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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2009, Seite 84
Auch bei Klasse T

Transparenz der Ausbildung tut not
 

„Der konnte schon Traktor fahren, bevor er laufen gelernt hat.“ Solche oder ähnliche Sprüche hört man gelegentlich, wenn Eltern ihren 15½-jährigen Sprössling für den Führerschein Klasse T anmelden. Heißt das, der Junge ist fit für den Straßenverkehr, kann alles, weiß schon alles, macht alles richtig?

Nein, das heißt es nicht. Freilich, die Kinder von Landwirten fangen oft schon sehr früh an, mit Zugmaschinen auf dem Hof und auf nichtöffentlichen Feldwegen herumzugurken. Und so kam es, dass sich ein Vater beim Fahrlehrerverband beschwerte, weil man angeblich seinem Sohn zu viele Fahrstunden „aufgebrummt“ hat, obwohl er - laut seinem Vater - nach drei Fahrstunden bereits ein sicherer Fahrer war.

Wie war es wirklich?

Der gescholtene Fahrlehrer berichtet:

  • Erste Fahrstunde - bei der Abfahrtkontrolle stellt sich heraus, dass die Beleuchtung defekt ist. Deshalb werden nur Rangierübungen auf dem Hof gefahren. Am Ende der Fahrstunde beherrscht der Sohn die Grundfahraufgabe sicher.
     
  • Zweite Fahrstunde (90 Minuten) - die Mängel an der Beleuchtung sind behoben. Der Fahrlehrer nimmt auf dem Beifahrersitz Platz. Die Fahrt führt zunächst über landwirtschaftliche Wege auf die Bundesstraße und in die nächste Ortschaft. Dort wird das Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen einschließlich des Abbiegens geübt. Im Großen und Ganzen klappt alles. Der Fahrlehrer muss nur an wenigen Stellen korrigierend eingreifen. Am Ende der Fahrt lobt ihn der Fahrlehrer für seine Leistung.

Der Papa weiß es ...

Zu Beginn der nächsten Fahrstunde (geplant sind 90 Minuten) teilt der Vater dem Fahrlehrer mit, dass er weitere Fahrstunden nicht mehr für erforderlich hält. Schließlich habe der Fahrlehrer den Sohn ja sogar gelobt. Der Fahrlehrer besteht auf weiteren Fahrstunden und verweist auf seine Verantwortung und die Regelung in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wonach der Fahrlehrer den Bewerber erst zur Prüfung vorstellen darf, wenn er der Überzeugung ist, dass die Ausbildungsziele erreicht sind. So weit sei man aber noch nicht. Der Sohn müsse noch weiter üben. Insbesondere sei die Verkehrsbeobachtung noch unzureichend. Außerdem müsse der Sohn noch lernen, alleine, also ohne den Fahrlehrer neben sich, auf dem Traktor zu fahren. Eben das solle in der angesetzten Fahrstunde geübt werden. Wenn der Sohn nicht weitere Fahrstunden absolviere, so der Fahrlehrer, werde er ihn nicht zur Prüfung vorstellen. Schließlich stimmt der Vater, wenn auch unter Protest, der Fahrt zu.

Am Ende der Fahrt will der Vater vom Fahrlehrer wissen, wann der Sohn die Prüfung ablegen kann. Der Fahrlehrer erklärt, dass er noch nicht abschätzen könne, wie viele Fahrstunden noch bis zur Prüfungsreife erforderlich seien. Er weist immer wieder auf die noch mangelhafte Verkehrsbeobachtung hin. Nach weiteren vier Fahrstunden legt der Sohn die Prüfung erfolgreich ab. Der Prüfer lobt ihn am Ende sogar für seine umsichtige Fahrweise.

Fahrzeugbeherrschung ist nicht alles

Es ist bekannt, dass viele Fahrer sich zu selten die Mühe machen, vor jedem Fahrtantritt die Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen, indem zum Beispiel die Beleuchtung, der Reifendruck kontrolliert und die Bremsen auf gleichmäßige Wirkung geprüft werden. Auch beim „Verbinden oder Trennen“ haben Fahrschüler der Klasse T sich oft teilweise riskante Verhaltensweisen bei „erfahrenen“ Leuten abgeschaut. Deshalb ist es besonders wichtig, die in Anlage 3 Nr. 23 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung aufgeführten klassenspezifischen Inhalte der Klasse T eingehend zu unterrichten. Beim Fahren mit dem Traktor zeigen die Schüler meist ein gutes Gefühl für das Fahrzeug und können auch den Platzbedarf des Fahrzeugs beispielsweise beim Abbiegen gut einschätzen. Aber das darf nicht über ihre Defizite beim Verkehrsverhalten hinwegtäuschen, zumal sie darin nicht immer die besten Vorbilder hatten. Da tauchen immer wieder Fragen wie diese auf:

  • Warum soll ich am Stopp-Schild anhalten, wenn ich sehe dass niemand kommt?
     
