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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
19.10.11 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2009, Seite 24 |
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StVG geändert
Fahren unter Alkoholeinfluss
wird teuer
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Am
19.12.2008 hat der Bundesrat zwei Gesetze verabschiedet, die
Änderungen des StVG zum Inhalt haben. Mit dem „Gesetz zur Änderung
des StVG und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1
und 3 des ATP-Übereinkommens“ (bei Redaktionsschluss war diese
Änderung noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet) wird in § 6
Nummer 14 die Ermächtigung aufgenommen, das Parken auf
Behindertenparkplätzen auch Personen mit beidseitiger Amelie (Fehlen
der Arme) oder Phokomelie (unmittelbar am Rumpf ansetzende Hände
oder Füße) zu erlauben. Diese Ausnahme war bislang nur für
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
möglich.
Mit
dem „Vierten Gesetz zur Änderung des StVG“ (Bundesgesetzblatt Nr. 64
vom 29.12.2008) wird eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung
über das gewerbsmäßige Feilbieten, gewerbsmäßige Veräußern und das
gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und
Ausrüstung in das StVG aufgenommen. Außerdem wird in § 24 Abs. 2 das
Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auf höchstens
2.000 € festgesetzt und die Bußgelddrohung für das Fahren unter
Alkoholeinfluss in § 24a von höchstens 1.500 € auf höchstens 3.000 €
angehoben...
... das "Vierte Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes" ist mit den
Neuerungen und Änderungen in ROT abgedruckt in der
FahrSchulPraxis, Ausgabe Januar/2009, ab S. 24.
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