Sie führt vorab die Bestimmung der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie und die Rechtsprechung des EuGH über die Gültigkeit von im Ausland ausgestellten Führerscheinen in das deutsche Recht ein. Danach können ab 19.01.2009 Fahrer, die mit einem im Ausland erteilten Führerschein unterwegs sind, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden, wenn ihnen vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden war. Außerdem werden ausländische Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse angegeben ist, nicht mehr anerkannt....

... die "Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung" ist mit den Neuerungen und Änderungen in ROT abgedruckt in der FahrSchulPraxis, Ausgabe  Januar/2009, ab S. 14.

(Informationen zum Thema "Führerschein-Tourismus" finden Sie auch hier...)

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2009

Erscheinungsdatum 15.01.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  Vorschau: 59. ordentliche Mitgliederversammlung
  Fahrlehrer-Gala 2009
  Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert: Führerscheintourismus deutlich erschwert
  MautVO geändert
  StVG geändert: Fahren unter Alkoholeinfluss wird teuer
 

Gerichtsurteile: Winterdienst bei glatten Straßen (846)  Freisprecheinrichtung ist kein Handy (845) Dorfgebiet: Kfz-Diebstahl ist gering (844) Kein Fahrverbot trotz zahlreicher Vorahndungen (843) Gebraucht ist gebraucht (842) Fahrtenbuch mit kleineren Mängeln (841) Streu- und Räumungspflichten des Vermieters (840) Unzulässige Werbeanrufe (839) Keine ehegemeinschaftliche Steuerhinterziehung (838) Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit (837)