  • Warum soll ich immer blinken, bevor ich ausschere?
     
  • Warum ist beim Rückwärtsfahren ein Sicherungsposten wichtig?
     
  • Warum muss ich die Ladung sichern? Die ist doch so schwer und kann deshalb gar nicht rutschen.
     
  • Warum, warum, warum?

Notwendigkeit der Ausbildungstransparenz

Wer kein Ziel hat, kann nicht in die Irre gehen - er kommt aber auch nie an. Das gilt auch für jede Art von Ausbildung. Ein Fahrschüler, der die Ausbildungsziele nicht kennt und dem auch sein Ausbildungsstand nicht bekannt ist, neigt dazu, ungeduldig zu werden. Das ist zu vermeiden, indem man dem Fahrschüler am Beginn jeder einzelnen Fahrstunde konkrete Ausbildungsziele nennt. So wird er auch erkennen, wie sein Stand ist. Hätte der Fahrlehrer am Ende der dritten Fahrstunde nicht ganz allgemein von nicht ausreichender Verkehrsbeobachtung, sondern gegenüber Vater und Sohn konkret über die Defizite gesprochen (unüberlegtes Annähern an Kreuzungen und Einmündungen, Nichterkennen der Vorfahrtsituation, zu spätes Wahrnehmen von Hindernissen usw.), wäre der Widerstand gegen weitere Fahrstunden vielleicht gar nicht erst entstanden. Eine sauber und gut geführte Diagrammkarte hätte ein Übriges getan, um die leidige Auseinandersetzung zu vermeiden.

Gezieltes Lob ist hilfreich

Das indifferente Lob am Ende der zweiten Fahrt hinterließ beim Schüler den Eindruck, er sei schon prüfungsreif. Es wäre besser gewesen, den Schüler für konkrete gute Leistungen zu loben und zugleich deutlich hervorzuheben, welche Ausbildungsziele noch nicht erreicht sind. So vermeidet man Diskussionen um die Prüfung und motiviert für die weitere Ausbildung. Wenn Fahrschüler am Ende der Fahrstunde ihre Leistung selbst bewerten und auf der Ausbildungskarte ihren Stand vermerken dürfen, gehen sie nach meinen Erfahrungen sehr selbstkritisch zu Werke. Ich habe es häufig erlebt, dass ich eine Übung als abgeschlossen eingestuft hätte, bei der mein Schüler noch Wiederholungsbedarf anmeldete.

Darf es auch etwas mehr sein?

Bei der Klasse T hat der Gesetzgeber keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Dennoch sollte man sich überlegen, ob man den Schülern nicht auch Extras anbieten kann. Ich denke da beispielsweise an eine Fahrstunde bei Dunkelheit. Wer eine transparente Ausbildung und für den Schüler sinnvolle Extras anbietet, kann sich von den Mitbewerbern positiv durch Leistung abheben und braucht keine reißerischen Sprüche.

Andreas Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2009

Erscheinungsdatum 15.02.2009

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

 

Inhaltsverzeichnis

  Einladung: 59. ordentliche Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V.
  Fahrlehrer-Gala 2009
  Auch bei Klasse T: Transparenz der Ausbildung tut not
  Rauchen im Fahrschulwagen: Kündigungsgrund mit Kosten für die Fahrschule?
  7. internationale Motorradkonferenz: Motorradfahrer sind nicht nur unschuldige Opfer
  Attraktiver Workshop: Gegen den Leistungskiller ANGST
  Sonderdruck: Neue Bußgeldsätze
 

Gerichtsurteile: “Lebloses Wildschwein” ist Tiergefahr (856)  Reh am Straßenrand (855)  Abruptes Abbremsen vor “gelber” Ampel (854)  Frostaufbrüche auf der Autobahn (853)  Fahrzeugverwertung nach Kündigung des Darlehens (852)  Nachmessen ist besser (851)  Fahrlehrerqualifikation (850)  Dubiose Internetangebote (849)  Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerausfall (848)  Grenzen der Telefaxnachfrage (847)