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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2009, Seite 24
StVG geändert

Fahren unter Alkoholeinfluss wird teuer
 

Am 19.12.2008 hat der Bundesrat zwei Gesetze verabschiedet, die Änderungen des StVG zum Inhalt haben. Mit dem „Gesetz zur Änderung des StVG und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens“ (bei Redaktionsschluss war diese Änderung noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet) wird in § 6 Nummer 14 die Ermächtigung aufgenommen, das Parken auf Behindertenparkplätzen auch Personen mit beidseitiger Amelie (Fehlen der Arme) oder Phokomelie (unmittelbar am Rumpf ansetzende Hände oder Füße) zu erlauben. Diese Ausnahme war bislang nur für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde möglich.

Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des StVG“ (Bundesgesetzblatt Nr. 64 vom 29.12.2008) wird eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über das gewerbsmäßige Feilbieten, gewerbsmäßige Veräußern und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstung in das StVG aufgenommen. Außerdem wird in § 24 Abs. 2 das Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auf höchstens 2.000 € festgesetzt und die Bußgelddrohung für das Fahren unter Alkoholeinfluss in § 24a von höchstens 1.500 € auf höchstens 3.000 € angehoben...

... das "Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" ist mit den Neuerungen und Änderungen in ROT abgedruckt in der FahrSchulPraxis, Ausgabe  Januar/2009, ab S. 24.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2009

Erscheinungsdatum 15.01.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  Vorschau: 59. ordentliche Mitgliederversammlung
  Fahrlehrer-Gala 2009
  Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert: Führerscheintourismus deutlich erschwert
  MautVO geändert
  StVG geändert: Fahren unter Alkoholeinfluss wird teuer
 

Gerichtsurteile: Winterdienst bei glatten Straßen (846)  Freisprecheinrichtung ist kein Handy (845) Dorfgebiet: Kfz-Diebstahl ist gering (844) Kein Fahrverbot trotz zahlreicher Vorahndungen (843) Gebraucht ist gebraucht (842) Fahrtenbuch mit kleineren Mängeln (841) Streu- und Räumungspflichten des Vermieters (840) Unzulässige Werbeanrufe (839) Keine ehegemeinschaftliche Steuerhinterziehung (838) Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit (837)